Betriebskostenabrechnung - Beweislast?

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sarah3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Beweislast?

Hallo,
ich warte nun schon einige Tage auf die BK-Abrechnung 2005. Abrechnungszeitraum ist hier immer das Kalenderjahr 1.1.2005 - 31.12.2005! Abrechnungsfrist also maximal bis 31.12.2006! Bisher hatte ich keine Abrechnung im Briefkasten! Ich weiß, dass ich für einen Brief nach 2006 keine Nachzahlungen zu leisten haben!

Nun habe ich von zwei Mietern erfahren, dass sie ihre Abrechnungen am 28.12.06 im Briefkasten hatten!Ich nicht!?
Wie sieht es mit der Beweislast aus! Ich würde auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ich diese Abrechnung für 2005 nicht erhalten habe!

Danke für die Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich denke, dass der Vermieter die Beweislast trägt, dass er dir die Betriebskosten-Abrechnung fristgerecht zugestellt hat und nicht umgekehrt.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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