Bewährung 3 Jahre und Klage wegen Diebstahl

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
romy77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung 3 Jahre und Klage wegen Diebstahl

Hallo,hab da eine Frage :

Mein Mann würde 2006 wegen Btmg verurteilt, 18 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung gekriegt.
Jetzt wird er wegen Diebstahl §242 verurteil.Er ist LKW Fahrer und hat an dem Tag Nachnamengebühren in Höhe von 4135 euro kassiert, von dennen hat er nur 3000 an Arbetgeber am Ende des Arbeitstages zurückgegeben,Rest hat er in der Spilothek verspielt(so dumm muss man sein),die 1135 euro hat dann der Chef von dem nächsten Lohn abgezogen.Der schuldet also nichts mehr dem Arbeitgeber...Nach 7 Monaten haben wir Anklageschrift bekommen,wegen Diebstahl.
Wie hoch sind die Chancen das er nochmal Bewährung kriegt? Wir sind verheiratet, haben eine 2 Jährige Tochter und erwarten im Juli unser 2-es Kind.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

tja, das kann man schlecht vorhersagen. Die Strafe wg. des Diebstahls wird auch nicht sehr hoch ausfallen - spannend ist eher die Frage, ob die 18 Monate widerrufen werden. Das ist möglich, aber nicht zwingend.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
romy77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das meine ich, wie hoch sind die Chancen das die Bewährung nur verlängert wird und er nicht die komplette Strafe absetzen muss?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kann man nicht in % ausdrücken. Die Möglichkeit, daß er nicht in Haft muß besteht auf jeden Fall.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wieso eigentlich Diebstahl? Ich sehe hier eher eine Unterschlagung.
Aber im Ergebnis kommt da wohl das gleiche bei raus.

Die Chance auf eine Bewährung besteht, wie hoch diese Chance ist, ist wirklich nicht zu prognostizieren. Von daher schließe ich mich meinen Vorrednern an.

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#5
 Von 
romy77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So meine Angaben waren da nicht ganz korrekt,tatsächlich aus den 4135euro hat er ca 3600 zurückgegeben(an diesem Abend),und ca.500 euro hat der Chef von dem Lohn
abgezogen.
Gestern war die Verhandlung,der Richter war sehr genervt,hat auf den Zeugen(ehm.Chef) geschrien,Papiere durch den Tisch geschmiessen, weil der nichts mehr genaures aussagt(weil er angeblich schon vergesen hat was da im Einzelheiten geschehen ist).
Hat auf meinen Mann gar nicht gehört,das es ihm leid tut, das er seit 9 monaten feste Arbeit hat(sogar Befördert worden vor 1 Monat),verheratet,zweites Kind in 4 Monaten erwartet und sofort seine Schuld eingeräumt hat...(ohne zu wissen das der Chef bereits Anzeige gestellt hat)
Urteil Statsanwalt: 8 Monate ohne Bewährung!(da es sich um große Summe handelt 1500euro)
Richter 7 Monate ohne Bewährung! Einschlägigvorbestraft Ladendiebstahl 2001(Urteil 2003,15 Tagessätze a 40 euro) und weil sie bereits Bewährung(BtmG) haben und nichts daraus gelernt haben..bedeutet für meinen Man 2J1Monat Haft.

Unser Anwalt hat gesagt der Strafmas ist ausergewöhnlich hoch! Und wir haben Berufung eingelegt.

Was dabei raus kommt weiss nur Gott,wir sind am Ende:(
Was meint Ihr?

-- Editiert am 17.03.2009 10:58

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#6
 Von 
romy77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab was vergessen er hat tatsächlich ca.1500euro in Spilothek verloren,1000 hat er dann von seinen Nefen geliehen,also haben ca 500-600euro gefehlt .

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auf den genauen Betrag kommt es nicht an. Problem ist, dass er innerhalb der Bewährungszeit eine Straftat begangen hat.

quote:
Was dabei raus kommt weiss nur Gott


Richtig. Deswegen können wir es auch nicht wissen. Man kann soetwas nicht vorhersagen.

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#8
 Von 
romy77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meint Ihr was der Strafmass angeht,war das übertrieben? Vor der Verhandlung hat der Anwalt gesagt es kommt warscheinlich zu eine saftige Geldstrafe oder Freihetsstrafe auf Bewährung...

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es tut mir leid, dass die Strafe so hoch ausgefallen ist.

Aber trotzdem muss man bedenken: Er ist einschlägig vorbestraft und er hat aus seiner bisherigen Verurteilung offenisichtlich nichts gelernt. Er wurde nach einer Geldstrafe bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und hat sich auch davon nicht abschrecken lassen, weiter Straftaten zu begehen.

Bewährung setzt voraus, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass der Verurteilte die Verurteilung derart als Warnung dienen lässt, dass er auch ohne Vollstreckung der Strafe künftig keine weiteren Straftaten mehr begeht. Offensichtlich war der Richter davon nicht überzeugt.

Außerdem, wie der Namen schon sagt: In einer "Bewährungszeit" soll man sich auch "bewähren". Und genau das hat bei Ihrem Mann nicht funktioniert.

Auch die Kinder sind kein Grund für eine mildere Verurteilung, denn die Verantwortung für die Kinder und die Familie hat Ihren Mann ja auch nicht davon abgehalten, Straftaten während laufender Bewährung zu begehen.


Insgesamt bedaure ich natürlich, dass sie jetzt mit den harten Konsequenzen leben müssen. Aber rein objektiv betrachtet ist das Urteil in Ordnung.



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