Betrifft Pfändungsfreigrenzen und Unterhaltspflichtige/mögliche Person

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cadyala
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrifft Pfändungsfreigrenzen und Unterhaltspflichtige/mögliche Person

Grüsse,

da ich nicht so recht weiss, in welchen Bereich genau ich mit dieser Frage muss, erst einmal der generelle Bereich. Bitte verschieben wenn hier falsch, danke!

Meine Mutter wollte nachfolgende Info beim Amtgericht vor Ort erfragen, ist aber an mangelnder Bereitschaft gescheitert.

Folgende Konstellation:
Mein Sohn (20, in Ausbildung) lebt bei meiner Mutter.

Sie gewährt ihm quasi kostenfrei Wohnung und Lebensmittel, er befindet sich selbst noch in Ausbildung und bezieht Ausbildungsvergütung und Kindergeld.

Sie hat Einkommen aus Erwerbsminderungsrente, Zusatzversorgungsrente vom frühereren AG und Witwenrente (ca. 1800,00 €).


Kann der Enkel der Grossmutter als unterhaltsberechtigte Person angerechnet werden? Wie hoch wäre hier der Freibetrag?

Vielen Dank im Voraus!




-- Editiert von Moderator am 23.03.2017 12:56

-- Thema wurde verschoben am 23.03.2017 12:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das würde ich mangels einer Pflicht zum Unterhalt mal verneinen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Demnach schon:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Es kommt ggf. auch ein entsprechende Sonderausgabe in der jährlichen Steuererklärung in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cadyala
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch erst einmal für eure Infos! Wir sind da zumindest schon einmal etwas klarer!

Ich hätte jetzt noch eine Nachfrage in Bezug auf Pfändbare Beträge.
Wir werden aus dem § 850 ZPO nicht so recht schlau und wenn ich mir Kommentare dazu durchlese, bin ich umjs gelinde auszudrücken - verwirrt.

Einkommen:
Erwerbsminderungsrente
Zusatzrente vom ehemaligen AG (war öffentlicher Dienst)
Witwenrente

Folgende Fragen:
Erwerbsminderungsrente - fällt diese unter
(1) Unpfändbar sind ferner
1. Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind ?
Ist die Zusatzrente (rd 59 Euro) pfändbar?
Ob und inwieweit ist eine Witwenrente pfändbar?

Danke für eure Mithilfe !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cadyala
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Es kommt ggf. auch ein entsprechende Sonderausgabe in der jährlichen Steuererklärung in Betracht.


Was genau ist damit gemeint?

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