Betrug Selbstanzeige was passiert?

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
jiggle12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Selbstanzeige was passiert?

Hallo, ein guter freund und wg mitbewohner hat großen mist gebaut, er ist vor 2 monaten arbeitslos geworden und nicht direkt was neues gefunden , in der zeit hat er viele seiner sachen verkauft bei über diverse plattformen im internet. Irgendwann hatte er nix mehr zum verkaufen und hat 3-4 Sachen Verkauft die er gar nicht besitzt, sprich er kann nix verschicken hat aber über das Geld was von den Personen gezahlt wurde verfügt. Ihm ist das alles sichtlich peinlich und ich habs auch nur durch zufall rausbekommen , hab ihm nun meine Hilfe angeboten und gesagt er müsse aufjedenfall selbst anzeige stelle was er auch vorhat und er möchte natürlich jeden cent zurückzahlen . Nun die Eigendliche Frage was kommt im Schlimmsten fall auf ihn zu? Er war vorher noch nie Strafrechtlich aufgefallen. Der Bretrag umfasst ca. 1000 euro.

-- Editiert von jiggle12 am 10.01.2018 18:33

-- Editiert von jiggle12 am 10.01.2018 18:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hab ihm nun meine Hilfe angeboten und gesagt er müsse aufjedenfall selbst anzeige stelle was er auch vorhat


Moralisch mag das edel sein, aber aus juristischer Sichtweise erweisen Sie Ihrem "guten Freund" damit einen wahren Bärendienst, denn im Falle eines Strafverfahrens droht ihm wahrscheinlich eine Geldstrafe.

Dieses Geld sollte er sich lieber sparen und versuchen, sich mit den betrogenen Verkäufern ohne Strafanzeige über eine Rückzahlung einigen.

Erst, wenn klar ist, dass eines der Opfer eine Strafanzeige erstattet, kann eine Selbstanzeige unter Umständen Sinn machen.

Das wäre des kostengünstigste und juristisch sinnvollste Weg.

Wenn er sich jedoch in edler Manier unbedingt selbst anzeigen und damit eine eventuell unnötige Geldstrafe kassieren möchte, dann steht ihm natürlich auch dieser Weg frei.


Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 10.01.2018 20:53

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Moralisch mag das edel sein, aber aus juristischer Sichtweise erweisen Sie Ihrem "guten Freund" damit einen wahren Bärendienst, denn im Falle eines Strafverfahrens droht ihm wahrscheinlich eine Geldstrafe.

Dieses Geld sollte er sich lieber sparen und versuchen, sich mit den betrogenen Verkäufern ohne Strafanzeige über eine Rückzahlung einigen.


Genau so ist es.

Und die Geldstrafe sehe ich hier nicht nur als "wahrscheinlich" an, sondern als sicher. Bei 1000.00 € Schaden und 3-4 Einzeltaten wird für eine Verfahrenseinstellung kein Raum mehr sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Und wenn er unbedingt Selbstanzeige erstatten möchte (weil es sein Gewissen erleichtert), dann sollte er erst(!) die Rückzahlung an die Geschädigten erledigen und danach(!) die Selbstanzeige.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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