Betreuungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt nach langer Ehe?

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip360131-86
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Betreuungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt nach langer Ehe?

Hallo,
ich bin seit 2013 geschieden (21 Jahre verheiratet) und zahle für 3 minderjährige Kinder aus der Ehe seit der Trennung Unterhalt (10,12 und 17 Jahre>) der Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Ein Kind aus der Ehe lebt bei mir; mangels Leistungsfähigkeit der Mutter erhalte ich keinen Unterhalt sondern „darf" mir den selbst verdienen.
Nun will meine Exfrau Unterhalt von mir für sich fordern. Sie hat im Jahr 2011 die Ehe verlassen und bis April 2016 mit dem neuen Lebenspartner in einer eheähnli-chen Weise gelebt. Allerdings keine gemeinsame Wohnung, in der Woche mindes-tens einmal übernachtet, Wochenenden mit ihm gemeinsam verbracht, Kinder mit einbezogen.
Dann hat sie den nächsten Mann kennengelernt und lebt im direkten Anschluss wieder eheähnlich mit ihm zusammen und hat seit Sommer 2016 gemeinsam mit den Kindern alle Urlaube mit ihm und seinen Kindern verbracht (Sommer-, Weih-nachts- und Faschingsurlaub) und lebt seit März 2017 mit den gemeinsamen Kindern mit ihm in seinem Haus.

Nach meiner Rechtsauffassung sind die Kinder zu alt für Betreuungsunterhalt, da es auch Ganztagesschulen gibt.
Für einen Aufstockungsunterhalt müssen ehebedingte Nachteile vorliegen?
Wir haben mit 25 Jahren geheiratet, das erste Kind ist 7 Jahre nach der Eheschlie-ßung geboren, sie hat bis zur Geburt des ersten Kindes mit 32 Jahren keine Ausbil-dung absolviert und während der Ehe bis zur Geburt der Kinder Vollzeit als Unge-lernte gearbeitet.
Anschließend war sie in Erziehungszeit bzw. kurz arbeitslos und ist jetzt seit Sommer 2015 in einer dualen Ausbildung und wird diese voraussichtlich im Sommer 2018 abschließen und könnte dann in diesem Beruf arbeiten.

Mein Einkommen ist wesentlich höher als das meiner Exfrau, auch wenn sie im Ausbildungsberuf in Vollzeit arbeitet. Sie möchte mit 80 % arbeiten.

Hat sie realistische Chancen auf Unterhaltszahlungen auch für sich?
Bin gespannt auf Antworten.

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6 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

dein Selbstbehalt deiner EX gegenüber beträgt 1200€ ( bereinigtes Netto).


wenn du nach DT zweite Stufe zahlst, dürfte dein Netto bei max. 1900€ liegen.

Für die Kinder zahlst du ca. 600€ Unterhalt.

Da Kind dass bei dir lebt musst du auch bezahlen ( wird also auch angerechnet.).

Es ist m.E. einfach kein Geld mehr für nachehelichen Unterhalt vorhanden.

Bekommst du Unterhaltsvorschuss von der Kasse?

lg
edy

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Diese Entscheidung wird immer wieder hervorgekramt. Für mich ist sie eine Einzelfallentscheidung. Und gerade bei nachehelichem Unterhalt muss man sehr genau und individuell gucken. Fakt ist, dass man hier in dem Fall zu einer anderen Bewertung kommen könnte, wenn die Frau den Unterhalt gleich nach der Scheidung geltend gemacht hätte. Da wäre man angesichts der langen Ehedauer wahrscheinlich zu dem Ergebnis gekommen, dass Unterhalt gezahlt werden muss, die Frage wäre dann nur gewesen, wie lange. Hier ist die Versorgungskette aber unterbrochen, so dass man durchaus auch zu dem Ergebnis kommen kann, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Und wenn man zu einem anderen Ergebnis käme, dann letztendlich wirklich nur bis zum Ende der Ausbildung. Der Schutz der Wahrung des ehelichen Standarts wird natürlich im Lauf der Jahre immer schwächer. Vielleicht mal ganz gezielt Entscheidungen "Deines" OLGs suchen.

Für mich ist das stärkste Argument das Unterbrechen der Versorgungskette.

Und noch etwas. Mal davon ausgehend, dass die Frau jetzt auch Geld bekommt (?) plus dann noch Unterhalt, dann könnte sie ja wohl ohne weiteres Kindesunterhalt an Dich zahlen. Da sie mit jemanden zusammen lebt, sinkt ja der nicht zu berücksichtigende Selbstbehalt ja doch erheblich.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip360131-86
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
mein bereinigtes Netto liegt so hoch, dass ich eigentlich die 4. Stufe zahlen müsste aber wegen der Anzahl der Kinder um zwei Stufen günstiger wegkomme. Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens wurde außerdem berücksichtigt, dass ich von Beginn an die Darlehnsraten für einen gemeinsamen Immobilienkredit bedient habe, weil meine Ex anfangs über kein Einkommen verfügte. Die Immobilie soll Anfang nächsten Jahres verkauft werden, dadurch steigt dann mein Nettoeinkommen entsprechend und die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle würde um ca. 2 Stufen steigen.
Könnte diese Übernahme Ihres Anteils an der Rate als Unterhalt gewertet werden und somit dazu führen, dass die Versorgungskette doch nicht unterbrochen ist?
Sie verfügt derzeit über rund 750 € monatliches bereinigtes Nettoeinkommen inklusive 13. Gehalt. Sie wohnt bei ihrem neuen Freund und nach der Homepage von Familienrecht Allgäu würde sich ihr Selbstbehalt gegenüber dem bei mir lebenden minderjährigen Sohn auf ca. 750 € reduzieren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Die Reduzierung des Selbstbehalts ist keine feste Größe. In meinem Gerichtssprengel wird von mehr ausgegangen. Das mag auch am unterschiedlichen Preisniveau liegen, insbesondere was Mieten angeht. Jedenfalls würde Unterhalt, den Du zahlst, voll in ihre Einkommensberechnung einfließen.

Hinsichtlich des Tragens des Kredites, da wird es kompliziert. Ich sehe das nicht als Unterhalt an. Ich habe sogar erhebliche Zweifel, dass dieser Vertrag mit der Bank so wirksam ist. Zumindest was das Innenverhältnis Frau/Mann angeht. Denn es war ja klar, dass sie nie in der Lage sein würde, diesen Kredit abzuzahlen. Vor etlichen Jahren ist der BGH sogar noch viel weiter gegangen. Seinerzeit gab es auch einen Vertrag eines Ehepaares, etliche Kids waren da, Frau Hausfrau, nie gearbeitet. Da wurde entschieden, dass die Bank die Frau nicht in Anspruch nehmen konnte, nur den Mann. Weil man von vornherein wusste, dass die Frau die Hypothek nie würde tilgen können. Wenn man diesen Gedankengang nun hier aufnimmt, dann zahlst Du letztlich Deine Schulden ab. Wobei wir wieder bei der Kette wären, die unterbrochen ist.

Noch etwas: selbst wenn sie später nur 80% arbeiten will, wird ihr m.E. ein fiktives Einkommen von 100% angerechnet. Und wenn das älteste Kind volljährig wird, werden die Karten eh neu gemischt. Das fiktive Einkommen gibt es zwar eigentlich zur bei Kindern, die minderjährig oder priviligiert sind. Bei der Vorgeschichte wie hier neige ich jedoch dazu, diese Grundsätze heran zu ziehen. Denn niemand darf sich künstlich arm machen.

Also, ich sehe Deine Chancen nach wie vor gut, was den Exenunterhalt angeht. Die Höhe des Kindesunterhalts, das ist natürlich eine ganz andere Angelegenheit.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip360131-86
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich habe mit meiner geschiedenen Frau beim Zugewinnausgleich gerichtlich per Vergleich vereinbart, dass sie beim Hausverkauf die anteiligen hälftigen Schulden vom Verkaufspreis abgezogen bekommt und habe das Kreditsaldo zum Trennungszeitpunkt beim mir als negativen Vermögenswert ausgewiesen. Habe dann zwar noch im Rahmen der Verhandlungen auf einiges verzichtet aber zumindest erreicht, das mir die Tilgungsleistungen, die ich für meine Exfrau in den letzten Jahren erbracht habe, wieder zu Gute kommen.
Fällig ist die Zugewinnausgleichsforderung mit dem Hausverkauf.

Noch mal zu möglichen Unterhaltsansprüchen für meine ehemalige Frau.

Ich kann bei ihr keinen ehebedingten Nachteil erkennen. Für Aufstockungsunterhalt ist der doch Voraussetzung, oder?
Sie hat die Ehe verlassen. Während der ersten 8 Ehejahre hat sie in Vollzeit gearbeitet mit einem durschnittlichen Einkommen. Als die Kinder geboren wurden, hat sie die Betreuung übernommen und dafür 12 Jahre bei der Rente angerechnet bekommen und über den Zugewinnausgleich ein halbes Haus erhalten,
Eine Ausbildung hat sie vor zwei Jahren begonnen und auch beste Chancen auf einen höher bezahlten Vollzeitjob als vor der Ehe, wenn sie das möchte. In ihrer Biografie ist durch die Kinder bzw. die Ehe somit azs meiner Sicht kein Nachteil entstanden.

Außerdem dürfte die Versorgungskette gerissen sein, weil sie von mir bisher keinen Unterhalt gefordert hat.

Darüber hinaus hat sie 4 1/2 Jahre offen vor den Kindern und dem Freundeskreis und der Nachbarschaft eine Beziehung ohne gemeinsamen Haushalt geführt und jetzt seit 1 1/2 Jahren die nächste Beziehung, mit der sie jetzt seit 7 Monaten zusammenlebt und meine beiden jüngsten Kinder auch seitdem dort zur Schule gehen.

Da fände ich es unbillig, weiterhin eheliche Solidarität in Form von Unterhalt zu leisten.

Für die gemeinsamen Kinder zahle ich übrigens gerne.

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