Ich habe gleich zwei Fragen zu dem Schild "Halteverbot + Bewohner mit Parkausweis frei"
Vorweg: Ich besitze einen gut angebrachten Bewohnerparkausweis, der für das Quartier gültig ist.
Situation 1:
http://i.imgur.com/1awc25G.jpg
Wie darf man in der ersten Parkbox hier parken?
Das erste Schild sagt zwar Halteverbot, aber die markierte Box wäre dann ja ziemlich sinnlos. Gehört diese zum "Seitenstreifen"? Außerdem gibt es ein weiteres Schild, das besagt, Bewohner frei:
http://i.imgur.com/4fng6zP.jpg
Bezieht sich das auch auf die erste Box?
Situation 2:
http://i.imgur.com/YOzl0dT.jpg
http://i.imgur.com/Mwv29mE.jpg
Wieder eine Parkbox (ohne vorheriges Schild) und ein Bewohner-frei-Schild. Wie sieht die Situation hier aus, wenn man einen Bewohnerausweis hat? Hier habe ich einen Strafzettel mit "BWK hier nicht gültig." bekommen.
-- Editier von winterslaush123 am 28.07.2016 20:56
Bewohner mit Parkausweis frei - trotz Parkausweis Strafzettel ohne Ende
28. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2016 | 20:55
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewohner mit Parkausweis frei - trotz Parkausweis Strafzettel ohne Ende
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#1
Antwort vom 29. Juli 2016 | 08:37
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
1. Situation:
Man darf in der ersten Box wohl überhaupt nicht parken. Das Parkverbotsschild steht vor der ersten Box. Und das Schild "Bewohner frei" steht erst hinter der ersten Box. D.h. ein Parkausweis berechtigt nicht zum Parken in der ersten Box. Wofür die Box dann gut sein soll, frage ich mich allerdings auch.
2. Situation:
Es sieht genau so aus. Das Schild "Bewohner frei" steht in Fahrtrichtung hinter der Box, d.h. für die Box auf dem Bild gilt die "Bewohner frei"-Regelung noch nicht, sondern erst für die Boxen, die in Fahrtrichtung hinter dem Schild liegen.
#2
Antwort vom 30. Juli 2016 | 22:55
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
Zitat1. Situation: :
Man darf in der ersten Box wohl überhaupt nicht parken. Das Parkverbotsschild steht vor der ersten Box. Und das Schild "Bewohner frei" steht erst hinter der ersten Box. D.h. ein Parkausweis berechtigt nicht zum Parken in der ersten Box. Wofür die Box dann gut sein soll, frage ich mich allerdings auch.
Vor der ersten Box steht ein Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot". Man darf daher in der Box zum Ein- und Austeigen (lassen) sowie zum Be- und Entladen oder ohne besonderen Grund bis zu drei Minuten stehen bleiben (und als Fahrer dabei das Fahrzeug nicht verlassen).
Für die 2. Situation wird dann das gleiche gelten, sofern vor der Box ebenfalls ein Halteverbotsschild ohne "Bewohner frei" steht.
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#3
Antwort vom 1. August 2016 | 10:46
Von
Status: Weiser (17023 Beiträge, 5898x hilfreich)
ZitatDas erste Schild sagt zwar Halteverbot, aber die markierte Box wäre dann ja ziemlich sinnlos. :
Nein, das erste Schild sagt eben NICHT Haltverbot sondern nur eingeschränktes Haltverbot.
Ab dem ersten bis zum 2. Schild dürfen also alle nur kurzfristig (z.B. Be- oder Entladen) halten.
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