Bewährung bei räuberischem Diebstahl

23. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Duelmen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Bewährung bei räuberischem Diebstahl

Hallo,
wenn ein Fall von räuberischem Diebstahl vorliegt und die Chancen nicht gut sind, daß es ein "minder schwerer Fall" ist: dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, richtig? Meistens 1 bis 2 Jahre bzw. irgendwas dazwischen, auch richtig?
Jetzt aber die Hauptfrage: Ich habe bisher gedacht, daß man da normalerweise Bewährung bekommt. Jetzt habe ich gehört, daß das gar nicht so sicher ist. Mir wurde erklärt (von eigentlich kompetenter Seite), daß das nur bei Strafen von BIS ZU 1 Jahr so üblich ist. Und daß die Chancen auf Bewährung nicht so gut sind bei mehr als 1 Jahr. Auch wenn man Ersttäter ist. Es heißt, daß da auch eine günstige Sozial-Prognose nicht ausreicht. Stimmt das? Kommt es öfters vor, daß ein Ersttäter z.B. für 1,5 Jahre in Haft muss?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, richtig? <hr size=1 noshade>


Ja, im Erwachsenenrecht.

quote:<hr size=1 noshade>Meistens 1 bis 2 Jahre bzw. irgendwas dazwischen, auch richtig? <hr size=1 noshade>


"Meistens" gibt da nicht. Kommt immer auf den Einzelfall an. Der mögl. Strafrahmen ist 1-15 Jahre.

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt habe ich gehört, daß das gar nicht so sicher ist. <hr size=1 noshade>


Da haben Sie richtig gehört. Bewährung geht theo. bis zu einer Strafe von 2 Jahren. Das heißt aber nicht im Umkehrschluß, dass auch alles bis 2 Jahre tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird.

quote:<hr size=1 noshade>daß das nur bei Strafen von BIS ZU 1 Jahr so üblich ist. <hr size=1 noshade>


Bis 2 Jahre ist es möglich. Bis 1 Jahr gelten etwas weniger strenge Voraussetzungen als bei 1-2 Jahre. Aber auch unter 1 Jahr wird nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt. Lesen Sie mal § 56 StGB - da staht das alles drin.

quote:<hr size=1 noshade>Und daß die Chancen auf Bewährung nicht so gut sind bei mehr als 1 Jahr. Auch wenn man Ersttäter ist. Es heißt, daß da auch eine günstige Sozial-Prognose nicht ausreicht. Stimmt das? Kommt es öfters vor, daß ein Ersttäter z.B. für 1,5 Jahre in Haft muss? <hr size=1 noshade>


Hängt wie gesagt alles vom konkreten Einzelfall ab und kann nicht pauschalisiert werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 23.06.2011 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Duelmen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort Streetworker.
Aber gut klingt das nicht.
Räuberischer Diebstahl ist ja wenn es z.B. eine heftige Rangelei gibt, damit man seine "Beute" verteidigt und danach wegrennt, soweit ist mir das klar. (Richtig?) Aber wenn niemand verletzt worden ist, kann man dann sagen "minder schwerer Fall"? 1-15 Jahre kommt mir ein bisschen viel vor. Wert der Beute ca. 1500 Euro.
Und nochmal, auch wenn klar ist daß es da auf den Einzelfall ankommt. Gibt es manchmal Fälle in der ein Ersttäter wegen sowas eine Strafe ohne Bewährung bekommt?

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""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Räuberischer Diebstahl ist ja wenn es z.B. eine heftige Rangelei gibt, damit man seine "Beute" verteidigt und danach wegrennt, soweit ist mir das klar. (Richtig?)


Ja, Gewaltanwendung zur Beutesicherung.

quote:
Aber wenn niemand verletzt worden ist, kann man dann sagen "minder schwerer Fall"?


Eine "Verletzung" ist gar nicht Teil des Tatbestands. Wenn jemand verletzt wird, kommt tateinheitlich zum räub. Diebstahl noch eine Körperverletzung dazu. Ein minderschwerer Fall liegt (allg.) dann vor, wenn eine Tat in ihrem Unrechtsgehalt erheblich(!!) von der Durchschnittstat nach unten abweicht. Alleine die Tatsache, dass bei einem räub. Diebstahl niemand verletzt wurde, reicht da bei weitem nicht.

quote:

Gibt es manchmal Fälle in der ein Ersttäter wegen sowas eine Strafe ohne Bewährung bekommt?


Sicherlich gab es auch schon Ersttäter, die für einen räubererischen Diebstahl eine Strafe ohne Bewährung bekommen haben.

Die Regel ist es in einem Durchschnittsfall sicherlich nicht, aber ohne nährere Fallkenntnis kann man da nichts zu sagen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 24.06.2011 10:24

1x Hilfreiche Antwort

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