Hallo,
ich wollte nach Ende meiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Erstattung meiner Bewerbungskosten stellen und wurde abgewiesen.Argument:Der Antrag hätte gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit gestellt werden müssen.Darauf wurde ich aber bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.
Ist das rechtens oder kann ich dagegen etwas unternehmen?
Gruß,Steff.
Bewerbungskostenantreg
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbungskostenantreg
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 13:41
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Antwort siehe http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35964
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