Betrug bei Onlinekauf von privat, was tun?

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
sniek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug bei Onlinekauf von privat, was tun?

Guten Tag!
Ich habe online in einem Kleinanzeigenportal einen Artikel für 100€ von Privat gekauft. Bezahlt habe ich per Banküberweisung. Der Verkaufer schickte scheinbar absichtlich ein Paket an eine nicht existente Straße mit meiner Postleitzahl und gab mir die Sendungsverfolgungsnummer, damit mir möglichst lange nicht auffällt dass ich Betrogen wurde.
Nach 6 Wochen hin und her mit dem Paket, da es ja nicht zugestellt werden konnte, drohte ich dem Verkäuer mit einer Anzeige, worauf hin er agressiv und beleidigend wurde.
Am nächsten Tag erstattete ich bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs und Beleidigung. Der Verkäufer konnte identifiziert werden, aber die Anzeige wurde nach einigen Monaten eingestellt, da dem Verkäufer wohl schon andere Anzeigen anhängig sind und eine Verurteilung in diesem Falle nicht mehr beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre.

Soweit ich weiß muss ich die 100€ die er mir nun Schuldet mahnen und ein Mahnverfahren einleiten? Leider kenne ich seine echte Adresse nicht.
Ich kenne nur seinen vollen Namen (mit zweitem Namen, diesen Namen wird es so nicht mehrfach in einer Stadt geben), seine Handynummer und Bankverbindung.

Ich habe versucht in seiner Heimatstadt über seinen vollen Namen seine Adresse vom Melderegister zu erfahren. Die Stadt habe ich durch die Bankverbindung abgeleitet (machte Sinn, da sie mit der angegebenen Stadt in der Kleinanzeige damals übereinstimmte). Leider habe ich nun vom Melderegister die Rückmeldung bekommen, dass er nicht zu ermitteln (oder gesperrt) ist.

Es ist möglich dass er noch Minderjährig ist, gibt das Melderegister in diesem Fall überhaupt die Adresse heraus?
Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Man könnte einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen,der dann die (damals korrekte) Adresse herausfindet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sniek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sonst keiner eine Idee? Ohne einen Anwalt komme ich hier nicht weiter?

0x Hilfreiche Antwort

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