Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vergangene Woche bin ich "Opfer" eines sehr akribisch arbeitenden Kontrolleurs geworden. Er hat meinen gefälschten Fahrausweis kontrolliert und wollte meinen Personalausweis sehen. Bevor ich diesen zeigen konnte hielt der Zug an einem Bahnhof. Der Kontrolleur stieg mit dem Fahrausweis in der Hand aus und sagte er käme gleich wieder. In dem Moment bin ich aus Panik aufgesprungen, weggegangen und dann am nächsten Bahnhof ausgestiegen. Ich bin also geflohen und er hatte noch meinen Fahrausweis. Jetzt habe ich eine Vorladung beim Bundesgrenzschutz erhalten. Ich hab mir sonst noch nie(!) etwas zu Schulden kommen lassen. Mich interessiert nun, mit welchen Sanktionen ich rechnen kann und muss. Mir wird sicherlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein etwas erhöhter Rechtshorizont erschwerend angerechnet. Sollte ich mir einen Anwalt zulegen?Wird man meine Wohnung durchsuchen, obwohl ich den Ausweis nur einmalig für mich gefälscht habe? Wie soll ich mich in einem möglichen Prozess verhalten? Viele Fragen, auf die Sie mir hoffentlich eine Antwort geben können. Ich bedanke mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
PS
Betrug/Urkundenfälschung
29. Januar 2003
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Frage vom 29. Januar 2003 | 10:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug/Urkundenfälschung
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