Betreuungsunterhalt wenn die Mutter wieder voll arbeitet

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
weigel87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Betreuungsunterhalt wenn die Mutter wieder voll arbeitet

Hallo,

ich weiß, dass das Thema schon oft kam, leider werde ich aber aus den Beiträgen nicht ganz schlau. Folgender Fall:

Eltern (nicht ehelich) haben sich getrennt und die Mutter zieht mit dem Kind (1 Jahr alt) aus. Nun versucht die Mutter sehr kalkuliert den Vater mit sämtlichen Mittel auszunehmen und verlangt völlig überzogene Forderungen. Die Mutter hat zuvor 2.000 € / netto verdient und der Vater verdient 2.500 € / netto. Die Mutter arbeitet zur Zeit Halbtags in ihrem alten Job und verdient 1.000 € / netto. In ein paar Monaten wird sie wieder Vollzeit arbeiten und ihr altes Gehalt von 2.000 € / netto bekommen. Sie verlangt vom Vater ca. 1.500 € / mtl. an Betreuungsunterhalt / Kindergeld / etc. Dadurch würde die Mutter 3.500 € / mtl. im Monat haben und der Vater 1.000 € / mtl. + Kitakosten. Also weniger als der Selbsterhalt von 1.050 €. Die Mutter argumentiert das so, da der Vater durch seine Wohnung einen finanziellen Vorteil hat, da die Kreditkosten geringer sind, als die möglichen Mieteinnahmen. Und da der Vater einen Firmenwagen besitzt, was ebenfalls ein finanzieller Vorteil wäre. Da der Vater allein Kredite in Höhe von 800 € / mtl. für sein Haus und ein weiteres Grundstück zahlen muss, ist er nicht mehr in der Lage seinen Lebensstandard zu halten und müsste sein Haus vermieten und in eine kleinere Wohnung ziehen. Das klingt für mich alles sehr unfair, da die Mutter finanziell profitiert, während der Vater nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensstandard zu halten. Dem Vater ist es wichtig, dass es dem Kind gut geht, aber das geht doch zu weit oder?

Nun habe ich gelesen, dass die Mutter nicht arbeiten muss und daher ist das Gehalt überobligatorisch und kann nur zu 50% angerechnet werden. Stimmt das wirklich? Denn ich lese auch immer wieder, dass das nur der Fall ist, wenn die Mutter "Bedürftig" ist und Ihren alten Lebensstandard nicht erhalten kann (was in diesem Fall ja nicht so ist, da sie das volle Gehalt wieder bezieht.)
Muss der Vater Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl das Kind in die Kita geht und die Mutter wieder Vollzeit bei vollem alten Gehalt arbeiten geht? Was muss der Vater tatsächlich in diesem Fall zahlen?


Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Weigel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Hier geht mir alles zu sehr durcheinander. Zunächst einmal Mutter und Kind nicht in einen Topf schmeissen. Einkommen des Vaters sauber ausrechnen (die letzten 12 Monate), dann bereinigen, dann Kindesunterhalt berechnen. Das ist der erste Schritt. Da hilft die Düsseldorfer Tabelle. Und dann kommen wir zum Mehrbedarf. Das sind die Kita-Kosten, die gegebenenfalls zu quoteln sind. Davor steht dann aber aufstockend der Betreuungsunterhalt.

Wie wärs damit, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen, und anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen? Zum Trost: in zwei Jahren ist der Zauber mit dem Exenunterhalt auf jeden Fall vorbei.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Weigel,

Ich sehe das in diesem Fall so:

Der Lebensstandard ist nicht relevant ( es ist keine normale Situation).

Betreuungsunterhalt kann bis zum ehemaligen Einkommen der KM verlangt werden.

In diesem Fall würde ich aber folgend wie beim Trennungsunterhalt rechnen:

Dein Einkommen minus KU.

Dann wird dein restliches EK + das EK der KM zusammengezählt und durch zwei geteilt .. Beide sollen je zur Hälfte gleiches Geld haben

Selbstbehalt muss jeweils gewährleistet sein.

lg
edy


Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weigel87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

@Wirdwerden: Leider wird mir nicht ersichtlich, an welcher Stelle ich Mutter und Kind in einem Topf werfe. Bezogen auf die Gesamtforderung? Mir geht es lediglich darum, ob es möglich ist, dass die Mutter Betreuungsgeld erhalten kann, obwohl sie ihr altes Gehalt bezieht und durch den Betreuungsunterhalt finanziell profitiert, während der Vater um seine Existenz kämpfen muss. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.
Ich bin auch nicht der KV, sondern nur ein Bekannter des KV. Als ich die Situation mitbekommen habe, konnte ich es aber nicht glauben und wollte mich selbst hier schlau machen, um meinem Bekannten gegebenenfalls einen guten Tipp zu geben und auch um die anwaltlichen Qualitäten einzuschätzen.

@edy: Vielen Dank, das hilft schon einmal ein Stück weiter. Ist das eine rechtliche Vorgehensweise oder wäre das eine außergerichtliche Einigung? Denn die Mutter versucht mit sämtlichen Mitteln alles aus dem Vater rauszuholen. Wenn sie rechtlich also mehr rausholen kann, wird sie das nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

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