Betrug bei Autokauf + 2 Jahre frischer TÜV von der DEKRA

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Betrug bei Autokauf + 2 Jahre frischer TÜV von der DEKRA

Hallo Zusammen,

Folegender Sachverhalt:

Ich habe mir vor einer Woche einen Wagen gekauft, dieser hat vor circa 3 Wochen einen neuen TÜV von der DEKRA bekommen, für 2 Jahre.

Eine Probefahrt war leider nicht möglich, da der Wagen abgemeldet war. Ich habe dem Verkäufer zuvor shriftlich diverse Fragen gestellt, unter anderem auch konkret wie es mit der Steuerkette aussieht und welche Reparaturen zu erledigen sind, damit ich die Kosten kalkulieren kann. Die Antwort von ihm war (schriftlich) "Steuerkette neu" und "Keinerlei Reparaturen, da Wagen regelmäßig gewartet wurde". Er hat auch einen Kaufvertrag unterschrieben, wo der Verkäufer falsche Angaben bei der Anzahl der Halter macht und mir über den Kaufvertrag nochmal bestätigt hat, dass "KEINE" Mängel vorhanden seien.

Er hat den Wagen übrigens überführt, ist ihn also selbst gefahren.



Tja... Vor 2 Tagen habe ich den Wagen angemeldet und bin losgefahren.

Das Lenkrad muss ich schräg halten, um geradeaus fahren zu können und die Steuerkette macht extrem krach (hat sich erst beim Fahren herausgestellt)

Ab zur Werkstatt und folgende Mängel:
- Die Feder ist gebrochen, sie ist alt und rostig. (Hier besteht Lebensgefahr). Mir wurde quasi verboten auf der Autobahn zu fahren.
- Die STeuerkette muss erneuert werden.
- Der Wagen tropft massiv. HInterlässt eine kleine Öl-larche.
- Der Wagen verliert Benzin.
- Schaltgestänge (?) ist durch.

Im TÜV-Bericht steht nur:
- Motor ölfeucht


Das ist der einzige Mangel, der dort erwähnt wird. Wie gesagt, der Wagen hat sage und schreibe 2 Jahre TÜV bekommen vor 3 Wochen.

Die Werkstatt sagte, dass eine Feder erneuert wurde. Allerdings wunderten sie sich, dass die andere nicht gemacht wurde.

Es wurde zwar eine Feder vorne rechts erneuert, jedoch die durchgerostete und brüchige Feder auf der linken Seite (vorne ) nicht.


Reparaturkosten betragen 800-1000 Euro


Was ich mich frage:
Kann man die DEKRA belangen, dafür dass sie solch einem Fahrzeug 2 Jahre TÜV vergeben hat? Und das im HU-Bericht die TÜV-relevanten Mängel nicht erwähnt wurden?

Das ist für mich die wichtigste Frage. Denn hier besteht Lebensgefahr, dadurch dass die Feder gebrochen ist.

Habe bereits Kotakt zur DEKRA aufgenommen und man will sich den Wagen nochmal anschauen, aufgrunddessen, dass der TÜV so frisch ist. Jedoch soll der gleiche Prüfer ran. Das kommt mir etwas seltsam vor, denn er ist sicher nicht unabhängig. Der hat sich schon beim Telefonat versucht herauszureden in dem er sagte "Sie wissen ja dass wir bei der DEKRA keine Autos fahren" - Hab ihm halt geantwortet, dass meine befreundete Werkstatt den Wagen auf der Hebebühne hatte.


Was den Verkäufer angeht:
Der verkauft übrigens als Privatperson diverse Autos auf eBay. Wie kann so was rechtens sei?



P.S. Ich bin mit dem Wagen aktuell 50 KM gefahren.


Lg

-- Editiert von momo_001 am 23.03.2018 23:00

-- Editiert von momo_001 am 23.03.2018 23:04

-- Editiert von momo_001 am 23.03.2018 23:08

-- Editiert von momo_001 am 23.03.2018 23:14

-- Editiert von momo_001 am 23.03.2018 23:21

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45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
Kann man die DEKRA auch irgendwie dafür belangen, dass sie für solch ein Fahrzeug 2 Jahre TÜV vergibt oder generell, dass TÜV-relevante Mängel nicht erwähnt wurden?

Wenn man denn nachweisen könnte das diese da schon vorhanden waren und absichtlich "übersehen" wurden ...



Zitat (von momo_001):
"Sie wissen ja dass wir bei der DEKRA keine Autos fahren"

LOL ... Stimmt die beamt der Heilige Geist regelmäßig dort rein.

Hat man die DEKRA Hauptstelle kontaktiert oder die Vor Ort?



Zitat (von momo_001):
Der Autoverkäufer gibt sich als Privatperson bei eBay aus, er verkauft jedoch fleißig Autos online und alle Autos mit neuem DEKRA-Tüv für 2 Jahre.

Na dann sollte der Weg über den Verkäufer führen, denn diese Methode ist nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von momo_001):
Wenn man denn nachweisen könnte das diese da schon vorhanden waren und absichtlich "übersehen" wurden ...



Also wird das wahrscheinlich nur über ein Gutachten möglich sein, oder? Das Problem ist, ich habe mein ganzes Geld für den Mist ausgegeben. Könnte das also erst nächsten Montag in Anrgiff nehmen


Zitat (von momo_001):
"Hat man die DEKRA Hauptstelle kontaktiert oder die Vor Ort?"



Die Stelle, die auf dem HU-Bericht steht. Soll ich die Hauptstelle kontaktieren?




Zitat (von momo_001):

Na dann sollte der Weg über den Verkäufer führen, denn diese Methode ist nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich relevant.


Muss wahrscheinlich direkt über den Anwalt laufen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
Was ich mich frage:
Kann man die DEKRA belangen, dafür dass sie solch einem Fahrzeug 2 Jahre TÜV vergeben hat? Und das im HU-Bericht die TÜV-relevanten Mängel nicht erwähnt wurden?


Die Prüforganisationen haften nicht für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Eine gerade bestandene HU beweist nur, daß die Gebühr bezahlt wurde. Das ist einer der viele Pfründe in diesem unserem Lande...

Sich an der Prüforganisation abzuarbeiten ist eine Verschwendung von Mühe und Geld. Das führt zu nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Alter und Laufleistung des Fahrzeugs? Kaufpreis?

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#5
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von momo_001):
Was ich mich frage:
Kann man die DEKRA belangen, dafür dass sie solch einem Fahrzeug 2 Jahre TÜV vergeben hat? Und das im HU-Bericht die TÜV-relevanten Mängel nicht erwähnt wurden?


Die Prüforganisationen haften nicht für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Eine gerade bestandene HU beweist nur, daß die Gebühr bezahlt wurde.





Das sehe ich anders. Eine Prüforgansiation, die letzten Endes sicherstellen MUSS! ob die Verkehrssicherheit gegeben ist, haftet meiner Definition nach in jedem Fall, wenn beweisbar ist, dass die Feder gebrochen ist! Und das Fahrzeug deshalb nicht für den öffentliche Straßenverkehr zugelassen werde darf. Hier geht es nicht nur darum sinnlos eine Gebühr zu lassen. Hier geht es um Verantwortung und Sicherheit. Die Werkstättler sagten, dass eine gebrochene Feder 1. nichts auf der Straße zu suchen hat und 2. Wenn ich damit auf der Autobahn unterwegs bin, kann es im Schlimmsten sein dass ich mich mit dem Wagen überschlage.

Und die DEKRA selbst schreib auf der Homepage:

"Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Dabei prüft DEKRA, als amtlich anerkannte Prüforganisation, Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards. Entspricht Ihr Pkw den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht."

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#6
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Alter und Laufleistung des Fahrzeugs? Kaufpreis?




Bj 2001 , 198tsd Kilometer (Deshalb auch meine schrifltiche Frage an den Verkäufer wann die Steuerkette gemacht wurde), 1100 Euro Kaufpreis



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#7
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von momo_001):
Was ich mich frage:
Kann man die DEKRA belangen, dafür dass sie solch einem Fahrzeug 2 Jahre TÜV vergeben hat? Und das im HU-Bericht die TÜV-relevanten Mängel nicht erwähnt wurden?


Die Prüforganisationen haften nicht für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Eine gerade bestandene HU beweist nur, daß die Gebühr bezahlt wurde. Das ist einer der viele Pfründe in diesem unserem Lande...

Sich an der Prüforganisation abzuarbeiten ist eine Verschwendung von Mühe und Geld. Das führt zu nichts.



Ich beziehe mich hier auch auf Anlage 8a StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
Bj 2001 , 198tsd Kilometer (Deshalb auch meine schrifltiche Frage an den Verkäufer wann die Steuerkette gemacht wurde), 1100 Euro Kaufpreis

Mal so einfach die Frage, was erwartet man da von einem Auto?
Zitat (von momo_001):
Steuerkette neu

Kann möglich sein, wenn die Gleitschienen nicht erneuert wurden, danach hat man nicht gefragt. Vor allem hat man die Zusicherung auch schriftlich?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bear):
Die Prüforganisationen haften nicht für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Stimmt, das fällt immer dem aktuellen Fahrzeugführer zu.

Aber wenn die Verkehrssicherheit zum Prüfzeitpunkt nicht gegeben war und dennoch anderes bescheinigt wird und das auch noch bewiesen werden kann, dann ist das schon mal eine Grundlage für Schadenersatz.
Die Prüforganisationen neigen durchaus dazu, solche Fälle nicht vor Gericht diskutieren zu wollen ...



Zitat (von bear):
Eine gerade bestandene HU beweist nur, daß die Gebühr bezahlt wurde.

Stimmt leider ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Mal so einfach die Frage, was erwartet man da von einem Auto?


Verstehe die Frage nicht. Natürlich kann man nicht viel erwarten und mir ist auch durchaus bewusst, dass ich Reparaturkosten gehabt hätte. Aber um (wie gesagt) einigermaßen abschätze zu können ob sich der Reparaturaufwand lohnt, habe ich dem Verkäufer diverse Fragen gestellt. Der Verkäufer hat jedoch - und das auch schriftlich bestätigt- behauptet der Wagen sei völlig frei von Mängeln und hat dann auch die Aussage getroffen, dass der Wagen "astrein" wäre und ich das ja an dem TÜV erkenne. 2 voneinander unabhängige Werkstätten sagen, dass die Feder aufgrund von Rost gebrochen ist. Und das auch nur eine Feder ausgetauscht wurde.

Mal davon abgesehen, dass der Wagen auch nicht "Motor ölfeucht" ist, sondern "Motor Öltropft". Und das Schaltgetriebe hinüber ist. Wie auch die Handbremse.



Ein Laie soll fragen, ob Gleitschienen erneuert wurden? ^^

Ich glaube hier reicht die konkrete Frage, ob die Steuerkette erneuert wurde und ob allgemein Reparaturen anstehen -

Naja, ich habe unseren Dialog, den wir vie eBay-Kleinanzeigen hatten festgehalten. Und im Kaufvertrag gibt er zwar an "wie gesehen" aber hat auch diverse Kreuze gemacht bei "Keine Mängel" - "Kein Schaden" - "Kein Schaden verschwiegen" usw.

Der hat einen TÜV-Kaufvertrag unterschrieben. Da steht auf der 2. Seite, dass der Kaufvertrag hinfällig ist, wenn der Verkäufer Mängel nachweislich verschwiegen hat oder das Auto "gut redet" obwohl er vielleicht keine Ahnung hat. Das sind ja auch immer Risiken für den Käufer. Ich fände es richtig, offen zu sagen was Sache ist.


Heute drohte der Verkäufer mir sogar und meinte "Du bist Fahranfänger, du bist bestimmt am Bordstein hochgefahren und deshalb hast du das Auto kaputt gemacht" richtig lächerlich.


-- Editiert von momo_001 am 24.03.2018 21:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
und das auch schriftlich bestätigt- behauptet der Wagen sei völlig frei von Mängeln

Das ist bei so einem alten Hobel selten dämlich vom Verkäufer.
Denn das ist eine zugeicherte Eigenschaft.

Jetzt muss man nur noch beweisen, das die Mängel bereits so beim Verkauf vorgelegen haben. Und natürlich zu dem Zeitpunkt als "TÜV" gemacht wurde.



Zitat (von momo_001):
Da steht auf der 2. Seite, dass der Kaufvertrag hinfällig ist, wenn der Verkäufer Mängel nachweislich verschwiegen hat oder das Auto "gut redet" obwohl er vielleicht keine Ahnung hat.

Genauer Wortlaut?



Zitat (von momo_001):
Ein Laie soll fragen, ob Gleitschienen erneuert wurden? ^^

Ich glaube hier reicht die konkrete Frage, ob die Steuerkette erneuert wurde und ob allgemein Reparaturen anstehen -

Tja, dann muss der Laie auch damit leben das ihm ein anderer Laie antwortet, das die Steuerkette erneuert wurde - und dann auch tatsächlich nur die Kette erneuert wurde und nicht mehr.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von momo_001):

Verstehe die Frage nicht. Natürlich kann man nicht viel erwarten und mir ist auch durchaus bewusst,

anscheinend nicht denn für 1 Schein sagt schon der gesunde Menschenverstand das hier kein Mängelfreies oder problemloses Fahrzeug zu haben ist. Egal was ein Verkäufer erzählt- das ist doch wohl mehr als logisch oder.

Zitat:
Der Verkäufer hat jedoch - und das auch schriftlich bestätigt- behauptet der Wagen sei völlig frei von Mängeln und hat dann auch die Aussage getroffen, dass der Wagen "astrein" wäre und ich das ja an dem TÜV erkenne.

Na dann verklag ihn doch auf dieser Basis. Der lacht sich wahrscheinlich jetzt schon kaputt.

Zitat:
Mal davon abgesehen, dass der Wagen auch nicht "Motor ölfeucht" ist, sondern "Motor Öltropft".

das kann jeder Prüfer nach eigenem Ermessen beurteilen. Öltropfen kann man auch direkt vor der HU wegwischen (was in der Praxis auch so gemacht wird) 2h später ist dann wieder alles nass....sagt also garnichts aus was da steht.

Zitat:
Und das Schaltgetriebe hinüber ist. Wie auch die Handbremse.

Schon wieder ein Lacher. Denkst du es ist für 1000€ neu....das das alles defekt sein kann ist bei 200.000km ebenso logisch.

Ganz ehrlich ich will den Verkäufer keinesfalls in Schutz nehmen -das er dich über den Nuckel gezogen hat - geschenkt.
Aber das Problem liegt hier eindeutig auch bei dir. Du erwartest für ~1000€ ein Fahrzeug was Io. ist & fährt. Dafür kaufen sich andere ein IPhone oder ne Uhr.... die Relation die du anstellst passt also nicht. Ebenso überschätzt du die Bedeutung einer Tüv Plakette. Ich als Schrauber kaufe für ein Schein ein Ersatzteilträger zum Schlachten & wenn der TüV hat kann ich mir an 3 Fingern abzählen wie der zustande kommt...

Daher meine Empfehlung an dich: Krone richten , aufhören irgendwelchen Klagewegsfantasien nachzuhängen & die Kiste soweit es nötig ist instandsetzen das sie wieder Verkehrssicher ist. Ein neues Auto machst du eh nicht draus egal was du anstellst. Sei froh das es fährt & lebe bis zum endgültigen Ende -vielleicht in 2 Jahren wenn der Tüv abgelaufen- ist mit dem Zustand. Alles andere insbesondere der Rechtsweg kostet dich Zeit Geld & Aufwand der in keiner Relation zum Kaufpreis steht.


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
Der Verkäufer hat jedoch - und das auch schriftlich bestätigt- behauptet der Wagen sei völlig frei von Mängeln

Das dürfte doch auch stimmen, er hat ja den TÜV bericht gelesen und ist wohl technischer Laie:
TÜV
Auto ist alt aber fährt für sein Alter, also was denkt ein Laie.
Was anderes wäre es wenn der Verkäufer ein KFZ Meister wäre, der kann den Zustand wohl ein wenig besser einschätzen.
Zitat (von momo_001):
Ein Laie soll fragen, ob Gleitschienen erneuert wurden? ^^

Ich glaube hier reicht die konkrete Frage, ob die Steuerkette erneuert wurde und ob allgemein Reparaturen anstehen -

Das Gleiche ist, wenn man die Frage stellt, sind noch ein zweiter Satz Reifen dabei, und der Verkäufer würde ja sagen. Stimmt genau so dann, wenn die Felgen fehlen.
Und ein technischer Laie, Käufer wie Verkäufer fragen nach der Kette, was auch meist so in der Werkstatt beauftragt wird, also Kette erneuert ohne Gleitschienen und Motor rasselt.
Damit hat auch diese Aussage technisch gesehen null Wert.
Zitat (von momo_001):
Heute drohte der Verkäufer mir sogar und meinte "Du bist Fahranfänger, du bist bestimmt am Bordstein hochgefahren und deshalb hast du das Auto kaputt gemacht" richtig lächerlich.

Warum sollte das nicht der Fall sein können, gerade im Bezug auf die gebrochene Feder?
Zitat (von momo_001):
Mal davon abgesehen, dass der Wagen auch nicht "Motor ölfeucht" ist, sondern "Motor Öltropft".

Zitat (von momo_001):
Im TÜV-Bericht steht nur:
- Motor ölfeucht

Eben gibt es hier verschiedene Ansichten, eine Ansicht eines Sachverständigen, welche keine Sorgen hier in der Verkehrtauglichkeit gesehen hat, und der Laie welcher für 1000€ einen Zustand wie beim Neuwagen erwartet.
Zitat (von momo_001):
Aber um (wie gesagt) einigermaßen abschätze zu können ob sich der Reparaturaufwand lohnt,

Wie will man als Laie die Einschätzung denn tätigen?
Richtiger wäre es entweder Gebrauchtwagencheck oder oder man nimmt eine Person des Vertrauen vom Fach mit.

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#14
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nie gesagt, dass ich ein mängelfreies Fahrzeug erwartet habe. Ich sagte, dass ich erwarte dass man mit offenen Karten spielt, um abschätzen zu können wie hoch die Reparaturkosten werden. Der Verkäufer hat das Auto besser geredet als es in Wahrheit ist. Er hatte auch ganz einfach sagen können, dass er keine Ahnung hat.

Wie sich heute herausgestellt hat, ist es sauch ein Unfallfahrzeug. Also ka, welch Definition hier so manch einer von "Wahrheit" hat. Nur weil ich für 1100 Euro ein Auto kaufen möchte, heißt es nicht dass ich eine Superkarre erwarte. ^^ Das Mängel vorhanden sind, ist klar. Jedoch zu sagen, dass man ein astreines Auto verkauft und die Karre aber im Grunde kurz vor einem Motorschaden steht, muss ich wohl nicht hinnehmen.






-- Editiert von momo_001 am 26.03.2018 21:52

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#15
 Von 
momo_001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Daraus muss keine Grundsatzdiskussion werden. Ob man allein ein Auto kaufen sollte etc. pp. Darum gehts in meinem Beitrag nicht. Wer also noch irgendwie Lust hat, etwas nützliches beizutragen, dem wäre ich sehr verbunden.


War heute bei der DEKRA und dort sagte der Prüfer, dass eine durchgerostete, alte und puröse Feder (bei der man sieht dass sie bald bricht) kein Grund ist, sie als "Mangel" im HU-Bericht zu erwähnen. Wichtig sei nur, ob sie zum Zeitpunkt der HU kaputt ist oder nicht.

Der Prüfer ist das Auto übrigens auch gefahren (er konnte sich an das Auto erinnern) und fügte ebenso hinzu, dass es kein Mangel ist, wenn die Achs schief ist. Das Lenkrad war bei ihm auch schon schief. Er sagt, gehört ebenfalls nicht in den TÜV-Bericht.

Komischerweise schütteln alle Werkstättler den Kopf, wenn sie all gravierenden Mängel sehen und den vergebenen TÜV.

-- Editiert von momo_001 am 26.03.2018 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
etwas nützliches beizutragen, dem wäre ich sehr verbunden.

Was willst du denn hören?! das Auto hat ein Schein gekostet. Nimms hin oder geh zum Anwalt...aber denk vorher mal nach ob sich das lohnt + was das für ein Rattenschwanz an Zeit & Aufwand nach sich zieht.

hiermit übrigens...
Zitat:

War heute bei der DEKRA und dort sagte der Prüfer, dass eine durchgerostete, alte und puröse Feder (bei der man sieht dass sie bald bricht) kein Grund ist, sie als "Mangel" im HU-Bericht zu erwähnen. Wichtig sei nur, ob sie zum Zeitpunkt der HU kaputt ist oder nicht.
Der Prüfer ist das Auto übrigens auch gefahren (er konnte sich an das Auto erinnern) und fügte ebenso hinzu, dass es kein Mangel ist, wenn die Achs schief ist. Das Lenkrad war bei ihm auch schon schief. Er sagt, gehört ebenfalls nicht in den TÜV-Bericht.

hast du so eine "Definition von Wahrheit" nämlich die eines Prüfers. Nicht schön aber so ist es nunmal.....
Die Plakette sagt nur das die Kohle bezahlt wurde fertig...ob am nächsten Tag der Bremsschlauch platzt & die Kiste mit 200 von der Bahn fliegt ist Risiko des Halters....

Zitat:
Jedoch zu sagen, dass man ein astreines Auto verkauft und die Karre aber im Grunde kurz vor einem Motorschaden steht, muss ich wohl nicht hinnehmen.
Prinzipiell ist das natürlich nicht schön-richtig! Aber auch hier gilt --> der Preis ist unterm Strich das Kriterium um den sich alles dreht. 1000€ sind eben nicht 40.000€ & mit den "laienhaften Aussagen" die ein "Laie" nunmal aus einer wie du oben siehst ganz eigenen Definition von Tüv Prüfung ableitet oder sich zusammenfantasiert ist eben nichts zu holen.... freiwillig wird er das Fahrzeug nicht zurück nehmen & auch vor Gericht wird es schwer bis unmöglich bei dem Preis & der Laufleistung irgendwas geltend zu machen. Zumal die Plakette dann hier doch wieder ein Rolle spielt ,da sich daraus für den "Laienverkäufer" ableiten lässt das sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zum Verkaufszeitpunkt befindet.


Also wie gesagt lass die Kiste reparieren oder versuch dein Glück vor Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Angebote des Verkäufers auf ebay sichern,den Verkäufer auffordern das Fahrzeug reparieren zu lassen ,oder es zurücknehmen.Wenn er sich weigert,mal dem Finanzamt einen Tip geben.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Angebote des Verkäufers auf ebay sichern,den Verkäufer auffordern das Fahrzeug reparieren zu lassen ,oder es zurücknehmen.Wenn er sich weigert,mal dem Finanzamt einen Tip geben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
War heute bei der DEKRA...


Siehe Posting #3

Zitat (von momo_001):
Wer also noch irgendwie Lust hat, etwas nützliches beizutragen, dem wäre ich sehr verbunden.


Es ist doch alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem.
Zusammenfassung:

Die DEKRA zu "belangen" ist aussichtslos.

Ob man Mängel erfolgreich beim Verkäufer reklamieren könnte, hängt davon ab, was nachweislich zugesichert wurde. Das ist trotz der vielen Worte nicht klar. Das würde am besten ein Anwalt entwirren. Doch die Frage ist, ob sich das lohnt, angesichts des Kaufpreises und des Alters des Fahrzeugs, bei dem ein Gericht wahrscheinlich nicht sehr geneigt ist, den Verkäufer zu einer Komplettrestaurierung zu verurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von momo_001):
Wer also noch irgendwie Lust hat, etwas nützliches beizutragen, dem wäre ich sehr verbunden.

Gerne:
Zitat (von momo_001):
- Die Feder ist gebrochen, sie ist alt und rostig. (Hier besteht Lebensgefahr). Mir wurde quasi verboten auf der Autobahn zu fahren.
Normaler Verschleiss, solange nicht gebrochen auch nicht TÜV relevant. Kannst du nachweisen, dass diese bereits beim TÜV gebrochen war? Nein? Pech gehabt.

Zitat (von momo_001):
- Die STeuerkette muss erneuert werden.
Nicht TÜV relevant

Zitat (von momo_001):
- Der Wagen tropft massiv. HInterlässt eine kleine Öl-larche.
Wurde vermerkt als Motor ölfeucht. So dürfte das auch gewesen sein wenn der Motor vorher noch kurz abgewischt wurde.

Zitat (von momo_001):
- Der Wagen verliert Benzin.
Da Benzin schnell verdunstet muss das nicht unbedingt beim TÜV festgestellt werden können. Kannst du nachweisen, dass dies bereits beim TÜV der Fall war? Nein? Pech gehabt.

Zitat (von momo_001):
- Schaltgestänge (?) ist durch.
Nicht TÜV relevant.

Zitat (von momo_001):
Reparaturkosten betragen 800-1000 Euro
Schnäppchen!!! Ein durchrepariertes Auto mit neuem TÜV für gerade mal 2000€ ist doch ein richtiges Schnäppchen. Normalerweise stehen bei dem Alter viel viel viel mehr Reparaturen an. Du solltest dich freuen solch einen guten Kauf gemacht zu haben!

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
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(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Irgendwie verstehe ich euch nicht.
Klar ist die Karre durch, was bei dem Preis, dem Alter und der Laufleistung zu erwarten wäre,
aber der Verkäufer hat schriftlich die Mängelfreiheit angegeben und es ist durchaus davon auszugehen, dass der Verkäufer eben nicht privat verkauft, sondern gewerblich handelt.

Ich sehe Chancen und Möglichkeiten für den TE hier nicht so schlecht.

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#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
der Verkäufer hat schriftlich die Mängelfreiheit angegeben


Also ich habe in der ganzen wirren Schilderung nirgends gesehen, was nun wirklich schriftlich wann und wo zugesichert wurde. Aus dem Zusammenhang gerissene Wortfetzen, die zudem teilweise eher eine Interpretation des TE darstellen, sind wenig ergiebig. Die Zusicherung der Mängelfreiheit festzustellen ohne Kenntnis des Wortlauts des Vertrags halte ich für gewagt.

Zitat (von spatenklopper):
und es ist durchaus davon auszugehen, dass der Verkäufer eben nicht privat verkauft, sondern gewerblich handelt.


Ja, das ist möglich, aber längst noch nicht nachgewiesen. Doch selbst ein gewerblicher Verkäufer müßte nicht Mängel beheben, die die bei einem Fahrzeug dieses Alters und Laufleistung durch Verschleiß zu erwarten sind.

Zitat (von spatenklopper):
Ich sehe Chancen und Möglichkeiten für den TE hier nicht so schlecht.


Der TE will die DEKRA "belangen". Die Chancen stehen schlecht.

Vielleicht stehen die Chancen besser bei Ansprüchen gegen den VK. Aber der hat mit der zutreffenden Aussage, die HU sei neu gemacht und bestanden, keineswegs ein mängelfreies Fahrzeug zugesichert, wie der TE sich das vorstellt.

Um die Chancen abzuschätzen, müßte man erstmal alle Unterlagen kennen. Dem steht ein gewisses Kostenrisiko gegenüber, lohnt sich das für ein Auto für 1100 Euro?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
aber der Verkäufer hat schriftlich die Mängelfreiheit angegeben und es ist durchaus davon auszugehen, dass der Verkäufer eben nicht privat verkauft, sondern gewerblich handelt.
Das ist aber auch die einzige Chance die der K hier hat. Aber auch hier sehe ich eigentlich keine große Chance da etwas rauszuholen. Der Wagen ist verschlissen, da sollten wir uns einig sein. Die Mängel dürften alterstypische Verschleiß Erscheinungen sein. Was also sollte hier als Sachmangel eingestuft werden können? Das schief stehende Lenkrad??? Das ist in 2 Minuten erledigt.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bear):
Doch selbst ein gewerblicher Verkäufer müßte nicht Mängel beheben, die die bei einem Fahrzeug dieses Alters und Laufleistung durch Verschleiß zu erwarten sind.

Doch, um die zugesicherte Eigenschaft "mängelfrei" zu erfüllen müsste er das schon.
Denn "mängelfrei" umfasst ja weit mehr als "frei von Sachmängeln".



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#25
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, um die zugesicherte Eigenschaft "mängelfrei" zu erfüllen müsste er das schon.


Diese Zusicherung konstruiert der TE aber eher aus der frischen HU-Plakette. Es würde mich sehr wundern, wenn "mängelfrei" im Vertrag stehen würde. Kaum ein Privatverkäufer wär so blond, das reinzuschreiben, erst recht nicht ein gewerblicher Verkäufer. Allenfalls hat er zugesichert, daß ihm außer dem Ölverlust des Motors keine Mängel bekannt sind.

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#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bear):
Diese Zusicherung konstruiert der TE aber eher aus der frischen HU-Plakette.

Er schieb der Verkäufer hätte das das auch "schriftlich bestätigt".



Zitat (von bear):
Kaum ein Privatverkäufer wär so blond, das reinzuschreiben, erst recht nicht ein gewerblicher Verkäufer.

Das hab ich ja schon in #11 kommentiert



Aber eventuell kann der TS das ja mal aufklären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er schieb der Verkäufer hätte das das auch "schriftlich bestätigt".


Ja, aber das halte ich eben für eine Interpretation des TE. Ich kenne auch keine Kaufvertrag-Vorlage, auf der man "keine Mängel" ankreuzen kann, wie der TE behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Letzte Woche kam im Fernsehen ein Bericht darüber, dass es oft vorkommt, dass Verkäufer mit betrügerischen TÜV-Prüfern zusammenarbeiten.

Erkundige Dich mal bei der Verbraucherzentrale oder der Polizei.

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#29
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das alles hilft dir nicht:.
Heute ist der Wagen in Ordnung, danach baut der VK alles aus und macht alles kaputt, dann kauft der Käufer und zerlegt den Rest auf einer Buckelpiste im Wald.

Jetzt beweis mal irgendwas.

Du hast einen Fehler gemacht und den Wagen nicht geprüft. Statt nun Geld an Anwälte zu zahlen würde ich den Schaden schlucken und daraus lernen

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Letzte Woche kam im Fernsehen ein Bericht darüber, dass es oft vorkommt, dass Verkäufer mit betrügerischen TÜV-Prüfern zusammenarbeiten.

Erkundige Dich mal bei der Verbraucherzentrale oder der Polizei.


So wie der TE auftritt, bekommt er durch solche Ideen leicht noch mehr Probleme. Verkäufer und vor allem die DEKRA können Betrugsvorwürfe für ihn ziemlich teuer machen. Der TE hat sich schon verrannt in die Ansicht, er könne die Prüforganisation haftbar machen für die Mängel an der alten Gurke. Man sollte ihn eher bremsen statt ihn zu einem Feldzug gegen die DEKRA zu ermutigen. Den wird er verlieren.

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