Betrugsanleitung, KFZ Kaufvertrag

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
mapetho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrugsanleitung, KFZ Kaufvertrag

werte gemeinde

aus eigener schmerzhafter erfahrung schreibe ich folgendes...
ich habe einen prozess als kläger wegen eines vorhandenen unfalls eines gebrauchtwagen verloren. mein antrag bei gericht war, dass der verkäufer das auto zurück nehmen sollte.
im kaufvertrag war die formulierung "soweit bekannt auch früher unfallfrei war" angegeben...das kennt ihr sicher inzwischen alle?
beim prozess wurde ein beschluß vom bgh vorgetragen, indem es heißt, dass eigenschaftsangaben keine bedeutung haben, sofern sie nicht "vereinbart" worden sind. es handelt sich vielmehr um eine wissensmitteilung/wissensweiterleitung. eine arglist war für das gericht auch nicht zu erkennen.

das bedeutet folgendes...

hat ein verkäufer vor, sein wissen über einen vohandenen unfall zu verbergen und seine arglist zu verschleiern, dann nutzt er einen kaufvertrag, indem diese vertragsformulierung steht.
diese kenntnisse habe ich vom gegnerischen anwalt erlernt und durch das urteil der vorsitzenden bestätigt bekommen. das nenne ich eine ausbildung zum betrüger, oder "anstiftung zum betrug". wie denkt ihr darüber?

hintergründe dieser kaufverträge...

diese formulierung hat der adac ins leben gerufen. nach auskunft eines rechtsanwaltes des adac ist die formulierung an der rechtsprechung des bgh`s angelehnt und dient dazu, dass ein verkäufer mehr geld für sein auto erhält....wow oder? ich habe ihm gesagt, dass ich mit hilfe dieses vertrages betrogen wurde. er antwortete...es täte ihm leid.
mit der erstellerin deses kaufvertrages habe ich auch telefoniert. sie war nach unserem gespräch tatsächlich bereit, über den kommenden kaufvertrag nachzudenken. möglicherweise werden vertragsinhalte bezüglich der unfallfreiheit umgestaltet, dass bleibt abzuwarten.

worüber ich grübele...

ein auto kann nicht für sich selbst sprechen, das kann nur der besitzer. dieser kann auf grund seiner kenntnisse angaben zum auto machen. alle angaben des verkäufers sind demnach auf sein wissen beschränkt. dieses wissen hat allerdings vor gericht keine bedeutung, es muss eine vereinbarung getroffen werden, damit die angaben wert haben. da das wissen über eine eigenschaft (unfallfreiheit) der vereinbarung voraus geht, frage ich mich, worin der unterschied besteht?
eine eigenschaft kann man nicht vereinbaren. die eigenschaftsangabe unterliegt dem verkäufer und beeinflußt den kaufpreis. den kaufpreis kann man sicher vereinbaren, doch nicht die eigenschaft selbst...was soll das?
die im kaufvertrag sogenannte und gegenstandslose "wissensweiterleitung" könnte man sicher auch so formulieren...
"der verkäufer gibt folgendes wissen bekannt...", die dann aufgeführten eigenschaftsangaben wären nach beschluß des bgh`s wertlos?

was ich noch erschreckendes weiß...

nach eigener recherche weiß ich, dass 8 von 10 privatpersonen mit hilfe der formulierung "soweit bekannt" mehr geld für ein auto zahlen, weil sie denken, dass sie ein unfallfreies auto kaufen. nach aufschlüsselung der juristischen bedeutung der worte "soweit bekannt" und die "vereinbahrung" haben alle große augen gemacht.





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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Und was ist jetzt die Frage?

Zitat (von mapetho):
nach eigener recherche weiß ich, dass 8 von 10 privatpersonen mit hilfe der formulierung "soweit bekannt" mehr geld für ein auto zahlen,

Das mag vielleicht für Autos von 1 bis 3 Jahren Alter gelten, jedoch bei mehreren Vorbesitzern weis man eh schon nicht mehr wie mit dem Auto umgegangen wurde. Ansonsten sollte man sich Gedanken machen, wenn eine Karre schon einige Jahre auf dem Buckel hat und zig Vorbesitzer, wie will der letzte Verkäufer (z.B 4 Besitzer) wissen was der Erstbesitzer alles hatte.
Wer auf Unfallfrei einen Wert legt, kauft einen Neuwagen oder aus 1. Hand, da ist der Nachweis noch leicht zu führen, bei einer alten Karre spielt es sonst doch keine Rolle mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von mapetho):

nach eigener recherche weiß ich, dass 8 von 10 privatpersonen mit hilfe der formulierung "soweit bekannt" mehr geld für ein auto zahlen, weil sie denken, dass sie ein unfallfreies auto kaufen.

Dann hast du einen simpel gestrickten Bekanntenkreis. Ich kenne 8 von 10 Personen die genau wissen was "soweit bekannt" bedeutet....
Wenn man ein gebrauchtes Auto kauft was schon durch mehrere Hände ging, dann ist doch völlig logisch das der aktuelle Besitzer nie zu 100% sagen kann ob es einen Unfall hatte. Das wird also auch niemand Garantieren...
Die Formulierung " soweit bekannt" steht schon seit ewigen Zeiten gleichbedeutend für "vor mir die Sintflut"..... das ist einfach gesunder Menschenverstand.
Wenn man diese 2 Worte ernsthaft als Zusicherung einer Eigenschaft sieht dann hat man schlicht Pech gehabt & genau das hat ja das Gericht auch bestätigt.

-- Editiert von Jule28 am 31.10.2017 17:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mapetho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

über qualifizierte antworten würde ich mich freuen!
das ich einfache menschen kenne, ist eine beleidigung und das man mit einem neuwagen keine probleme hat wäre auch klar.
hier geht es darum, dass ein vertragsbetrug mit hilfe eines unsinnigen beschlusses des bgh`s und mit der vertragsgestaltung des adac einem betrüger alle tore geöffnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mapetho):
diese kenntnisse habe ich vom gegnerischen anwalt erlernt und durch das urteil der vorsitzenden bestätigt bekommen.

Hätte man vorher hier gefragt, hätte man die Kenntnisse sogar kostenfrei bekommen und sich einen sinnlosen Prozess gespart.



Zitat (von mapetho):
das nenne ich eine ausbildung zum betrüger, oder "anstiftung zum betrug". wie denkt ihr darüber?

Nö. Private Verkäufer sind keine Hellseher, woher sollen die wissen was Vorbesitzer / Voreigentümer damit gemacht haben? Da ist es durchaus legitim, das die nicht haften müssen.



Zitat (von mapetho):
eine eigenschaft kann man nicht vereinbaren.

Doch, kann man.
Man schreibt einfach "unfallfrei" oder "unfallfrei vereinbart". Man muss dann halt nur relativierende Wörter weglassen.



Zitat (von mapetho):
nach aufschlüsselung der juristischen bedeutung der worte "soweit bekannt" und die "vereinbahrung" haben alle große augen gemacht.

Naja, ein bischen Deutsch sollte man schon können, wenn man Verträge vereinbart. Warum sollten relativeriende Worte vor Gericht keine relativierende Bedeutung mehr haben?



Auch wundert mich immer wieder, das Leute bereit sind ein paar tausend EUR in ein Auto zu investieren, dann aber nicht bereit sind 100-200 EUR in die Begutachtung durch einen Experten zu investieren. Und sich dann später über unbekannte Mängel wundern...

Ansonsten kann der Käufer ja auch beim Händler kaufen. Da sind die Regeln wesentlich strenger, die haben vor Gericht nicht so viel Spielraum (obwohl man auch da Pech haben kann).
Aber auch da scheitert es oft wieder daran, das man ein paar EUR mehr drauflegen muss als beim Privatkauf ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mapetho):
hier geht es darum, dass ein vertragsbetrug mit hilfe eines unsinnigen beschlusses des bgh`s und mit der vertragsgestaltung des adac einem betrüger alle tore geöffnet werden.


Nee, hier geht es einzig und allein darum, dass Du die juristischen Unterschiede nicht verstanden hast - und auch jetzt, nachdem Du den unnötigen Prozess mit vermutlich hohen Kosten vergeigt hast, nicht erkennen willst.

Es lag an Dir, die Passagen im Kaufvertrag durchzustreichen und durch eindeutige Formulierungen zu ersetzen, oder selbst einen juristisch nicht angreifbaren Kaufvertrag aufzusetzen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Vor Kauf bzw. Verkauf eines so teuren Gegenstandes wie einem Auto schadet es auch nie, sich etwas mit der rechtlichen Lage vertraut zu machen. Und 'soweit bekannt' ist doch schon sehr eindeutig. Ich erkenne hier ebenfalls keinen Betrug.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mapetho):
hier geht es darum, dass ein vertragsbetrug mit hilfe eines unsinnigen beschlusses des bgh`s und mit der vertragsgestaltung des adac einem betrüger alle tore geöffnet werden.

Der Test steht nicht nur beim ADAC drin, nein in jeder Vertragsvorlage wird dies so genannt, Das hat nicht mit Betrug zu tun, sondern schlichtweg, eine alte Karre über mehrere Besitzer, wie will der letzte wissen wer vor Jahren mal einen Unfall hatte, wenn es ihm nicht mitgeteilt wurde.
Das BGH hat nur den Sinn der deutschen Sprache noch mal bestätigt, im Umkehrschluss wäre so jedem Abzocker Tür und Tor geöffnet, einen alten Karren kaufen und den letzten Besitzer dann verklagen für Dinge wo er nicht wissen konnte, am besten noch einen Nichtfachmann, welcher von Autos null Ahnung hat.
Kauft man beim Händler ist erwartet man von diesem schon ein wenig mehr Kenntnisse in der Materie und hätte es als Kunde schon leichter.
Zitat (von mapetho):
das man mit einem neuwagen keine probleme hat wäre auch klar.

Und was ist nun die Frage dazu?
Auch beim Auto aus erster Hand ist der Satz, welchen man kritisiert vollkommen Rechtswirksam, da darf das Auto keinen Unfallschaden haben.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mapetho):
über qualifizierte antworten würde ich mich freuen!

Da hätte ich 2 Rückfragen:
1. Antwort setzt in der Regel eine Frage voraus. Was genau ist jetzt die Frage?
2. Qualifizierte Antwort = Wunschantwort = alle anderen sind schuld? Oder lieber realitätsbezogene?



Zitat (von mapetho):
hier geht es darum, dass ein vertragsbetrug mit hilfe eines unsinnigen beschlusses des bgh`s und mit der vertragsgestaltung des adac einem betrüger alle tore geöffnet werden.

Es gibt in Deinem Falle keinen Betrug. Auch wenn nicht gefällt.


Betrug ist übrigens verboten.
Und das Betrüger lügen, ja das war schon immer so, sonst würde das ja nicht funktionieren. Das können weder BGH noch der ADAC verhindern.



Es geht eher darum das Leute einfach zu geizig sind, für vernünftige Leistung vernünftig zu bezahlen. Wenn man das halt nicht möchte, dann muss man mit den Konsequenzen leben.
Klar, der Faktor "selbst schuld" rangiert ganz unten auf der Beliebtheitsskala
Aber warum sollen eingentlich immer andere die Verantwortung für das eigene Versagen / Unfähigkeit / Inkompetenz übernehmen?

Ich wundere mich immer. Alle wollen mündige, voll geschäftsfähige Bürger sein, regen sich über Bevormundung auf. Behandelt man sie so, ist es auch wieder verkehrt, dann sollen doch bitte alle anderen verantwortlich sein. Passt doch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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