Bewährung - arbeite noch Arbeitsstunden ab

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
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Schüler
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Bewährung - arbeite noch Arbeitsstunden ab

ich brauch mal Hilfe

am 07.09.2007 wurde ich wegen Ebayangelegenheiten zu 8 Monate + 3 Jahre Bewährung verurteilt und 100 Arbeitsstunden

am 13.07.2007 wurde ich wegen angeblicher Fahrerflucht mit Taxi zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt

am 16.08.2008 wurde ich inhaftiert für 19 Monate ich wurde entlassen auf Halbstrafe am 15.06.2009

Am 25.11.2009 war dann noch die letzte Verhandlung auch wegen Ebay und wurde verurteilt zu 6 Monate und 3 Jahre Bewährung und 100 Arbeitsstunden

So nun meine Frage:
vom 07.09.2007 diese 100 Arbeitsstunden bin ich derzeit am abarbeiten,erstens war ich ja inhaftiert und nach der Haft war ich sehr krank (tablettenabhängig usw.)
Diese Strafe und die Fahrerfluchtsache wurden mit Beschluß vom 08.11.2008 zusammengezogen,so das die Geldstrafe für die Fahrerflucht nicht mehr zu bezahlen war,die Bewährung für diese beiden Strafen liefen am 07.09.2009 ab,wie gesagt,diese Arbeitsstunden bin ich noch am abarbeiten und bin mit diesen in ca. 3 Wochen fertig,

Die Arbeitsstunden für die Verurteilung im November 2009 hänge ich dann gleich hinten an.
Rechtskräftig war das Urteil vom November 2009 am 03.12.2009.Also seit einem Jahr
Nun habe ich heute Post vom Landgericht bekommen,das sie das Urteil vom November überprüfen wollen,bevor sie über die Frage eines Erlasses oder eines möglich Widerrufes der Bewährung aus der Entscheidung des Amtsgerichtes vom 7.9.2007 entscheiden würden.Ich denk das ich bis zu dieser Entscheidung die 100 Arbeitsstunden aus 2007 längst abgearbeitet habe.
Was kann da passieren jetzt

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
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quote:<hr size=1 noshade>die Bewährung für diese beiden Strafen liefen am 07.09.2009 ab <hr size=1 noshade>


Das ist ja wohl ein Tippfehler und soll 2010 heißen (2007 + 3 Jahre)?!

quote:<hr size=1 noshade>Was kann da passieren jetzt <hr size=1 noshade>


Gar nichts wird da normalerweise passieren. Wann war denn der Tatzeitpunkt der Tat(en) für die es das Urteil vom 25.11.09 gab? Wahrscheinlich innerhalb der Bewährungszeit der 2007er Sache!? Dann wäre zwar grds. ein Widerruf möglich, da es -anders als in den Fällen des § 56g, Abs. 2 StGB , also nach Straferlaß- keine festen Fristen im Gesetz gibt bis wann nach dem Urteil der Widerruf erfolgen muß und die Rechtsprechung da auch zieml. weit auseinanderliegt, aber eigentl. dürfte die Bewährung bestehen bleiben. Man wird jetzt mit dem Straferlaß warten, bis die Stunden erledigt sind, oder evtl. -schlimmstenfalls- die Bewährungszeit der 2007er Sache verlängern, z.B. um 1 Jahr. Eigentlich müßte in dem Beschluß über die nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe vom 08.11.08 erneut eine Dauer der Bewährungszeit genannt sein?! Was steht denn dort für ein Datum, bzw. für ein Zeitraum, wie lange die Bewährung der Gesamtfreiheitsstrafe läuft?


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#2
 Von 
moppesmoppes
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Schüler
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hallo,entschuldigung,ja 2010 war die erste Bewährung zu ende im Oktober,und im Beschluß von der Verurteilung von 2009 steht nichts davon in welchem zeitraum ich die Arbeitsstunden machen soll,nur halt die 100 Stunden.
Und wie gesagt, die 100 Stunden wo die Bewährung schon abgelaufen ist,bin ich dran,da muß ich noch 7 x 4 Stunden dann hab ich diese,und die zweiten 100 hänge ich gleich mit dran,ich geh 3 mal die Woche 4 Stunden arbeiten und 3 x mal die Woche fahre ich Taxi. Also ich bringe alles unter einen Hut,

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
und im Beschluß von der Verurteilung von 2009 steht nichts davon in welchem zeitraum ich die Arbeitsstunden machen soll


Danach hatte ich ja auch nicht gefragt... ;)

Ich fragte, was in dem Beschluß vom 08.11.08 , mit dem die erste Bewährung und die Geldstrafe wg. der Taxisache zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengezogen wurden, steht!?

Mit diesem Beschluß ist ja aus der Bewährungsstrafe und der Geldstrafe eine (neue) Gesamt(freiheits)strafe zur Bewährung gebildet worden. Daher muß dort auch etwas über die (neue) Dauer der Bewährungszeit stehen.

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#4
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

die erste Bewährung (13.09.2007) und die Fahrerflucht(7.9.2007) wurden zusammengezogen,dafür mußte ich 100 Arbeitsstunden machen,wo ich momentan dran bin,noch 29 Stunden und die sind dann getan,die Bewährung hierzu war im Oktober abgelaufen.
Die zweite Verurteilung (Urteil am 25.11.2009)hierzu auch 100 Arbeitsstunden,die hänge ich gleich nach den ersten 100 hintenan.Die sind eigentlich dann auch schnell gemacht,
Kann da die Bewährung von 2007,die ja schon abgelaufen ist seit Oktober 2010,nun widerrufen werden,bekäme ich da auch erst mal eine Anhörung,


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#5
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

kann mir einer einen Rat geben,in ca. 3 Wochen habe ich die Stunden der ersten Bewährung,die abgelaufen ist fertig abgeleister,wird die nun doch widerrufen,
und die 100 Stunden der zweiten Bewährung -Urteil von November 2009- hänge ich gleich hintenan.

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#6
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

kann mir keiner was sagen dazu

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#7
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Ruf die doch einfach mal morgen früh an :)

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@moppes

Meine Frage hast Du zwar immer noch nicht 100%ig beantwortet, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass bei der Gesamtstrafenbildung die Bewährungszeit des ersten Urteils beibehalten wurde.

Es gilt dann das, was ich schon in Beitrag 1 sagte:

quote:<hr size=1 noshade>Gar nichts wird da normalerweise passieren. Wann war denn der Tatzeitpunkt der Tat(en) für die es das Urteil vom 25.11.09 gab? Wahrscheinlich innerhalb der Bewährungszeit der 2007er Sache!? Dann wäre zwar grds. ein Widerruf möglich, da es -anders als in den Fällen des § 56g, Abs. 2 StGB , also nach Straferlaß- keine festen Fristen im Gesetz gibt bis wann nach dem Urteil der Widerruf erfolgen muß und die Rechtsprechung da auch zieml. weit auseinanderliegt, aber eigentl. dürfte die Bewährung bestehen bleiben. Man wird jetzt mit dem Straferlaß warten, bis die Stunden erledigt sind, oder evtl. -schlimmstenfalls- die Bewährungszeit der 2007er Sache verlängern, z.B. um 1 Jahr. <hr size=1 noshade>


Aber hellsehen kann hier halt auch niemand.



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#9
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

in dem Beschluß vom 08.11.2008,steht also drin,das die Bewährungsstrafe von 2007 und die Fahrerflucht von 2007 zu einer Gesamtstrafe zusammen gezogen wurden,und die Weisungen von der Bewährungsstrafe 2007 bleiben aufrecht erhalten,also das heißt 100 Arbeitsstunden und 3 Jahre Bewährung,daran hatte sich also nichts geändert,nur das die 2 Strafen zusammen gezogen werden,die Bewährung war am 06.07.2010 abgelaufen,
durch 1 Jahr Aufenthalt von 2008 bis 2009 konnte ich diese Arbeitsstunden nicht machen,und nach meiner Entlassung,hatte ich große gesundheitliche wie psychische Probleme,und hab dann im Dezember mit den Arbeitsstunden angefangen,mit denen ich in ca. 3 Wochen fertig bin,
mit den zweiten 100 Stunden - Urteil von November 2009- fang ich dann gleich danach an,ich kann in dieser Einrichtung weiter machen.
Also ich sträube mich nicht die Arbeitsstunden zu machen,im Gegenteil,
mein Bewährungshelfer ist mal wieder krank,vorläufig bis Ende Januar,der kümmert sich auch nicht viel um jemanden,
was meint ihr soll ich dem Landgericht einen Bericht selbst schreiben,
meint ihr die Bewährung von 2007 wird nun widerrufen,ich hab mein Leben seit meiner Entlassung jetzt wieder im Griff,ich geh wieder arbeiten,kümmer mich um alles,
was ich lange nicht mehr getan hatte.
Ich hab nur Angst das diese Bewährung,die schon abgelaufen ist,widerrufen wird.

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#11
 Von 
guest-12311.01.2011 09:35:51
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Bewährung war am 06.07.2010 abgelaufen,


Jetzt ist es der 06.07.10, oben war es noch der 07.09.10

quote:

Bewährung für diese beiden Strafen liefen am 07.09.2009 (Tippfehler 2010) ab


Dann sprichst Du von

quote:
ja 2010 war die erste Bewährung zu ende im Oktober ,


Irgendwie scheinst Du mit den Daten Deiner Beschlüssen nicht richtig klar zu kommen.

Ansonsten gilt weiterhin:

Mehr als gesagt wurde, kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu sagen. Wir können nicht voraussehen, ob Deine Bewährung widerrufen wird, oder nich, da wir nicht in die Zukunft schauen können.

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#13
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

ich hatte nicht geschrieben wegen schwarzfahren,wegen Fahrerflucht und nichts von 19 Monaten.
Ich wurde 2007 verurteilt wegen Internetbetrug und 2007 wurde ich wegen Fahrerflucht verurteilt,
diese beiden wurden zusammengezogen,Beschluß kam darüber 2008 in der Zeit als ich in Haft war,die Bewährung dieser beiden strafen lief 2010 ab,die Arbeitsstunden hierzu habe ich in ca. 3 Wochen fertig abgeleistet.
Für die Verurteilung von November 2009 sind nochmals 100 Arbeitsstunden angesagt und die hänge ich gleich hinten an.
Warum und wieso ich die Arbeitsstunden ich nicht gleich nach der Haft machen konnte,habe ich gleich zu Anfang geschrieben,ich bin nicht zu faul oder sonstwas,


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#14
 Von 
guest-12311.01.2011 09:35:51
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

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