Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten / Abrechnungsfrist überschritten

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb326818-52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten / Abrechnungsfrist überschritten

Hallo und guten Abend, ich hoffe auf eine "kleine" Hilfestellung bezüglich des oben genannten Betreffs.

Ich bin zum 28.02.2017 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, bin dann in eine andere gezogen und seitdem bin ich wieder in eine neue Wohnung gezogen. Es gibt also Vermieter 1-3 - so lässt es sich am besten auseinander halten. Vermieter 1 hatte die Adresse von Vermieter 2.

Vermieter 1 hat mir die Betriebskostenabrechnung vom 01.01.2016 - 31.12.2016 an die Adresse von Vermieter 2 geschickt, da ich umgezogen bin hab ich sie nicht bekommen. Nun kam sie zu Vermieter 3 am 05.02.2018 nach einer Einwohnermeldeamtsanfrage - also außerhalb der Abrechnungsfrist. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Verzögerung der Zustellung nicht in ihrem Verschulden liegt.

Ist es meine Schuld das der Brief zu spät angekommen ist?

Am 05.02.2018 wurde mir eine Zahlungsfrist bis 26.02.2018 eingeräumt?! Ist diese nicht etwas zu kurz?

Heute (07.03.2018) habe ich eine letztmalige aufforderung bekommen, den Betrag bis 12.03.2018 zu zahlen. Wäre theoretisch nicht noch eine Mahnung notwendig, ist auch hier die Frist von 5 Tagen nicht etwas kurz gehalten?

Gruß Daniel

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wann wurde der erste Zustellversuch unternommen, wann hat der Vermieter die nicht-erfolgte Zustellung bemerken können, wann war die Abfrage beim Meldeamt und wann wurde die zweite Zustellung vom Vermieter abgesendet?

3 Wochen Zahlungsfrist ist knapp, aber offenbar wurde die Zahlungsfrist ja kostenfrei auf über einen Monat verlängert. Das reicht meiner Meinung nach. Einer weiteren Mahnung hätte es nicht bedurft.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb326818-52):
Ist es meine Schuld das der Brief zu spät angekommen ist?



Man hat den Ex-Vermieter jeweils über die Adressänderung informiert und kann das auch beweisen?
Man hat einen Nachsendeauftrag eingerichtet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb326818-52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese Informationen habe ich nicht - wann der erste Zustellversuch unternommen wurde, wann der Vermieter die nicht-erfolgte Zustellung bemerkt hat und wann die Abfrage beim Meldeamt stattfand.

DIe zweite Zustellung, also die an meine aktuelle Adresse, wurde am 05.02.2018 geschrieben und wohl auch zeitnahe versandt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Leider hast du nun schon ein paar Wochen ungenutzt verstreichen lassen. Wenn du jetzt anfängst rumzumäkeln, hat das meiner Meinung nach keine aufschiebende Wirkung. Heisst also, dass du eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen hättest, wenn der Vermieter wirklich beweisen kann, dass er die verspätete Zustellung nicht zu vertreten hat.

Zu vertreten hätte er z.B. eine unangemessen lange Verzögerung. Daher hast du meiner Meinung nach auch das Recht auf die Belege zu den obigen Fragen.

Wie hoch ist denn der Nachzahlungsbetrag? Lohnt sich der Stress?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb326818-52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

492,24€ ist der zu zahlende Betrag. Es war eine 1-Raumwohnung mit 3 Heizungen wovon ich nur eine genutzt habe im Winter. Mein Wasserverbrauch war sehr gering, ich war nur Abends zuhause und auch nur dann und über Nacht war die Heizung an, ich habe 1 mal die Woche Wäsche gewaschen. Habe monatlich 60€ gezahlt - meinem Empfinden nach kann sich so eine hohe Summe kaum ergeben. Das ist mitunter ein Grund warum ich mir unsicher bin wie ich im besten Fall damit umgehe.

Es ist wohl das beste zu zahlen?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
meinem Empfinden nach kann sich so eine hohe Summe kaum ergeben.


Nebenkosten in Höhe von 100€/Monat können auch bei einer 1-Zimmer-Wohnung leicht erreicht werden. Um das genauer beurteilen zu können, müsste man genaue Einsicht in die Abrechnung haben.

Zitat:
Es ist wohl das beste zu zahlen?!


Auch meine Glaskugel ist defekt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ohne die direkte Gefahr von Gerichtskosten wäre es, wenn du unter Vorbehalt zahlen würdest. Also in der Überweisung "unter Vorbehalt" im Überweisungstext. Dann solltest du ein Einwurfeinschreiben hinterherschicken, dass du unter Vorbehalt zahlst, weil du die Belege noch nicht überprüfen konntest und der Vermieter noch keine Belege geliefert hat, aus denen sich die Gründe für die Verspätung ergeben. Und genau das forderst du dann mit dem Einschreiben: Einsicht in die Abrechnungsbelege und Einsicht in die Belege, aus denen sich der Ablauf der Zustellung der Abrechnung ergibt (siehe meine Fragen oben).

Du hast 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, die Beläge zu überprüfen. Das Recht ist also noch vorhanden. Sollten sich bei der Prüfung Fehler ergeben oder sollte sich herausstellen, dass sich der Vermieter doch zulange Zeit gelassen hat, dann könntest du die unter Vorbehalt geleistete Zahlung zurückverlangen. Wenn der Vermieter sie nicht freiwillig bezahlt, müsstest du klagen, um an dein Geld zu kommen.

Das ist nicht die elegante Lösung. Wenn du direkt nach Erhalt der Abrechnung reagiert hättest, dann hätte ich auch keine Zahlung unter Vorbehalt empfohlen. Aber durch dein Abwarten sehe zumindest ich das jetzt anders.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb326818-52
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ich mache mir noch 1-2 Tage Gedanken und lasse die Abrechnung evtl. online prüfen. Ansonsten versuche ich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und einen schönen Abend. :)

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich wuerde einfach nur antworten,lieber VM1 bitte teilen Sie mir mit, wann Sie den Zustellversuch unternommen haben, wann Sie die EMA gemacht haben und seit wann Ihnen meine neue Anschrift vorliegt?

Danach sehen wir weiter.

PS. Entweder zahlen und abhaken oder nicht zahlen und zanken. Unter Vorbehalt zahlen fuehrt nur dazu, dass man Rückforderungen ggfs. Einklagen muesste.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hvpro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich wuerde einfach nur antworten,lieber VM1 bitte teilen Sie mir mit, wann Sie den Zustellversuch unternommen haben, wann Sie die EMA gemacht haben und seit wann Ihnen meine neue Anschrift vorliegt?

Danach sehen wir weiter.


So würde ich es auch machen. Du hast ja noch keine Mahnung erhalten, oder?

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