Betriebskostenabrechnung nicht erhalten, zahlen?

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung nicht erhalten, zahlen?

Moin Moin!

Ich (viel mehr meine Frau) habe heute einen Anruf von der Mietverwaltung erhalten, dass ich doch bitte die Betriebskostennachzahlung für 2012 überweisen solle. Diese belaufen sich auf über 200 Euro. Jedoch habe ich nie eine Abrechnung erhalten. Da ich bereits Mitte 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen bin, habe ich einen alten Nachbarn angerufen, der mir gesagt hat, dass die Abrechnung für 2012 im Dezember 2013 gekommen sei.
Ich habe mich etwas belesen und bin auf diesen Artikel gestoßen: Link

Dort heißt es:

quote:
Ihr Mieter muss seine Betriebskosten bis spätestens zum Ablauf des übernächsten Monats zahlen, nachdem Ihr Mieter Ihre Abrechnung erhalten hat. Sprich: Schicken Sie Ihrem Mieter die Abrechnung für 2011 erst im Dezember 2012 zu, darf er sich bis Ende Februar 2013 mit dem Bezahlen Zeit lassen.
Nur einmal angenommen, Sie rechnen tatsächlich so spät ab. Als Sie Ihren Mieter Anfang März fragen, was mit der Betriebskosten-Nachzahlung ist, sagt er: "Abrechnung? Habe ich keine bekommen!" Und jetzt?
Beweisen Sie jetzt einmal, dass Ihre Abrechnung pünktlich zugegangen ist. Da die Abrechnungsfrist nämlich zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen ist, können Sie keine Betriebskosten mehr nachfordern.


Dies ist jetzt genau der Fall. Muss ich also nicht Zahlen? Was erwartet mich, wenn ich einfach nicht zahle? Ich nehme an mein Vermieter wird ja nicht einfach sagen "schwamm drüber". Und bevor ich 500€ für einen Anwalt zahle weil ich verklagt werde, zahle ich lieber die 200€ für die Nachzahlung. Oder kann ich mich zurück lehnen und abwarten?

Vielen Dank im Voraus!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Da ich bereits Mitte 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen bin,


Und deine Frau wohnt dort noch weiterhin, oder wie muss man sich das vorstellen?



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#2
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Nee, wir sind da ausgezogen und haben da auch nix mehr zu tun. Der Vermieter (bzw die Wohnverwaltung) hatte wohl einfach noch die Tel-Nummer von uns und meine Frau hatte den Anruf entgegen genommen. Da sie aber keine Ahnung hatte worum es geht, die Verwaltung vertröstet und gesagt ich würde zurück rufen.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Hat die Verwaltung denn von euch eure aktuelle Adresse bekommen?

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hat die Verwaltung denn von euch eure aktuelle Adresse bekommen?


Die Spannung steigt ;-)



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#5
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Jop, haben sie. Vielleicht ist sie ja auch nur auf dem Postweg verloren gegangen. Das ist ja genau der Punkt. Ich nehme mal an, dass die Betriebskostenabrechnung alle zur gleichen Zeit verschickt wurden. Eben im Dezember. Aber wenn das unterwges verloren gegangen ist, habe ich sie ja nicht rechtzeitig erhalten, somit unwirksam.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
habe ich sie ja nicht rechtzeitig erhalten, somit unwirksam.

Den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung müsste der Vermieter beweisen ... allerdings müsstest Du beweisen, dass Du dem Vermieter Deine neue Anschrift auch mitgeteilt hattest ...

M.E. liegt da erstmal der Schwarze Peter erstmal noch bei Dir ... d.h. noch weiss man nicht, ob Du Dich zurücklehnen und abwarten kannst.



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#7
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Beweis über die Angabe der neuen Adresse sollte kein Problem darstellen. Die neue Adresse ist auf dem Übergabeprotokoll vom Auszug vermerkt, dessen Durchschlag ich auch habe.


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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Vielleicht ist sie ja auch nur auf dem Postweg verloren gegangen. Das ist ja genau der Punkt.
Ja das ist heutzutage ein ernsthaftes Problem geworden!
Immer mehr Nebenkostenabrechnungen gehen auf unerklärliche Weise auf dem Postweg verloren, allerdings nur wenn sie eine Nachzahlung enthalten. Ist eine Gutschrift ausgewiesen kommen nahezu 100% der Abrechnungen an.
Die Post ist eben auch nicht mehr das was sie mal war!

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#9
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

:D
Das kann ich mir vorstellen, dass da einige auch nur zufällig "verloren gehen" :D
Aber wenn ich das in dem Artikel richtig verstanden habe ist es nunmal der Vermieter der in so einem Fall beweisen muss, dass er sie rechtzeitig verschickt hat. Also wäre vermutlich erstmal angemessen den Vermieter aufzufordern eine Kopie des Beleges vom Einschreiben vorzuweisen.

Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, warum sich der Vermieter (bzw dessen beauftragte Firma) so lange Zeit mit der Abrechnung lässt. Aber gut, das ist nicht mein Bier.

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, warum sich der Vermieter (bzw dessen beauftragte Firma) so lange Zeit mit der Abrechnung lässt. Aber gut, das ist nicht mein Bier.


Die Abrechnungen können erst erstellt werden, wenn die letzten Endabrechnungen der Versorger da sind und wenn auch alle möglichen strittigen Punkte mit den Versorgern geklärt sind. Wenn es einer größere Verwaltung ist, kommt noch hinzu, dass dann sehr viele Abrechnungen gemacht werden und irgendwelche Häuser sind dann halt immer die Letzten. Liegt in der Natur der Sache. Und weil der Gesetzgeber all das weiß, hat er dem Vermieter eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

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#11
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, warum sich der Vermieter (bzw dessen beauftragte Firma) so lange Zeit mit der Abrechnung lässt. Aber gut, das ist nicht mein Bier.


und ich verstehe nicht, warum du nicht bereit bist, für die von dir verursachten Kosten aufzukommen.

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#12
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist eine ehr ethische Frage und keine Rechtsfrage. Deshalb die Bitte, sich auf die Rechtslage zu beschränken.

Trotzdem will ich deine Frage nicht unbeantwortet lassen:
1. Aus dem gleichen Grund, warum der Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr gesetzt hat. Ich finde es ein Unding, so viel für etwas zu bezahlen, wo ich seit einem Halben Jahr nicht mehr wohne und wo der Abrechnungszeitraum auch noch über ein Jahr her ist. Am Ende schickt mir der Arzt noch ne Rechnung von meiner Geburt!

2. Auch bei gestiegenen Wasserkosten (Strom wird extra abgerechnet) kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Betriebskostennachzahlung von über 200€ angemessen ist. Da muss der Vermieter doch wohl etwas besser wirtschaften. Der Wohnkomplex hat eine Fläche von fast 40.000 qm. Ich hab die Abrechnung noch nicht vorliegen, aber entweder hat er die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt (zb um neue Mieter anzulocken), die Abrechnung ist fehlerhaft oder er hat irgendwo ne ganze Menge Geld aus dem Fenster geschmissen.


Soviel zu meinen Gründen. Wie gesagt, jetzt zu der Rechtslage. Muss ich zahlen oder nicht? Was werden die nächsten Schritte sein wenn ich nicht zahle? Mahnbescheid? Mahnkosten? Brauch ich nen Anwalt? Geht sowas vor das Gericht? Wie sind meine Aussichten? Etc.

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#13
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Erst mal brauchst Du m.E. keinen Anwalt.

Da Du nichts schriftlich hast, hast Du auch keinen Grund zu reagieren, auf den Anruf würde ich schon gar nicht reagieren.
Ich finde es auch eigenartig, dass die Herrschaften nicht schriftlich mahnen, wenn eine Nachzahlung aussteht.

Du kannst:auf die Mahnung warten und Antworten
auf den Mahnbescheid warten und diesem unbedingt innerhalb der Frist widersprechen .

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

-- Editiert SueCologne am 13.01.2014 14:29

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#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hallo

auf Deine Fragen/Beweggründe #1+2):
Das Jahr 2012 hatte seit einigen Jahren mal wieder einen normalkalten Winter. Der Vermieter hatte wohl einfach nur völlig korrekt die Vorauszahlungen anhand der letzten Jahresabrechnung (zum Anmietungszeitpunkt wohl für 2010) errechnet und daher kam es zu einer völlig üblichen und gemäß unzähligen Presseinfos zu erwartenden Nachzahlung.
z.B.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/heizkosten-stiegen-2012-um-mehr-als-zehn-prozent-a-887813.html

Ethisch bestätigst Du mit Deiner Einstellung tatsächlich ein bekanntes Vorurteil.

Rechtlich kann es so oder so ausgehen:
Der Vermieter kann den fristgerechten Zugang beweisen - oder nicht. Der Vermieter kann berechtigende Gründe vorbringen - oder nicht (z.B. dass er auf die Abrechnung des Heizenergieversorgers warten musste). Oder der Vermieter kann dem Gericht glaubhaft machen, dass hier besondere von ihm nicht zu vertretenden Umstände vorgelegen haben - alle anderen Abrechnungen sind auf dem Postweg fristgerecht zugegangen, nur ausgerechnet Deine ist verlorengegangen.

Je nachdem kann es so ausgehen, dass Du ohne weiteren Aufwand/Risiko Deinerseits die von Dir verbrauchten Kosten nicht zahlen musst. Oder es geht vor Gericht, wo aus einem ursprünglichen Streitwert von 200 Euro dann leicht ein Vielfaches wird - denn vom Unterliegenden sind dann auch seine eigenen Anwaltskosten, die der Gegenseite und die Gerichtskosten zu zahlen.

Wenn Du das Risiko mit hohem Einsatz für Kosten, die Du auch verbraucht hast und eigentlich zahlen müsstest, liebst, dann wünsche ich Viel Erfolg - allerdings würde ich es auch nicht bedauern, wenn der Schuss nach hinten losginge.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Lolle hat es auf den Punkt gebracht.

Möglicherweise geht es hier ja im Dezember 2014 weiter, wenn der TE die NK-Abrechnung für 2013 bekommt.

quote:
Ich finde es ein Unding, so viel für etwas zu bezahlen, wo ich seit einem Halben Jahr nicht mehr wohne und wo der Abrechnungszeitraum auch noch über ein Jahr her ist.


Dann sind bereits 1,5 Jahre nach Auszug vergangen, einhergehend mit einem sehr langen Winter.

Wenn die genannten 200 € schon zum Rechtsstreit führen, so sollte er, in Anbetracht der noch ausstehenden Forderungen, schleunigst anfangen zu sparen.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Floppy1009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich jetzt übermäßig mehr verbraucht hätte, könnte ich das ja verstehen. ABER: Weder Heiz- noch Stromkosten werden in der Betriebskostenabrechnung erfasst. Das einzige, was mit meinem direkten Verbrauch zusammenhängt, ist Zu- und Abwasser (und evtl Abfall wenn mans eng nimmt). Alle anderen Punkte (laut letzter Abrechnung) sind Dinge wie Hauswart, Straßenreinigung und Winterdienst, Gebäudereinigung, Müllbeseitung, Aufzug, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, etc.
Also Kosten, auf die ich keinen Einfluss habe. Natürlich gibt es für den Hauswart wohl auch mal eine Gehaltserhöhung und was weiß ich nicht alles für Kosten, die Inflationsbedingt nun einmal teurer werden. Allerdings ist die Inflation bei irgendwie 2% und nicht 25%.
Meine Vorauszahlung betrug irgendwas zwischen 800 und 1000€ für das Jahr (müsste ich nochmal genau nachgucken). Da sind über 200€ Nachzahlung jawohl etwas unangemessen.

Was mir in dem Zuge gerade auffällt: Wenn ich den Hauswart bezahle, übernimmt der dann nicht auch Dinge wie Winterdienst und evtl sogar Gartenpflege?

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