Also ich hab den Preis einer Jacke in Kaufhof vertauscht bzw. umettikiert und wurde nach dem Bezahlen dabei erwischt, von den Detektiven. Eine Woche darauf ist mir das wieder passiert mit meinen Jungs in Ansons, aber da ging es nur um einen Preisunterschied von 20€ und da wurden wir schon vor dem Bezahlen erwischt. Bitte fragt nicht wieso man so dumm ist und sich 2mal hintereinander erwischen lässt. Hab mir zuerst nichts schlimmes dabei gedacht, ganz ehrlich.
Nun meine Frage ist wie viele Sozialstunden ich leisten muss und ob ich dies gegen ein freizeitarrest tauschen kann, da ich noch zur Schule gehe und mein fachabi mache und dabei bin eine Ausbildung für dieses Jahr noch zu finden. Ich hab nicht wirklich Zeit dafür wenn es viele sind und bevor ich dass ich nicht schaffe und dafür dann 2wochen Arrest bekomme, gehe ich lieber für ein WE rein.
Bin dankbar für jede Antwort
-- Editiert von Moderator am 06.01.2017 20:10
-- Thema wurde verschoben am 06.01.2017 20:10
Betrug/Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und mit dem Thema des Forums "Internetauktionen" hat das jetzt in wiefern zu tun?
(Editiert wegen Pampigkeit)
-- Editiert von Moderator am 08.01.2017 15:26
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hab nicht gemerkt dass das unter internetauktionen ist.
Zitatgehe ich lieber für ein WE rein. :
bei zweimal erwischt - also Wiederholungstäter - wird es wohl kaum nur ein Wochenende sein.
Die Ferien sollte man vielleicht nicht komplett verplanen.
davon geht die Welt auch nicht unter.ZitatHab nicht gemerkt dass das unter internetauktionen ist. :
berry
Nun meine Frage ist wie viele Sozialstunden ich leisten muss Das wird der Richter entscheiden. Und der kann auch gleich auf Arrest entscheiden.
und ob ich dies gegen ein freizeitarrest tauschen kann, da ich noch zur Schule gehe und mein fachabi mache und dabei bin eine Ausbildung für dieses Jahr Nö. Wir sind hier nicht auf dem Pferdemarkt. Was Sie kriegen, entscheidet der Richter. Wie jeder Angeklagte haben Sie natürlich vor Gericht das sog. "letzte Wort" am Ende des Prozesses: Da dürfen Sie auch eine Strafe vorschlagen.
-- Editiert von muemmel am 08.01.2017 15:29
Zitat:Hab mir zuerst nichts schlimmes dabei gedacht, ganz ehrlich.
Zitat:zur Schule gehe und mein fachabi mache
Dann wird es aber Zeit, die geistige Reife zu erlangen um solche Aktionen nicht wieder zu machen und zu verstehen, dass es Dinge gibt die man einfach nicht macht.
Zitat:Ich hab nicht wirklich Zeit dafür
Das wird das Gericht zum Glück anders sehen. Eine Strafe ableisten hat nichts mit Zeit zu tun. Das Leben ist kein Wumschkonzert. Schon garnicht, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Meinst du echt dass ich ein Arrest bekomme oder mehr als 90 Sozialstunden?
Das in ansons war ja nur ein versuchter Betrug weil wir noch nicht gezahlt haben.
Kann ich noch vor Gericht irgendetwas sagen dass die Strafe etwas harmloser ausfällt
ZitatEine Woche darauf ist mir das wieder passiert mit meinen Jungs in Ansons, aber da ging es nur um einen Preisunterschied von 20€ und da wurden wir schon vor dem Bezahlen erwischt. Bitte fragt nicht wieso man so dumm ist und sich 2mal hintereinander erwischen lässt. Hab mir zuerst nichts schlimmes dabei gedacht, ganz ehrlich. :
Nun meine Frage ist wie viele Sozialstunden ich leisten muss und ob ich dies gegen ein freizeitarrest tauschen kann, da ich noch zur Schule gehe und mein fachabi mache und dabei bin eine Ausbildung für dieses Jahr noch zu finden. Ich hab nicht wirklich Zeit dafür wenn es viele sind und bevor ich dass ich nicht schaffe und dafür dann 2wochen Arrest bekomme, gehe ich lieber für ein WE rein.[b]
Zitat:
Das in ansons [b]war ja nur ein versuchter Betrug weil wir noch nicht gezahlt haben.
Kann ich noch vor Gericht irgendetwas sagen dass die Strafe etwas harmloser ausfällt
Das schilderst Du am Besten genau so, wie Du das hier gemacht hast, dann wird Richter das schon richtig einschätzen können und das richtige Strafmaß finden. Die Sachen, die so wie sie sind besonders betonen solltest, habe ich Dir schon mal markiert.
Ja aber ist das auch vorteilhaft für mich es so zu schildern? Ich will nur fragen ob ich irgendetwas sagen was die Strafe etwas abmildern kann. Ka spielt das eine Rolle dass ich zum Beispiel high war oder so
Die wichtigere Frage ist glauben Sie dass ich eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen bekommen kann?!
Ernsthaft ich dachte echt dass das harmlos ist und nicht annähernd so schlimm ist wie ein Diebstahl
Ja aber ist das auch vorteilhaft für mich es so zu schildern? Nein, ist es nicht. Am besten, Sie geben die Tat zu, sagen irgendwas wie "Es tut mir leid" und halten ansonsten den Mund.
Ka spielt das eine Rolle dass ich zum Beispiel high war oder so Genau wegen solcher Ideen empfehlen ich Ihnen dringend, möglichst wenig zu sagen.
Die wichtigere Frage ist glauben Sie dass ich eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen bekommen kann?! Sie altern aber rasch - oben war noch von Jugendarrest die Rede und jetzt plötzlich von Tagessätzen, die es nur im Erwachsenenstrafrecht gibt. Vielleicht verraten Sie einfach mal Ihr Alter?
(Editiert. Einen Tag Sperre wegen permanten Versuchs, die TE zu verar***en)
-- Editiert von Moderator am 11.01.2017 17:32
Ja ich bin 19 und wenn ich mehr als 90 Sozialstunden machen muss gelte ich ja als vorbestraft und das würde dann auch bedeuten dass ich ein Eintrag in meinem Führungszeugnis bekomme.
und wenn ich mehr als 90 Sozialstunden machen muss gelte ich ja als vorbestraft und das würde dann auch bedeuten dass ich ein Eintrag in meinem Führungszeugnis bekomme. Völliger Unfug - offenbar können Sie Tagessätze und Sozialstunden nicht auseinanderhalten. Sozialstunden und Jugendarrest kommen nicht ins FZ.
Hmm ja okay hab mich dann vertan. Was passiert denn im schlimmsten Fall?
Jugendarrest.
Ach du *******. Echt so krass?
Wie kann man bei der Jugendgerichtshilfe Punkten? Also wie komm ich eher als Jugendlicher rüber
Also wie komm ich eher als Jugendlicher rüber Noch zur Schule gehen und bei den Eltern wohnen reicht üblicherweise völlig.
Ach du *******. Echt so krass? Wie oft denn noch? JA, JUGENDARREST IST MÖGLICH - und jetzt bitte aufhören, dauernd danach zu fragen...
Sry tut mir leid dass ich dir auf die Nerven gehe, aber weil ich vorher noch nix gemacht habe schockiert mich das sehr selbst bei mehr als 90 Sozialstunden wäre ich überrascht. Möchte mir einfach nicht meine Zukunft versauen und will nicht das mein zukünftiger Arbeitsgeber davon Wind bekommt.
Möchte mir einfach nicht meine Zukunft versauen und will nicht das mein zukünftiger Arbeitsgeber davon Wind bekommt. Wird er ja auch nicht, sofern es sich da nicht um die Polizei, die Bundeswehr oder sonst was mit Sicherheitsüberprüfung handelt. Und warum das so ist, steht in Antwort 17, letzter Satz.
Sry tut mir leid dass ich dir auf die Nerven gehe Dann LESEN Sie meine Antworten einfach mal und kommen nicht schon wieder mit "90 Sozialstunden" - das nervt allerdings ungemein.
ZitatAch du *******. Echt so krass? :
Kann es sein, dass Du irgendwie nicht weißt was Du willst. Am Anfang wolltest Du noch unbedingt Sozialstunden gg. Jugendarrest "tauschen" und jetzt wo man Dir sagt, dass es auch direkt Jugendarrest geben kann, bist Du geschockt, oder wie?
Es wird sicherlich Sozialstunden geben. Ob 30, 40, 60, 90, 120 oder wie viele auch immer wird Dir der Richter sagen. Wir können nicht hellsehen. Die Zahl 90 spielt -wie jetzt mehrfach gesagt- bei Sozialstunden KEINE ROLLE fürs Führungszeugnis oder sonst wo. Du wirst eine Strafe mit Eintrag ins Erziehungsregister bekommen. Nicht mehr und nicht weniger
-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.01.2017 20:21
Ich hab von nem wochenendarrest gesprochen der mir lieber wär als 90 oder 120 Sozialstunden.
Richter tendieren (übrigens ebenso wie erziehende Eltern) dazu, Heranwachsenden die Art von Strafe aufzuzwingen die diese eben gerade nicht mögen. Und Sozialstunden sind für Richter die übliche Maßnahme bei dieser Art von Delikten - schwitzen statt sitzen!
-- Editiert von Osmos am 12.01.2017 09:48
ZitatIch hab von nem wochenendarrest gesprochen der mir lieber wär als 90 oder 120 Sozialstunden. :
Ja und? Ist ein Wochenendarrest kein Jugendarrest?! Doch, ist er...
Wenn der jugendarrest mehr als 2 Tage ist, dann lieber Sozialstunden
Ja wie gesagt: Vor Gericht ist man halt nicht auf dem Basar, wo man die Strafe mit dem Richter ausfeilschen kann. Nach dem Motto:
"Ich hätte gerne Jugendarrest statt Sozialstunden, aber nur wenn es nicht mehr als 2 Tage sind. In dem Fall nehme ich lieber Sozialstunden. Aber nur wenn es nicht mehr als 90 sind. In dem Fall müßte ich mir das noch mal überlegen, was ich lieber möchte und beantrage zu diesem Zweck die Hauptverhandlung für 15 Minuten zu unterbrechen"
Und was Osmos heute morgen schrieb ist völlig richtig: Wenn ein Jugendrichter merkt, dass der Angeklagte auf irgendeine bestimmte Strafe keinen Bock hat, verhängt er diese erst recht.
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