Bewehrung und eine neue anzeige

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shivaom
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewehrung und eine neue anzeige

Hallo, also ich bin seid 4monaten auf bewahrung draußen, nun wurde ich vor gut 1monat angezeigt (saß wegen gewerbsmäßig Betruges, und wurde aktuell wegen warenbetrug angezeigt) . Ich war heute bei meiner Anwältin um akten einsicht zu beantragen da ich mir nicht vorstellen kann wie die anzeige zustande kam da ich seid meiner Entlassung keinen betrug mehr begangen habe. Nun hab ich aber Angst das die StA denkt ich sei wieder rückfällig und das die einen haftbefehl beantragen.

1: weis die StA eig schon bescheid wenn die ladung zur beschuldigten Vernehmung bei der polizei ist, das gegen mich ermittelt wird? Und wenn ja hätten die doch längst antrag auf HB gestellt oder?

Wenn ich von der ausageverweigerungs recht gebraucht mache, beantragen die dann einen HB?

Werden die wegen einer tat, gleich einen HB beantragen?

Ich habe Angst wieder in haft zu müssen, ich saß fast 3jahre und habe definitiv daraus gelernt. Meine anwältin sagte sie denke nicht das da jetzt was kommt also sprich einen HB.

Ich hoffe hier hat jemand ahnung und kann mir da helfen. Ich bin am Ende mit meinen nerven.

Ich habe endlich einen job bzw ausbildungsplatz den ich ab april 18 antreten kann, habe alles geregelt, festen wohnzitz, und soziale kontackte. Ich habe Angst alles wieder zu verlieren dadurch.



-- Editiert von Moderator am 12.12.2017 18:42

-- Thema wurde verschoben am 12.12.2017 18:42

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

EIN Thread zu dem Thema genügt doch wohl. Zu!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.