Bevorstehende Schließung - frühere Entlassung wegen Krankschreibung

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)
Bevorstehende Schließung - frühere Entlassung wegen Krankschreibung

Hallo,

Ich frage mich ob man bei eine Firmenschließung früher als vereinbart (der Betriebsrat hat einen Plan ausgehandelt) entlassen werden kann, wenn man krankheitsbedingt ausfällt.

Folgender Fall:
Firma befindet sich in Abwicklung, alle Mitarbeiter der Abteilung sollen bis Jahresabschluss beschäftigt werden. Andere Abteilungen bleiben länger, einige werden schon zum Jahresende geschlossen.

Nun steht bei einem Mitarbeiter eine OP an, er würde 5-6Wochen ausfallen.

Bestünde die Möglichkeit den Mitarbeiter deswegen schon vor dem angekündigten Datum zu entlassen oder ist das verbindlich, wenn es mit dem Betriebsrat vereinbart wurde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von schnuckie_12):

Bestünde die Möglichkeit den Mitarbeiter deswegen schon vor dem angekündigten Datum zu entlassen

M.E. nein.
Zitat:
oder ist das verbindlich, wenn es mit dem Betriebsrat vereinbart wurde?

M.E. ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Sehe ich auch so. Eine OP ist zudem kein Kündigungsgrund.

-- Editiert von blaubär+ am 25.08.2017 06:47

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#3
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sehe ich auch so. Eine OP ist zudem kein Kündigungsgrund.

-- Editiert von blaubär+ am 25.08.2017 06:47


Ich dachte eher daran, dass der AG dann vielleicht sagen könnte "wir haben uns das nochmal angesehen und uns reichen 2 Mitarbeiter in der Abteilung bis Jahresabschluss" und dann den entlassen können, der krank ist.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Schnuckie, wenn sich aus der Betriebsvereinbarung nichts anderes ergibt (was ich mir nur sehr schwer vorstellen kann), endet das Arbeitsverhältnis wie dort vorgesehen. Ich kann mir außerdem nur sehr schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber sich den Stress mit Arbeitsgericht u.s.w. antut, wegen ein paar Monaten. Und nach 6 Wochen endet eh die Lohnfortzahlung. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Zu viel Aufwand mit ungewissem Ausgang, das lohnt sich auch betriebswirtschaftlich für den Arbeitgeber einfach nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schnuckie, wenn sich aus der Betriebsvereinbarung nichts anderes ergibt (was ich mir nur sehr schwer vorstellen kann), endet das Arbeitsverhältnis wie dort vorgesehen. Ich kann mir außerdem nur sehr schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber sich den Stress mit Arbeitsgericht u.s.w. antut, wegen ein paar Monaten. Und nach 6 Wochen endet eh die Lohnfortzahlung. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Zu viel Aufwand mit ungewissem Ausgang, das lohnt sich auch betriebswirtschaftlich für den Arbeitgeber einfach nicht.

wirdwerden


Das hilft mir sehr, vielen Dank!

Eigentlich hatte ich mir das auch so gedacht, aber das Management sucht gerade nach Mitteln und Wegen die Kosten so zu minimieren, dass sie sich selbst den Erfolgsbonus noch auszahlen können. Da fängt man dann schon an sich Sorgen zu machen und kommt auf die wirresten Ideen...

-- Editiert von schnuckie_12 am 25.08.2017 09:36

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