Betrug vom Handwerker, was tun ?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
UweWald
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrug vom Handwerker, was tun ?

Hallo
Ich habe diese Woche leider ein Problem bekommen, bin bisher mit Rechtsfragen noch nie in Berührung gekommen und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.

Folgendes Szenario:
Ich wohne zur Miete und ein Rohr war verstopft. Mieter wurde informiert und beauftragte einen Rohreiniger der dann morgens auch vor meiner Tür stand. Mein Vermieter wohnt ca. 600km entfernt, kann also nicht vor Ort selbst vorbei schauen.

Nachdem der Handwerker ca. 1.5 -2 Stunden gearbeitet hatte war das Rohr frei, bis dahin alles in Ordnung. Als ich dann unterschreiben sollte fiel mir auf das er insgesamt 5 Stunden abgerechnet hatte.
Dies, erklärte er mir, sind die 2H Arbeitszeit + 3 Stunden Fahrtzeit. Da mir das doch ein wenig seltsam vorkam und ich einwandte das es doch in der Gegend genug Unternehmen gäbe meinte er das die Firma, die mein Vermieter beauftragt habe 120 km entfernt sei und er deshalb gut 1.5 Stunden Fahrtzeit habe.
Dies erklärte er mir passiere vielen da sie überregional werben und viele in den Gelben Seiten nicht auf den Firmensitz achten. Fand ich zwar ziemlich schäbig, dachte mir aber dass das halt dumm gelaufen war und mein Vermieter das nächstemal aufpassen sollte welche Firma er beauftragt.

Naja, nach Telefonat mit meinem Vermieter heute, der sich mit der Firma in Kontakt gesetzt hatte, kam raus, alles gelogen, so lange Fahrtzeiten hat die Firma nicht, ist quasi gleich in der Nähe und alle Fahrtkosten werden von einer Pauschale gedeckt (die war auch auf der Rechnung und werde immer in Rechnung gestellt zuzüglich der Fahrtzeit erklärte mir damals der Handwerker)

Unabhängig davon was jetzt bei der Rechnung rauskommt (das klärt morgen mein Vermieter) wollte ich fragen ob ich diesen Handwerker wegen Betrug anzeigen kann ?
Er hat sich die Tatsache zunutze gemacht das ich nicht der Auftraggeber war und seiner Behauptung mit dem Firmensitz und der Fahrtzeit geglaubt habe, wenn das nicht eine Vorspiegelung falscher Tatsachen ist was dann ?

Dass er nur maximal 2 Stunden hier war kann meine Lebensgefährting bezeugen die ebenfalls in dem Haus wohnt.
Klar kann man sich im Nachhinein immer an die eigene Nase fassen, aber ich bin schon recht baff wie frech einem ins Gesicht gelogen wird und hoffe doch sehr das sowas nicht auch noch rechtlich abgedeckt ist.

Vielen Dank schon mal


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ob ich diesen Handwerker wegen Betrug anzeigen kann ?

DU bist doch garnicht der Geschädigte.



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
UweWald
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

>DU bist doch garnicht der Geschädigte.

Da hast du natürlich recht, dann ersetze "Kann ich" in meiner Post durch "Kann mein Vermieter".
Die Frage ist ja eher ob das was bringt ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Warum regst du dich so auf? Wenn dein Vermieter das Unternehmen beauftragt hat, dann zahlt er die Rechnung.

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb272133-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Handwerker sind fies.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Handwerker sind fies

Dieser Satz ist genau so fies und blöd, als wenn jemand behauptet "Beamte sind faul" oder "Politiker sind Lumpen" oder die anderen tausend Sätze von Voruteilen und Stammtischweisheiten, die immer wieder durch das Land geistern.
Es gibt überall, also in jeder Volksgruppe, egal ob Banker oder Harzer, solche und solche. Ich kenne jedenfalls eine weit überwiegende Menge von Handwerkern (Lehrlinge, Gesellen und Meister) die ihr Handwerk ehrsam und mit viel Mühe und Einsatz betreiben, niemand betrügen und sich auf ehrliche Weise fortbringen.
Ihre eingangs genannte Feststellung wird weder jemand überzeugen noch Ihnen irgendwie weiter helfen. So pauschale Feststellungen wirken sich eher negativ auf den Schreiber aus.


Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 12.01.2011 17:56

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tidy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
also ich bin der Meinung, dass man so einen Betrug nicht dulden darf!
Die Aussage: "Was regst Du dich so auf - zahlt sowieso dein Vermieter" halte ich für einen schlechten Scherz! Solche Gleichgültigkeit ist wohl absolut deplatziert!
Auch wenn ich nicht zur Kasse gebeten werde, ist es meine Pflicht, einen Schaden abzuwenden wenn mir dieser Sichtbar ist!
Ich würde dieses betrügerische handelt anzeigen!
Tidy


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Also, hier geht es ja eher um's Prinzip der Abrechnung von Fahrtkosten bzw. Anfahrtskosten, die u. a. dadurch entstehen, dass die Zeit der An- und Abfahrt Teil der Arbeitszeit eines Handwerkers ist.

Erstens besteht im vorliegenden Fall doch durchaus die Möglichkeit, dass der TE vom Vermieter zum Ausgleich herangezogen wird, je nach Ausgestaltung des Mietvertrages.

Wenn tatsächlich Fahrtkosten für 3 Std. abgerechnet werden, ist der Mieter keinesfalls verpflichtet, diese zu bezahlen, denn der Vermieter muss seinerseits dafür sorgen, dass dem Mieter nicht unnötig Kosten entstehen. Fachbetriebe, die in der Lage sind, verstopfte Rohre durchlässig zu machen, gibt es an jeder Ecke. Ich würde daher die Fahrtkosten auf den Betrag kürzen, der entstanden wäre, wenn ein ortsansässiger Betrieb gekommen wäre.

In anderen Fällen, in denen man selbst Auftraggeber ist, sollten Rechnungen ebenfalls genau geprüft werden, ob die abgerechnete Fahrzeit zu der Entfernung des Handwerksbetriebs passt.

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