Person A stellt über Kleinanzeigen einen Artikel ein. Person B zeigt Interesse.
Beide Personen tauschen Handynummern aus und schreiben sich über einen Nachrichtendienst.
Person B schlägt Person A dort vor, den Artikel abzuholen.
Person A verneint dies aber (Weil Person A vorher über die Anzeigenseite bedroht wurde, da ein
anderer Interessent weniger zahlen wollte und Person A dies verneint hatte).
Person A schlägt Person B aber vor, dass Geld per Paypal zu zahlen.
Person B verneint dies aber.
Daraufhin schreibt Person B an Person A, dass diese ein Betrüger sei.
Person A schreibt Person B dann, dass er nicht wisse wie dies mit Paypal
gehen solle, da dort Käuferschutz besteht und Person A keine
Intention hat jemanden zu betrügen. Person A ist aber etwas sauer über den Vorwurf und
schreibt Person B aufgrund seines Profilbildes, auf dem dessen Frau zu sehen ist,
dass diese aussähe wie ein Mann und er deshalb auch enttäuscht wäre.
Person B stellt daraufhin Anzeige.
Liegt hier Betrug in irgeneiner Weise vor, bzw. Beleidigung, oder macht sich Person B
wegen falscher Verdächtigung strafbar?
-- Editier von ernal am 07.01.2017 13:01
Betrug oder Beleidigung? Nichts von beidem?
7. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2017 | 13:00
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug oder Beleidigung? Nichts von beidem?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2017 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Person B stellt daraufhin Anzeige. Und das weiß Person A jetzt woher? Oder wäre die korrekte Beschreibung "Person B behauptet, Anzeige erstattet zu haben"?
oder macht sich Person B wegen falscher Verdächtigung strafbar? Nö. Person B hat offenbar einfach nur abstruse Vorstellungen davon, was ein Betrug ist, falls die Anzeige überhaupt existiert.
#2
Antwort vom 7. Januar 2017 | 17:04
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Person B hat Person A ein Foto der Anzeige geschickt. Bzw. den Briefkopf.
Dann ist es ja traurig, dass die Polizei sowas aufnimmt, bzw. aufnehmen muss und das solche
Leute die Behörden unbegründet belasten.
Was wäre mit der Beleidigung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Januar 2017 | 14:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Was wäre mit der Beleidigung? Wenn das so formuliert wurde wie hier ("Ihre Frau sieht eher wie ein Mann aus"), unterfällt das der Meinungsfreiheit.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten