Bewerbung bei Polizei+Justiz trotz Strafbefehl

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
theo1232
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung bei Polizei+Justiz trotz Strafbefehl

Hallo zusammen ich hoffe ihr könnte mir einen Tipp bzw. Rat geben zu meinem Problem

Ich bin im Dezember 2014 veruteilt worden wegen Betruges zu 40 Tagessätzen a 20 Euro. Die Strafe ist bereits lange abgezahlt und es handelte sich um einen dummen Zwischenfall der entstanden ist, weil ein Elternteil verstorben ist in diesem Zeitraum.
Ohne jetzt meine Lebensgeschichte erzählen oder die Sache verharmlosen zu wollen bin ich verturteilt worden, basta.

Nach deutschem Recht ist die Strafe jedoch unter 90 Tagessätzen und somit wird sie nicht in meinem Führungszeugnis vermerkt. (lediglich wohl im BZR).

Als ich mich bei der Justiz beworben habe, haben meine Bewerbungsunterlagen zugesagt, erst als ich dann in der nächsten Runde in einem expliziten Schreiben erklären sollte, ob ich A vorbestraft bin und B ob gegen mich in den letzten 5 Jahren ein Gerichtsurteil ausgesprochen wurde oder ich in einer Verhandlung angeklagt war wurde ich sofort ausselektiert, weil ich selbstverständlich die Wahrheit sagte und diesen Punkt angegeben habe.

Bei der Bundespolizei ist unter Punkt 7 der Checkliste für die Vorraussetung zum Polizeidienst folgendes geschrieben :

Bitte folgende Punkte wahrheitsgemäß und Vollständig ausfüllen
- Kopie des Gerichtsurteils, Strafbefehls oder der laufenden Maßname vor Gericht beifügen
- Persönliche und ausführliche Stellungnahme zum Sachverhalt
- Einwilligungserklärung zur Akteneinsicht ausfüllen (falls ein Verfahren gegen Sie geführt wurde)




Meine Fragen :

-Wenn ich beispielsweise vom Strafbefehl nichts erwähne - da ja nicht vorbestraft - dann eingestellt und später wenn es rauskommt durch ein Disziplinarverfahren rausgeworfen werde, bin ist auf Lebenszeit für einen Beamtendienst gesperrt ? sehe ich das richtig ?


-Nach 5 Jahren wird der Eintrag im BZR gelöscht, dann könnte ich tatsächlich davon sprechen, das ich kein Gerichtsurteil habe/ hatte ?

Habe ich noch die Möglichkeit nachträglich zu einem Anwalt zu gehen und das Urteil vom Dezember 2014 anzufechten ? Ich habe damals aus Angst sofort gezahlt ohne einen Anwalt einzuschalten, weil ich dachte es bringt sowieso nichts dagegen vorzugehen.


Kurzer Nachtrag zur Strafe : Habe Während ich Arbeitslosengeld II erhalten habe einen Minijob gehabt und dies nicht angegeben. Es war jedoch kein normaler Minijob, es war offiziell bei der Stadt, in der ich gemeldet war. Ich hatte niemals vor zu betrügen. Parallel dazu ist wie oben beschrieben ein Elternteil von mir gestorben durch eine langjährige Krankheit, es hat mich alles absolut mitgenommen.
Sonst 30 Jahre nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Bitte nochmals herzlichst um Hilfe oder einen kurzen Rat. Danke vielmals !

-- Editier von theo1232 am 26.01.2017 06:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Sache steht im BZR und in INPOL (Polizeidatei) - vergessen Sie es also einfach. Und natürlich kann man ein rechtskräftiges Urteil nicht mehr anfechten - abgesehen davon, daß "Habe ich vor lauter Streß vergessen" noch nie als Argument galt. Insofern hätten Sie das Urteil auch 2014 wohl nicht erfolgreich anfechten können...

-- Editiert von muemmel am 26.01.2017 12:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@Theo,
Das war es für dich mit einer Laufbahn als Polizist. Damit hast du dich aus diesem Berufszweig selbst rausgekickt.
Menschen mit Vorstrafen werden normalerweise nicht in den Polizeidienst eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Soband die Sache aus dem BZR raus ist hast Du eine gewisse Chance, wenn Du dann noch die sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllst. Besprich das im Vorfeld mit dem zuständigen Karriereberater, der wird Dir sagen können ob es sich lohnt dafür noch drei Jahre "Wartezeit" zu investieren, und ob die Sache nach Löschung aus dem BZR noch ein Einstellungshindernis ist. Fragen kostet nichts.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

In der Polizeidatei ist der Eintrag wesentlich länger.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

10 Jahre, um das mal zu präzisieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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