Betriebsurlaub, unbezahlte Tage

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsurlaub, unbezahlte Tage

Guten Tag,

zuerst frohes neues Jahr.

Meine Freundin ist Zeitarbeiter und die Firma wo sie arbeitet hat Betriebsurlaub von 26.12.16 bis 05.01.17.
Das Problem ist, dass meine Freundin nur noch wenige Urlaubstage hat und es fehlen ihr 5 Tage.
Die Zeitarbeitsfirma sagt, dass die 5 Tage unbezahlt werden.
Meine Freundin hat wenig Urlaub, weil die Firma in der letzten Zeit oft geschlossen war, zumindest 1 Freitag jede zweite Woche und wenn man im Sommer ein paar Wochen nimmt, dann ist klar, dass man keinen Urlaub am Ende des Jahres hat.

Die Frage ist, darf die Zeitarbeitsfirma so was machen?

Ich bedanke mich im Voraus, freue mich auf eine Antwort und sorry für mein Deutch.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Deine Frage lässt sich anhand deiner Informationen nicht so einfach beantworten.
Ja - ein Betrieb darf Betriebsurlaub machen, allerdings darf der Betriebsurlaub nicht den ganzen U-Anspruch von AN auffressen, etwa 1/3 muss i.d.R. verfügbar bleiben. Hier allerdings klingt es danach, dass die Betriebspausen generell länger sind als der U-Anspruch von AN, das ist z.B. bei Kindergärten so oder bei Bildungseinrichtungen. Und da müsste man sich die Vertragsgestaltung insgesamt anschauen und das, was in dieser Branche ankerkannt ist.

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#2
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Deine Frage lässt sich anhand deiner Informationen nicht so einfach beantworten.
Ja - ein Betrieb darf Betriebsurlaub machen, allerdings darf der Betriebsurlaub nicht den ganzen U-Anspruch von AN auffressen, etwa 1/3 muss i.d.R. verfügbar bleiben. Hier allerdings klingt es danach, dass die Betriebspausen generell länger sind als der U-Anspruch von AN, das ist z.B. bei Kindergärten so oder bei Bildungseinrichtungen. Und da müsste man sich die Vertragsgestaltung insgesamt anschauen und das, was in dieser Branche ankerkannt ist.


Ja, klar, dass ein Betrieb Betriebsurlaub machen darf. Ich meinte mehr, ob es richtig ist, dass meine Freundin kein Geld für die 5 Tage bekommt.
Ich finde es nicht richtig, dass die Firma entscheidet ab und zu die Mitarbeiter nach Hause zu schicken und dann noch dazu Betriebsurlaub zu machen und am Ende bleiben die Leute zu Hause unbezahlt, weil die schon davor Urlab hatten.
Ich frage, weil ich die Zeitarbeitsfirmen einfach nicht vertraue. Ich war früher auch Zeitarbeiter und ich habe einiges erlebt.
Sie bekommen so viel Geld für 1 Mitarbeiter von der Firma und sie versuchen trotzdem die Leute zu verarschen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von valentin.p):
Ich meinte mehr, ob es richtig ist, dass meine Freundin kein Geld für die 5 Tage bekommt.

Kommt darauf an.Kann sein oder auch nicht:
Zitat (von blaubär+):
da müsste man sich die Vertragsgestaltung insgesamt anschauen




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ich finde es nicht richtig, dass die Firma entscheidet ab und zu die Mitarbeiter nach Hause zu schicken und dann noch dazu Betriebsurlaub zu machen

Das sind in einem Satz zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte: Wenn die Firma die Leute nach Haus schickt, wie du schreibst, stellt sie möglicherweise die AN von der Arbeit frei (Arbeitsbefreiung), muss aber gleichwohl den vereinbarten Lohn zahlen. Betriebsurlaub - ganz anders, hatten wir schon.
Das ist es eben: ohne klare Unterscheidung und Fakten kann es keine Antwort geben. Genau hinschauen: worüber ist zu reden, was sind die Fakten, was steht im AV usw. Der Firma alles Schlechte zuzutrauen, reicht einfach nicht.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Frage, wie im Fall eines Betriebsurlaubs/einer Betriebsruhe zu verfahren ist, dürfte genau im Tarifvertrag stehen. Lesen Sie doch da mal nach.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von valentin.p):
Meine Freundin ist Zeitarbeiter und die Firma wo sie arbeitet hat Betriebsurlaub von 26.12.16 bis 05.01.17.



Macht die Zeitarbeitsfirma wo sie angestellt ist Betriebsurlaub oder der Betrieb wo sie eingesetzt wird?




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Macht die Zeitarbeitsfirma wo sie angestellt ist Betriebsurlaub oder der Betrieb wo sie eingesetzt wird?





Die Firma wo sie eingesetz ist und nicht die Zeitarbeitsfirma.



-- Editiert von valentin.p am 03.01.2017 14:31

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Tarifvertrag wird im Arbeitsvertrag genannt, finden tun sie ihn ganz einfach im Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2296 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von valentin.p):
Zitat (von charlyt4):
Macht die Zeitarbeitsfirma wo sie angestellt ist Betriebsurlaub oder der Betrieb wo sie eingesetzt wird?





Die Firma wo sie eingesetz ist und nicht die Zeitarbeitsfirma.



-- Editiert von valentin.p am 03.01.2017 14:31


Und das ändert den Sachverhalt nochmal komplett...
Die AUFGABE des Arbeitsvermittlers ist es doch gerade SEINE Leute irgendwo unterzubringen...dass der Arbeitgeber nicht für Dich bezahlt wird in der Zeit ist sein Problem und ganz allein seins...nennt sich unternehmerisches Risiko...Soll er doch Deine Freudind bei einem anderen seiner Kunden einsetzen...genau dafür IST es doch Zeitarbeit...

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei Betriebsruhe dürfen Minusstunden angerechnet werden. Steht so im TV. Von Nichtbezahlen steht da nichts.

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