Eigentlich macht sich die IGM doch neuerdings die Forderung zum Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zu Eigen. Um so erstaunlicher finde ich die Ablehnung des Antrags meiner Frau auf befristete Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den IGM Betriebsrates. Sämtliche Vorgesetzte haben den Antrag befürwortet und es würde keine unzumutbare Mehrarbeit für andere Kollegen entstehen. Kann und darf sich der Betriebsrat anmaßen die Entscheidung der Geschäftsleitung sowie der betroffenen Vorgesetzten und Kollegen auszuhebeln? Ich habe mittlerweile schon einige Stunden ohne Erfolg im Internet recherschiert. Gibt es Möglichkeiten des Widerspruchs gegen den Betriebsrat? Macht es Sinn sich bei der Gewerkschaft zu beschweren?
Betriebsrat lehnt Arbeitszeitverkürzung ab
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lies
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mitbestimmungmitwirkung-1226-der-anspruch-auf-reduzierung-der-arbeitszeit-nach-8-tzbfg_idesk_PI13994_HI2683749.html
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html
Der BR kann ablehnen, wenn ein Bezug zum kollektiven Recht gegeben ist, und der AG kann sich die Entscheidung des BR zu eigen machen. (War übrigens ruckzuck zu finden.)
-- Editiert von blaubär+ am 22.11.2017 07:12
Danke für die Antwort. Der erste Link läuft leider ins Leere und der zweite hilft mir nicht weiter da nicht der Arbeitgeber sondern der Betriebsrat schikanös die Zustimmung verweigert. Trotzdem Danke.
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Wenn die TZ-Wünsche tatsächlich keine Auswirkungen auf die Tätigkeit anderer AN haben, und nach deiner Darstellung auch niemanden berühren, dann frage ich, mit welcher Begründung lehnt der BR die Zustimmung denn dann ab?
WIe der AG nun vorgehen kann, ist im 2. Link von Blaublär beschrieben:
Zitat:"Welche Folgen es hat, wenn der Betriebsrat einem Teilzeitwunsche gemäß § 8 TzBfG nicht zustimmt, ist von den Arbeitsgerichten noch nicht abschließend geklärt.
Fraglich ist vor allem, ob der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Einigungsstelle anrufen lassen muss, um die Zustimmung des Betriebsrats ersetzen zu lassen, oder ob er sich die Ablehnung des Betriebsrats zu eigen machen kann und dem Arbeitnehmer deshalb mitteilen darf, er könne wegen der ablehnenden Haltung des Betriebsrats der gewünschten Arbeitszeitverringerung nicht zustimmen."
/// Kann und darf sich der Betriebsrat anmaßen ...
Bei allem Verständnis, dass du es lieber hattest, wenn deine Frau ihre AZ verkürzt: Es ist keineswegs ausgemacht, dass der BR 'sich anmaßt' oder gar 'schikanös' die Zustimmung verweigert, nur weil arbeitgeberseitig diese und jene Figur die Maßnahme befürwortet. Möglicherweise tut er auch seine Pflicht und hat gute Gründe. Er 'hebelt' auch nichts aus, vielmehr hat er im Zusammenspiel zwischen AG und BR eine bestimmte Kontrollaufgabe.
Deine Frau kann dem BR nicht 'widersprechen' im Sinne von: Widerspruch einlegen, weil der BR ggü. geplanten Maßnahmen des AG so oder so Stellung zu beziehen hat - das sind die Partner; der AG kann, wenn er der Meinung sein sollte, dass die Entscheidung des BR nicht vom Betriebsverfassungsgesetz gedeckt ist, gegen den BR klagen. Wohl aber kann und sollte sie den Kontakt zum BR suchen - vielleicht ergibt sich daraus ein anderes Verständnis der Maßnahme für den BR.
'Beschweren' kannst du dich, bei wem du magst - nur: mit welchem Ziel? Die Gewerkschaft übt weder Aufsicht über den BR aus, noch hat sie ein Weisungsrecht oder dergleichen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich habe Respekt vor allen ehrenwerten Betriebsräten und bewundere ihr Engagement so sie sich ihrer Verantwortung bewußt sind. Das ist hier leider nicht der Fall.
Ihr habt mir geholfen, vielen Dank dafür.
Der BR hat nicht ohne Grund die Zustimmung abgelehnt und die Begründung hätte mich interessiert.
-- Editiert von HeHe am 22.11.2017 17:27
Woher weißt Du das?
Weil der BR nicht willkürlich entscheidet.
Die Ablehnung durch den BR wird eine Begründung haben und wenn die nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass deine Frau um eine Erklärung gebeten hat - oder etwa nicht??? immerhin soll der BR auch ihre Interessen vertreten.
...und die Mitglieder des BR wollen wieder gewählt werden. Also, was ist der Grund? Wir haben ja häufig Fälle, da mag eine Einzelfallentscheidung willkürlich erscheinen, in der Gesamtschau ist die Entscheidung dann doch nicht willkürlich sondern hat ihre Gründe.
wirdwerden
/// (nolgm) Woher weißt Du das? #7 auf #6 Der BR hat nicht ohne Grund ... (hehe) u.a
Ist schon klar: diesem BR traust du nicht, du sprichst ja auch von Anmaßung und Schikane. Kann auch so sein - es gibt ja leider auch unfähige, schlecht informierte/geschulte BR und solche, die ihren Auftrag nicht verstanden haben, die aus Prinzip oder sonstwas mit dem AG im Clinch liegen.
Bloß wird dann das Verhalten des AG deiner Frau um so weniger nachvollziehbar: Kein AG muss sich eine anmaßende, schikanöse Entscheidung des BR bieten lassen. Dazu gibt es sogar ein eindeutiges Verfahren - eine Einigungsstelle, die ggf. die Entscheidung des BR ersetzt (§87 Abs.2 BetrVG
.
Wenn AG diesen Weg nicht geht und die Entscheidung des BR akzeptiert, wird sie ihm ja wohl nicht total gegen den Strich laufen, scheint mir. Dann liegt die Vermutung nahe, dass AG den BR als Buhmann vorschiebt - habe ich zur Genüge erlebt.
Also: Nehmt den BR in die Pflicht und fragt nach dem Grund!
Zitatst schon klar: diesem BR traust du nicht, du sprichst ja auch von Anmaßung und Schikane. Kann auch so sein - es gibt ja leider auch unfähige, schlecht informierte/geschulte BR und solche, die ihren Auftrag nicht verstanden haben, die aus Prinzip oder sonstwas mit dem AG im Clinch liegen. :
Das trifft den Sachverhalt recht gut.(Hassprediger, Stimmungsmache vom Feinsten) Meine Frau arbeitet nahe der Geschäftsleitung.Da kommt es hinsichtlich der Wiederwahl gut wenn man denen da oben ein Bein stellen kann. Die Neiddebatte wird angeheizt und wenn die Geschäftsleitung nicht will wie der BR dann werden sämtliche Betriebsvereinbarungen blockiert.So steht der BL dem ganzen einigermaßen hilflos gegenüber.
Wir haben von der Rechtsmittelstelle folgende Info erhalten. es gibt da wohl ein Gerichtsurteil. Hier die für uns wichtige Aussage:
Im Übrigen stellt der Betriebsrat nur den Rahmen der Arbeitszeit mit der Betriebsvereinbarung. Er hat lediglich die Kontrolle, ob die Rahmenbedingungen der Betriebsvereinbarung eingehalten sind.
Auf die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag hat der Betriebsrat keinen Einfluss. Es ist nicht seine Aufgabe, da er für kollektive Regelungen zuständig ist.
Weiterhin hat er definitiv nicht mitzubestimmen über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Sie wird zwischen den beiden Vertragspartnern ausgehandelt.
Es gäbe also gute Gründe für den Arbeitgeber, die Einigungsstelle anzurufen.
-- Editiert von blaubär+ am 23.11.2017 20:06
Anscheinend bewirkt das Erwähnen der Einigungsstelle Wunder. Antrag genehmigt.
Vielen Dank für Eure Tips und Anregungen.
Schau an, schau an! Da kennen offenbar beide Seiten das Regelwerk nicht wirklich gut.
Nach meiner Erfahrung hilft es sehr viel besser, Streitfragen analytisch anzugehen und nach den Regeln zu fragen (was folgt worauf usw.), als die Dinge persönlich zu nehmen und übel ..
Glaube mir: je besser AG wie BR sich auskennen im BetrVerfG, desto besser werden sie zusammenarbeiten.
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