Moin Moin!
Ich (viel mehr meine Frau) habe heute einen Anruf von der Mietverwaltung erhalten, dass ich doch bitte die Betriebskostennachzahlung für 2012 überweisen solle. Diese belaufen sich auf über 200 Euro. Jedoch habe ich nie eine Abrechnung erhalten. Da ich bereits Mitte 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen bin, habe ich einen alten Nachbarn angerufen, der mir gesagt hat, dass die Abrechnung für 2012 im Dezember 2013 gekommen sei.
Ich habe mich etwas belesen und bin auf diesen Artikel gestoßen: Link
Dort heißt es:
quote:
Ihr Mieter muss seine Betriebskosten bis spätestens zum Ablauf des übernächsten Monats zahlen, nachdem Ihr Mieter Ihre Abrechnung erhalten hat. Sprich: Schicken Sie Ihrem Mieter die Abrechnung für 2011 erst im Dezember 2012 zu, darf er sich bis Ende Februar 2013 mit dem Bezahlen Zeit lassen.
Nur einmal angenommen, Sie rechnen tatsächlich so spät ab. Als Sie Ihren Mieter Anfang März fragen, was mit der Betriebskosten-Nachzahlung ist, sagt er: "Abrechnung? Habe ich keine bekommen!" Und jetzt?
Beweisen Sie jetzt einmal, dass Ihre Abrechnung pünktlich zugegangen ist. Da die Abrechnungsfrist nämlich zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen ist, können Sie keine Betriebskosten mehr nachfordern.
Dies ist jetzt genau der Fall. Muss ich also nicht Zahlen? Was erwartet mich, wenn ich einfach nicht zahle? Ich nehme an mein Vermieter wird ja nicht einfach sagen "schwamm drüber". Und bevor ich 500€ für einen Anwalt zahle weil ich verklagt werde, zahle ich lieber die 200€ für die Nachzahlung. Oder kann ich mich zurück lehnen und abwarten?
Vielen Dank im Voraus!
-----------------
""