Hallo liebe Leute,
ein Bettler sitzt im Rollstuhl an "seinem Stammplatz" und bekommt von einem, ihm bis dahin unbekannten Mann, etwas Kleingeld in seinen Becher geworfen. Nach etwas Smalltalk wird der Bettler um einen Gefallen gebeten. Da der Ausweis des Mannes abgelaufen ist, könne er eine Paketsendung bei der Post nicht abholen, es wäre aber kein Problem für einen Bevollmächtigten mit gültigem Ausweis. Der Mann erwähnte, dass in dem Paket ein Geschenk (Iphone) für die Freundin sei und bot dem Bettler 10 EUR für den Gefallen an, was der Bettler vorerst ablehnte. Da es sich um eine Nachnahmesendung gehalten hat, hat sich der Bettler auch nichts weiter dabei gedacht.
Nachdem der Bettler als Bevollmächtigter auf den Abholschein eingetragen wurde, ist dieser in die Post und hat die Sendung ohne Probleme erhalten -übrigens ohne den Ausweis des Mannes. Der Mann hat draußen gewartet, da er telefoniert hat.
Die Sendung war aber kein Iphone, sondern nur ein Briefumschlag. Als der Bettler den Brief übergab, sagte der Mann nur etwas wie "Oh, dann kommt das Iphone wohl später", bedankte sich für den Gefallen, hat dem Bettler 10 EUR in die Jackentasche geschoben und ist gegangen.
Eine Straßenecke weiter stand der besagte Mann mit dem geöffneten Brief in der Hand und telefonierte auf arabisch. Beim vorbeifahren hat der Bettler erkennen können, dass es sich bei der Briefsendung wohl um Kreditkartenunterlagen gehandelt hat.
Der Bettler ist eine ehrliche Seele, nicht mal vorbestraft, hat nun Angst, dass er in einen Betrug verwickelt wurde.
Der Mann sah wohl nicht wie ein Araber aus und sprach auch perfektes hochdeutsch.
Nun zu meiner Frage:
Wenn hier ein Betrug vorliegt (und ich bin mir fast sicher, ich denke dabei an Identitätsbetrug/Kreditkartenbetrug), kommt der
Bettler doch niemals raus aus der Sache, auch wenn er nur jemandem einen Gefallen getan. Er ist doch der einzige, dessen Daten bekannt sind.
Kann der Bettler für entstandene Schäden haftbar gemacht werden?
Was könnte/wird auf den Bettler zukommen (Strafrechtlich)?
Was würdet ihr ihm raten?
Der Bettler hat auch Angst, dass der Mann einem großen kriminellen Clan angehört, zumal dem Mann auch bekannt ist, wo er den Bettler immer finden kann. Das ist wohl auch der Grund, warum er noch nicht bei der Polizei war.
Vielen Dank
-- Editiert von qup am 23.11.2017 10:09
Bettler erst hilfsbereit, jetzt wohl Komplize bei Betrug
23. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2017 | 10:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bettler erst hilfsbereit, jetzt wohl Komplize bei Betrug
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#1
Antwort vom 24. November 2017 | 06:23
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 18x hilfreich)
Das Problem wird sein, dass der Bettler weder einen Namen, noch Sendungsnummer oder Empfänger des "Paketes" weiß.
Selbst wenn er also vorsichtshalber zur Polizei gehen würde um später nicht als Komplize zu gelten, kann die Polizei wahrscheinlich nicht viel tun.
#2
Antwort vom 24. November 2017 | 10:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Problem wird sein, dass der Bettler weder einen Namen, noch Sendungsnummer oder Empfänger des "Paketes" weiß. :
Selbst wenn er also vorsichtshalber zur Polizei gehen würde um später nicht als Komplize zu gelten, kann die Polizei wahrscheinlich nicht viel tun.
Nun, genau darum geht ja.
Hat sich der Bettler strafbar gemacht, wenn er nur die Sendung als Bevollmächtigter abgeholt hat?
Kann man ihn für entstandene Schäden haftbar machen? (auch wenn er dafür niemals aufkommen könnte)
Wenn es zum Betrug kommt und die Polizei ermittelt, ist der Bettler ja der einzige, der greifbar ist. Die Polizei wird ihn ja für den Betrüger halten.
Ich werde ihn noch mal aufsuchen und fragen, ob er sich irgend etwas vom Abholschein gemerkt hat.
Eine kleine Anmerkung noch
Für mich ist es eine Herzensangelegenheit, ihm -soweit ich kann- zu helfen.
Er hat allein in diesem Jahr zwei Smartphones, zwei EC-Karten (im Fahrscheinautomaten) und eine Brieftasche gefunden, und alles den Besitzern zurück gegeben, ohne dabei von etwaigem Finderlohn auszugehen. Bei den EC-Karten habe ich ihm geholfen über inet die Leute zu kontaktieren.
Ein Zitat von ihm: "Wenn der liebe Gott möchte, dass ich etwas bekomme, dann bekomme ich etwas und wenn nicht, dann halt nicht."
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#3
Antwort vom 24. November 2017 | 10:59
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
für eine Kreditkarte muss man sich doch schon beim Antrag ausweisen. Ergo muss es um etwas anderes gehen.
Außerdem, was stand denn so drauf auf dem Umschlag? Kein Firmenlogo o.ä.? Kein Absender?
Stefan
#4
Antwort vom 24. November 2017 | 13:10
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatWenn es zum Betrug kommt und die Polizei ermittelt, ist der Bettler ja der einzige, der greifbar ist. Die Polizei wird ihn ja für den Betrüger halten. :
Wieso? Auf dem Abholschein, auf dem die Daten des Bevollmächtigten stehen, stehen doch auch die Daten des eigentlichen Empfängers. Mehr hat die Post doch auch nicht. Und ob man sich das bei einem möglichen Betrug als erstes anschaut...
Ich gehe eher davon aus, dass der Abholschein gar nicht demjenigen gehörte. Und das mit der Nachnahmesendung und Kreditkartenunterlagen passt auch nicht.
-- Editiert von Tasti123 am 24.11.2017 13:11
#5
Antwort vom 24. November 2017 | 19:21
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatErgo muss es um etwas anderes gehen. :
Handyvertrag.
Simkarte und Gerät werden von vielen Anbietern getrennt voneinander verschickt. Deswegen wohl auch die Aussage, dass das iPhone wohl später kommt. Anzahlung für das Gerät kann man auch per Nachnahme bezahlen.
Dem Zusteller muss der Ausweis vorgezeigt werden, dieser führt ein Identitätscheck direkt vor der Haustüre durch, sollte niemand zuhause sein bekommt man eine Benachrichtungskarte und muss zur nächsten Filiale, dann führt die Post diesen ID Check durch.
Hier wäre aber eine Abholung durch einen bevollmächtigten wiederum ausgeschlossen. Und ohne Ausweis der Person, die den Vertrag abschließen möchte, erst recht...
Gruß
-- Editiert von ich will es verstehen am 24.11.2017 19:23
-- Editiert von ich will es verstehen am 24.11.2017 19:24
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