Betrug und Urkundenfälschung - Semesterticket

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
weisseweste
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug und Urkundenfälschung - Semesterticket

Hallo, habe eine Belehrung vom Polizeipräsidenten bekommen, der Tatvorwurf ist: Betrug und Urkundenfälschung, Vorzeigen eines gefälschten Ausweises für Studierende. Sie sind exmatrikuliert und haben keinen Anspruch.

Das vorgezeigte Dokument wurde einbehalten, war aber durch das Sicherheitsmerkmal (Hologramm) eindeutig als nicht echt zu erkennen. Habe das Dokument nicht selbst erstellt. Habe das erhöhte Beförderungsentgeld auch schon entrichtet.
Bin momentan nach Ende des Studiums arbeitslos, kann mir daher keinen Rechstanwalt leisten. War saudumm, bin auch nicht groß mit ubahn und sbahn unterwegs aber zu der Zeit war mein Fahrrad kaputt und ich hatte einen Termin... dumm gelaufen.

Was wäre jetzt die beste Vorgehensweise ? Lohnt es sich bei meinen wirtschaftlichen Verhältnissen überhaupt einen Anwalt zu bemühen ? Denke mal die Beweislast ist erdrückend ? Bin nicht vorbestraft und auch noch nie auffällig geworden und bereue die Tat. Soll ich mich schriftlich im Strafverfahren äußern, meine Schuld eingestehen, wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und Nachweis über die Entrichtung des erhöhten Fahrgeldes beilegen ? Bei dem Beweisstück wird es ja wohl schwierig werden auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuarbeiten, was ja eh nur mit anwaltlicher Hilfe ratsam wäre. Schätze wenn ich mich garnicht äußere wird es bei der Beweislage sonst zu einem Gerichtsverfahren kommen ? Macht es Sinn zu erwähnen das ich das Dokument nicht selbst erstellt habe, um dem Vorwurf der Urkundenfälschung entgegenzutreten ?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten :-)




-- Editier von weisseweste am 06.07.2017 16:10

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Lohnt es sich bei meinen wirtschaftlichen Verhältnissen überhaupt einen Anwalt zu bemühen ? Nö - unabhängig von Ihren Verhältnissen ist doch hier ohnehin alles klar.
Soll ich mich schriftlich im Strafverfahren äußern, meine Schuld eingestehen, wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und Nachweis über die Entrichtung des erhöhten Fahrgeldes beilegen ? Ja.
Bei dem Beweisstück wird es ja wohl schwierig werden auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuarbeiten, was ja eh nur mit anwaltlicher Hilfe ratsam wäre. Nö. Wenn Sie tun, was Sie selbst vorschlagen, ist eine Einstellung durchaus möglich.
Schätze wenn ich mich garnicht äußere wird es bei der Beweislage sonst zu einem Gerichtsverfahren kommen ? Es könnte auch einen Strafbefehl geben - einer Einstellung wäre Schweigen jedenfalls nicht förderlich.
Macht es Sinn zu erwähnen das ich das Dokument nicht selbst erstellt habe, um dem Vorwurf der Urkundenfälschung entgegenzutreten ? Nö. Die Verwendung einer gefälschten Urkunde genügt, um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu erfüllen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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