Betrug beim Pferdekauf? Möglichkeiten?

21. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)
Betrug beim Pferdekauf? Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem ein Pferd besichtigt und den Kauf zugesagt. Um alles fest zu machen habe ich 750 Euro Anzahlung überwiesen.

Nachdem die Verkäuferin weitere 2500 Euro wollte, aber nicht mit einem schriftlichen Kaufvertrag einverstanden war, habe ich dem Kauf widersprochen.

Leider will die Dame die Anzahlung nun nicht mehr heraus geben. Im Internet habe ich inzwischen eine Seite gefunden, aus der klar hervorgeht, dass sie das Pferd nie verkaufen wollte. Darauf angesprochen hat sie die Seite schnell geändert. Seither antwortet sie nicht mehr auf Anfragen.

Für mich heißt das: kein Pferd, kein Geld. Letzteres hätte ich gerne wieder.

Frage: habe ich Anspruch auf das Geld oder kann die Frau es einfach behalten?

Frage 2: ich gehe mal davon aus, dass das einfache Einbehalten nicht rechtens ist, vor allem da ich nachweisen kann, dass sie das Pferd nie verkaufen wollte. Wie gehe ich am besten vor? Betrugsanzeige? Gerichtliches Mahnverfahren? Beides?

Frage 3: wenn sie das Geld zurückgeben muss, wird es verzinst und wenn ja, wie hoch?

Ich will möglichst wenig "Ärger" und Gerenne damit, aber einfach so abhaken will ichs auch nicht, sonst macht die das mit jedem... und meine Kohle hätte ich wie gesagt auch gerne wieder.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Setzen Sie der Dame eine Rückzahlungsfrist.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid".
Hier wird alles weitere erklärt. Verlangen Sie 5 % Zinsen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für den Rat.

Was ich dabei als problematisch erachte ist, dass wenn die Dame Widerspruch einlegt, ich nachher ein Gerichtsverfahren mit ihr am Hals habe. Ich kenne mich mit sowas zwar nicht aus, finde die Aussicht, einen Tag vor Gericht zu verbringen nicht gerade prickelnd. Deshalb auch die Frage, ob eventuell eine Anzeige wegen Betrugs besser wäre?

Ich habe die Frist schon drei mal gesetzt. die Dame ist überzeugt, es sei IHR Geld, weil sie es ja nunmal hat... Dass sie keine Gegenleistung dafür erbracht hat sieht sie nicht als relevant an. Sie argumentierte, dass sie ja auch Kosten hatte, weil das Pferd bei ihr stand (natürlich, ist und war ja ihres)

Vielleicht könnten Sie das nochmal erörtern, was hier Sinn macht und wenig Belastung bringt. Ich bin beruflich sehr eingespannt und habe auch privat viel um die Ohren, deshalb die Fragen...

Danke nochmal und Grüße!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Mahnbescheid kostet an Gebühren, ich glaube, 23 Euro.
Erst wenn die Dame Widerspruch einlegt sind weitere Gerichtskosten fällig.
googeln Sie unter "Gerichtskosten".
Aber dann können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Sie können Strafanzeige erstatten, aber damit haben Sie ihr Geld nicht zurück.
Das eine ist die Strafrechtliche, das andere die Ziviel-
rechtliche Seite.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Gebühren liegen etwas höher als 23 Euro (das gilt nur bis zu einem Streitwert von 300 EUR).

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Frage: habe ich Anspruch auf das Geld oder kann die Frau es einfach behalten?

Das käme darauf an, was genau eigentlich vertraglich vereinbart war.



Ansonsten setzt man eine Rückzahlungsfrist von 21 Tagen und lässt diese Frist gerichtsfest nachweisbar zustellen (also mindestens Einschreiben-Rückschein).



Danach könnte man die Angelegenheit auch einen Anwalt übergeben,der sich mit der Widerspenstigen Zähnmung befasst.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
setzt man eine Rückzahlungsfrist von 21 Tagen


14 reichen vollkommen. :)

quote:
Das käme darauf an, was genau eigentlich vertraglich vereinbart war.


Ja, das ist der Knackpunkt.

quote:
Um alles fest zu machen habe ich 750 Euro Anzahlung überwiesen.
Nachdem die Verkäuferin weitere 2500 Euro wollte


Das Problem bei mündlichen Verträgen ist immer die Beweislast. Also hier z.B., was denn nun für ein Endpreis vereinbart war. Wenn das 3250 EUR waren, wäre ja alles OK und du hättest keinerlei Recht, dich einfach vom Vertrag zu lösen.
Die Tatsache, daß du dich einfach vom Vertrag lösen willst und nicht stattdessen behauptest, es sei ein geringerer Kaufpreis vereinbart gewesen, spricht nicht gerade für dich. Das mal als Vorwarnung für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung. Die Gegenseite wird ja auf Erfüllung bestehen und du müßtest beweisen, wieso du zurücktreten können dürftest.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

der Preis ist mit dem Interesse gestiegen und ich hatte begriffen, dass hier was nicht stimmen kann.

Im Internet schrieb sie nun, dass sie genau diese Pferd niemals gar niiie nicht verkaufen wollte.

Ich habe gezahlt und bis heute noch kein Pferd. Auf erfüllung bestehen ist ja schön und recht, nur will sie weder Pferd noch Geld raus geben sondern beides behalten.

Frage: warum kann ich, wenn sich abzeichnet, dass ich betrogen wurde, weil ich auf der Seite der Dame lese, dass sie das Pferd gar nicht verkaufen will, sie sich einem schriftlichen Vertrag verweigert und sich dann tot stellt, nicht vom Kauf zurücktreten? Heißt das, ich müsste erst mal noch weiter zahlen, um dann festzustellen, dass ALLES Geld weg ist, statt rechtzeitig wenn ich merke, ich werde betrogen, die zahlungen einzustellen und die Rückgabe des Geldes zu verlangen?

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Fakt ist, ich habe gezahlt und kein Pferd. Im Internet schrieb sie, dass sie das Pferd schon als Fohlen niemals verkaufen wollte. Als ich sie danach gefragt habe verschwand dieser Eintrag wie von Zauberhand ganz schnell wieder...

Bin ehrlich gesagt total entsetzt, denn wie gesagt, der "Kaufvertrag" war mündlich, allerdings war ein Freund mit dabei, der alles bezeugen kann. Was sicher auch nicht viel bringt, denn das Geld ging aufs Konto des Ehemannes der "Verkäuferin" und was die sich zusammenspinnen, was verabredet war stimmt so gar nicht mit den Tatsachen überein. Auch einer der Gründe, warum ich nicht mehr Geld überwiesen habe. Wenn der Pferdepreis sich auf einmal vervielfacht wird man doch stutzig..

Das einzige, was es schriftlich gibt ist der Bank-Beleg, dass ich überwiesen habe.

Was nun? Bleibt mir echt nichts anderes übrig, als den Verlust dieser doch nicht allzu unerheblichen Summe zu beweinen? Kann ich ja fast nicht glauben...

Danke nochmal und Grüße!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

...Nachtrag: falls das missverständlich gewesen ist: die Gegenseite besteht nicht auf Erfüllung, sie wollen das Pferd nach wie vor nicht verkaufen. Nur das Geld, das wollen sie behalten.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Das einzige, was es schriftlich gibt ist der Bank-Beleg, dass ich überwiesen habe.


Dann müßtest du auf Rückzahlung klagen und mal schauen, was sich die Gegenseite dann als Erklärung ausdenkt.

quote:
allerdings war ein Freund mit dabei, der alles bezeugen kann


Das ist doch schon mal was. Was will die Gegenseite dann behaupten, daß sie dir für die 750 EUR etwas anderes (was?) verkauft hat und dein Freund lügt?

quote:
warum kann ich, wenn sich abzeichnet, dass ich betrogen wurde, weil ich auf der Seite der Dame lese, dass sie das Pferd gar nicht verkaufen will, sie sich einem schriftlichen Vertrag verweigert und sich dann tot stellt, nicht vom Kauf zurücktreten?


Jedenfalls nicht ohne Fristsetzung zur Erfüllung. Da könnte ja jeder kommen und sagen "hat sich nicht gemeldet, ich durfte zurücktreten".

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,

ok, verstehe.

Frage: unter welchen Bedingungen darf man denn von einem Kauf zurücktreten, nachdem man eine Anzahlung geleistet hat? Oder besser von einem nicht-kauf, denn eigentlich habe ich das ja schon so verstanden, dass beim Kaufen auch eine Gegenleistung erbracht werden will und der Verkäufer nicht an anderer Stelle schriftlich klar macht, dass er das, was er angeboten hatte, nie verkaufen wollte...

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Katharina_222
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Nachtrag:

ich verstehs halt vor allem deshalb nicht, weil...

Mal angenommen, ich schreibe in einer Annonce ein Auto zum Verkauf aus. Ein Käufer kommt, sagt mir zu, dass er das Auto kaufen will und zahlt es mit 15% an.

Einige Zeit später fordere ich vom Käufer nochmal Geld. Als der jedoch zunächst einen schriftlichen Kaufvertrag möchte, bevor er wieder was überweist, lehne ich das ab. Danach schreibe ich auf meine Website einen Artikel mit Fotos, wie schön mein Auto ist, dass ich das schon seit Jahren habe und mir schon als ich das Auto gekauft habe klar war, dass ich mich von diesem Schmuckstück niemals trennen würde, komme was da wolle.

Auf die Anfrage meines Käufers, wie das denn zu verstehen sei, denn das sei doch genau DAS Auto, das er kaufen wollte und angezahlt hat, lasse ich ihn wissen, dass ich es nicht her gebe und dass er seine Anzahlung auch nicht wieder bekommt, weil ich mein Auto ja in einer Garage parken musste und diese auch Kosten verursacht. Weitere Kommunikation beantworte ich einfach nicht und freue mich über Auto UND Geld.

So - genau die gleiche Geschichte und irgendwie hab ich auch wenn ich das so schreibe immer noch das Gefühl, dass hier der Käufer beschissen wurde und das absichtlich... Ich kann das drehen und wenden, ich verstehe nicht, auf welcher Grundlage der "Verkäufer" das Geld behalten dürfte...

Danke nochmal für die Aufklärung, vielleicht mit den entsprechenden §en, das wäre schön denn wie gesagt, ich kapiers einfach nicht, wie das gehen soll.

Viele Grüße,
Kate

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