Bewerbung nicht berücksichtigt worden,aufgrund Teilzeitbefristungsgesetzes

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sunny17123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung nicht berücksichtigt worden,aufgrund Teilzeitbefristungsgesetzes



Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem bei mir im Freundeskreis:
Ein Freund A hat sich bei Firma X Anfang des Jahres auf eine Stelle beworben, bekam aber eine Absage, nicht weil er nicht geeignet ist, sondern da er in der Vergangenheit ( 07/2011-01/2013 - 18 Monate ) ein Beschäftigungsverhältnis bestand.

Im Wortlaut stand folgendes in der Absage:
DA SIE IN DER VERGANGENHEIT BEREITS EIN BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS BEI DER FIRMA X HATTEN, KÖNNEN WIR IHRE BEWERBUNG AUFGRUND DES TEILZEITBEFRISTUNGSGESETZES LEIDER NICHT BERÜCKSICHTIGEN.

Jetzt haben ich durch einen weiteren Freund B, der zurzeit in dieser Firma beschäftigt ist mitbekommen, dass er einen Arbeitskollegen hat, der genau das oben beschriebene Problem hatte. Sprich, dieser war bereits befristet beschäftigt ( in diesem Fall 24 Monate ). Hat sich ganz normal Beworben und hat sehr wahrscheinlich die selbe Antwort, wie oben zitiert erhalten.

Daraufhin hat dieser Arbeitskollege, hat dann ein paar Zeilen aus dem Teilzeitbefristungsgesetz rausgeschrieben, um der Firma X zu gewährleisten, dass diese Ihn bei erneuter Befristung nicht unbefristet übernehmen müssen.

Nun arbeitet der Arbeitskollege erneut seit über einem Jahr in der Firma X.

Ist das so richtig? Beziehungsweise, welcher Paragraf sollte dann eingesetzt werden?

Würde mich sehr freuen, falls jemand dassselbe Problem hatte und mir schildern könnte , wo ich nachzuschauen habe !

Vielen lieben Dank im Vorraus für eure Ratschläge!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn man schon einmal dort gearbeitet hat, ist eine erneute sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zulässig.

Eine Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG wäre dagegen möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sunny17123):
Beziehungsweise, welcher Paragraf sollte dann eingesetzt werden?

Idealerweise fragt man das den Arbeitskollegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunny17123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten :)

Ich hab vergessen zu schreiben , dass der Kollege uns sein Vorhaben nicht mitteilen möchte ...

0x Hilfreiche Antwort

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