Betriebskosten bezahlen, die vor Einzug entstanden sind?

20. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)
Betriebskosten bezahlen, die vor Einzug entstanden sind?

Hallo Forum!

Wir sind im Mai 2005 in eine Wohnung gezogen und haben jetzt die Betriebskostenabrechnung für 2005 erhalten. 505 Euro Nachzahlung!
Haben im Haus rumgefragt: es gab Riesenärger, weil von den 11 Mietparteien zwischen 500 und 900 Euro nachgefordert werden. Bislang weigern sich alle, zu zahlen und einige (u.a. ein Rechtsanwalt, der im Hause wohnt) haben gegen die Abrechnung Einspruch eingelegt.

Meine Fragen:
1. Kann ich der Abrechnung widersprechen, in dem ich schreibe, dass ich mich den Einwänden der anderen Mietparteien anschließe? Oder muss ich selbst Punkt für Punkt alles aufzählen?

2. Ich habe die Belege kopiert. Es werden u.a. Schneebeseitigungskosten für die Saision 2004 / 2005 verlangt. Müsssen wir die zahlen, auch wenn wir erst im Mai 05 eingezogen sind?

Danke für jeden Tipp!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Nein müsst ihr nicht. Ihr müsste alles erst ab Beginn des Mietvertrages zahlen.
Zum Einspruch: Du musst alleine begründen, aber spreche doch einfach mal mit dem Anwalt der im Haus wohnt, er liest bestimmt drüber und verbessert, schließlich betrifft es ihn ja auch.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein Vermieter darf die NK nicht nach einfach dem Zufluß-/Abflußprinzip abrechnen (also danach, wann er selbst eine Rechnung bekommen oder bezahlt hat), sondern nach dem Verursachungsprinzip.

Jeder Mieter darf also nur mit den Kosten belastet werden, die er selbst verursacht hat bzw. zu verantworten hat. Das heißt, daß Nebenkosten nur für die Laufzeit des individuellen Mietvertrages bzw. der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet werden dürfen.

Wenn ein Anwalt im Hause wohnt und selbst betroffen ist, hat man doch die beste Beratung gleich bei der Hand (wobei man allerdings darauf achten sollte, daß hieraus keine kostenpflichtige Tätigkeit erwächst). :)

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 21.07.2006 07:16:31

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#3
 Von 
brownylee
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Und noch was:

Wenn sich doch eh alle Mieter beschweren und Widerspruch einlegen wollen, dann wäre es doch vielleicht sinnvoll, wenn das in Absprache passiert.

Damit nicht jeder was anderes schreibt, solltet ihr euch zusammentun. Jeder ins gleiche Horn - natürlich vorher rechtlich gut abklopfen, damit nichts schief läuft.

Alles Gute.

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#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Mieterwechsel während Abrechnungszeitraumes

Wenn der Wohnungswechsel eines Mieters nicht zufällig gerade auf das Datum der sowieso fälligen turnusmäßigen Hauptablesung eines Gebäudes fällt, müssen die Wärme- und Wasserkosten zwischen dem Vor- und Nachmieter im Rahmen der Gesamtabrechnung des Gebäudes aufgeteilt werden. Eine sofortige Erstellung der Abrechnung für den Ausgezogenen ist praktisch nicht möglich. Das geht nur bei Versorgern, die mit festen Tarifen abrechnen, wobei Strom dabei die typischste Form ist, nicht aber bei einer relativen Kostenverteilung. Während die Methoden der Aufteilung für die Grundkostenanteile durch die Heizkostenverordnung ganz klar geregelt ist, gibt es bei den Verbrauchswerten verschiedene Möglichkeiten, wobei die Trennung mit einer Zwischenablesung sicher die bekannteste und nach überwiegender Meinung auch die Beste ist (Genauigkeit). Die Kosten für die Zwischenablesung trägt der Auftraggeber. In der Regel ist dies demnach der Vor-, bzw. Nachmieter. Vermieter wählen bei Mieter-, Nutzerwechsel meist die Aufteilung der Heizkostenabrechnung nach Gradzahltagen.
Siehe hierzu auch Heizkostenverordnung

Wenn also Einwände gegen irgendwelche Aufstellungen/Angaben in der Abrechnung bestehen, sollte man denke ich, entweder alle Mieter gemeinsam oder jeder für sich Widerspruch einlegen. Im Widerspruch sollten auch immer alle Punkte genau aufgeführt sein, gegen die man Einwände hat.

feuerelfe

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