Betreuung einer Webseite gegen Spendenbescheinigung, geht das noch als Vorstandsmitglied?

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Betreuung einer Webseite gegen Spendenbescheinigung, geht das noch als Vorstandsmitglied?

Sehr geehrte Damen und Herren, hallo Forum,

Ich falle mal gleich mit einer Frage hier rein.

Seit Jahren betreut Person A als Firma X eine Webseite eines kleinen Vereines. Am Ende des Jahres wird eine Rechnung erstellt und der Betrag als Spendenbescheinigung an die Firma ausgestellt.

Nun kommt es zu Engpässen im Vorstand und man ist an Person A privat herangetreten, eine geschäftsführende Aufgabe im Verein zu übernehmen.

Wie ist die Rechtslage?
Sind die Aufgaben geschäftsführende Aufgabe (privat)/ Betreuung der Webseite (gewerblich) miteinander vereinbar, oder sieht das quasi nach Vetternwirtschaft aus, wenn letztlich ein und die gleiche Person beide Aufgaben übernimmt?

Ich bedanke mich schon vorab für zahlreiche Rückmeldungen.

Mit freundlichen Grüßen
Crema

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich persönlich würde so etwas trennen. Man ist immer angreifbar, selbst wenn es rechtlich ok wäre.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich bin in einem Verein, dessen Buchhaltung so umfangreich ist, dass es ehrenamtlich von dem Schatzmeister nicht zu bewältigen ist. Da der Schatzmeister aber ein guter Buchhalter ist, haben wir das so geregelt, dass er alles, was über die Ehrenamtlichkeit hinaus geht, auf Stundenbasis abrechnet. Die Alternative wäre ein viel teurerer Steuerberater gewesen.
Um das Abzusichern wurde das Modell auf der JHV vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Die Mitglieder haben zugestimmt und somit ist alles in trockenen Tüchern.

So etwas würde ich dir auch vorschlagen. Stelle die bisherige Methode auf der JHV vor und lass die Mitglieder darüber abstimmen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#3
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Vetternwirschaft ist nicht verboten ?

Da du die Webseite umsonst machst - wer will da meckern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein Frohes Neues Jahr, wünsche ich allen hier im Forum,
Und danke schon mal für Eure Antworten.

Zitat (von cirius32832):
Ich persönlich würde so etwas trennen. Man ist immer angreifbar, selbst wenn es rechtlich ok wäre.

Da ich das ähnlich wie Du bedacht habe, wollte ich das einfach mal erfragen.

Zitat (von Shihaya):
Um das Abzusichern wurde das Modell auf der JHV vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Die Mitglieder haben zugestimmt und somit ist alles in trockenen Tüchern.
So etwas würde ich dir auch vorschlagen. Stelle die bisherige Methode auf der JHV vor und lass die Mitglieder darüber abstimmen.

Die Frage ist allerdings: Ist das rechtlich i.O., oder nur eine der Möglichkeiten, um es im Verein abzusichern, aber wenn wer kommt, der einem nicht gut gesonnen ist, trotzdem etwas machen kann?

Zitat (von Plusar500):
Vetternwirschaft ist nicht verboten ?
Da du die Webseite umsonst machst - wer will da meckern.

Mit dem Schreiben einer Rechnung dürfte das doch eigentlich nicht mehr "als Umsonst" gelten. Zumal eine Spendenbescheinigung auch finanzielle Vorteile bei der Steuer bringt (wenn auch nicht so viel).

Danke und noch einen schönen Neujahrs-Tag.

Gruß Crema

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist allerdings: Ist das rechtlich i.O., oder nur eine der Möglichkeiten, um es im Verein abzusichern, aber wenn wer kommt, der einem nicht gut gesonnen ist, trotzdem etwas machen kann?
Es ist rechtlich in Ordnung! Es gibt kein Gesetz, das es verbietet.

Wenn jemand Stunk machen will, macht er Stunk - egal wie du dich absicherst. Aber wenn der Gesamtverein der Regelung zustimmt, hat der Vorstand die Verantwortung für die Entscheidung abgegeben. Man kann ihm rechtlich also nicht angreifen.

Persönliche Angriffe sind natürlich nicht ausgeschlossen, aber auch da ist man meiner Meinung nach auf einer sehr sicheren Seite. Man hat von Anfang an mit offenen Karten gespielt und der Stänkerer hätte ja auf der MV etwas sagen können.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Shihaya,

Danke Dir schon mal. :)

Ist solch eine Vorgehensweise vorab mit genauem Wortlaut in der Einladung zur Versammlung von nöten (ähnlich wie bei einer Satzungsänderung), oder kann man das mit einfachen Worten einbringen? zb. Die zu wählende Person knüpft die Annahme der Wahl an die Bedingung, dass die Versammlung dem Vorgehen zustimmt.

Viele Grüße
Crema

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Seit Jahren betreut Person A als Firma X eine Webseite eines kleinen Vereines. Am Ende des Jahres wird eine Rechnung erstellt und der Betrag als Spendenbescheinigung an die Firma ausgestellt.

Person A erhöht durch die Rechnungsstellung ihr Einkommen.

Zitat:
Zumal eine Spendenbescheinigung auch finanzielle Vorteile bei der Steuer bringt (wenn auch nicht so viel).

Im Ergebnis wird die Erhöhung des Einkommens durch den Spendenabzug also rückgängig gemacht

Warum macht sie diese Tätigkeit nicht ehrenamtlich?

-- Editiert von ugoetze am 09.01.2018 14:26

-- Editiert von ugoetze am 09.01.2018 14:27

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Seit Jahren betreut Person A als Firma X eine Webseite eines kleinen Vereines. Am Ende des Jahres wird eine Rechnung erstellt und der Betrag als Spendenbescheinigung an die Firma ausgestellt.

Person A erhöht durch die Rechnungsstellung ihr Einkommen.
Zitat:
Zumal eine Spendenbescheinigung auch finanzielle Vorteile bei der Steuer bringt (wenn auch nicht so viel).

Im Ergebnis wird die Erhöhung des Einkommens durch den Spendenabzug rückgängig gemacht

Warum macht sie diese Tätigkeit nicht ehrenamtlich?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Seit Jahren betreut Person A als Firma X eine Webseite eines kleinen Vereines. Am Ende des Jahres wird eine Rechnung erstellt und der Betrag als Spendenbescheinigung an die Firma ausgestellt.

Person A erhöht durch die Rechnungsstellung ihr Einkommen.
Zitat:
Zumal eine Spendenbescheinigung auch finanzielle Vorteile bei der Steuer bringt (wenn auch nicht so viel).

Im Ergebnis wird die Erhöhung des Einkommens durch den Spendenabzug rückgängig gemacht

Warum macht sie diese Tätigkeit nicht ehrenamtlich?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Seit Jahren betreut Person A als Firma X eine Webseite eines kleinen Vereines. Am Ende des Jahres wird eine Rechnung erstellt und der Betrag als Spendenbescheinigung an die Firma ausgestellt.

Person A erhöht durch die Rechnungsstellung ihr Einkommen.
Zitat:
Zumal eine Spendenbescheinigung auch finanzielle Vorteile bei der Steuer bringt (wenn auch nicht so viel).

Im Ergebnis wird die Erhöhung des Einkommens durch den Spendenabzug also rückgängig gemacht

Warum macht sie diese Tätigkeit nicht ehrenamtlich?

-- Editiert von ugoetze am 09.01.2018 14:28

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#11
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo UGoetze,

weil Person A mit dem Verein und dessen Tätigkeit nichts zu tun hat. :)

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#12
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)


Zitat:
weil Person A mit dem Verein und dessen Tätigkeit nichts zu tun hat.

Aber die Person arbeitet im Ergebnis doch unentgeltlich (=ehrenamtliche Betreuung der Website)
Außerdem soll die Person doch in den Vorstand gewählt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

es zählt laut meiner Kenntnis nicht als ehrenamtliche Arbeit, wenn man eine Rechnung schreibt, eine Spendenbescheinigung über den Betrag erhält, die bei der Steuer ca. 1/3 des Betrages ausmacht. Bei 3000€ würden somit 1000€ angerechnet.

Person A würde das Amt nur übernehmen, da es personell schwierig ist, Leute zu aktivieren (was ja heute generell ein Problem ist). Mit der eigentlichen Funktion des Vereins hat Person A nichts zu tun, außer das Person A als Inhaber der Firma X die Pflege gegen diese Spendenbescheinigung vor ca. 10 Jahren übernommen hat.

Natürlich könnte A jetzt sagen: "Man wird Mitglied und damit ist man einfach eherenamtlich drin und übernimmt ehrenamtlich die Aufgabe und Aus." Das möchte A aber nicht, weshalb hier meine Frage zur Klärung eingestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich komme jetzt nicht mehr ganz mit.

Dir ist der Vereinszweck eigentlich schnurzpiepegal, aber zum einen zahlst du seit Jahren Steuern für einen Gewinn, den du gar nicht erwirtschaftest -nämlich der Differenz zwischen deiner Rechnung und dem vom Finanzamt anerkannten Spendenanteil.
Und jetzt sollst und willst du einen geschäftführenden Vorstandsposten im Verein übernehmen.

Sollst du jetzt wirklich in den Vorstand oder sollst du nur Geschäftsführer werden?

Für mich klingt das Ganze so, als würde die Arbeit so und so von anderen gemacht und du sollst nur deinen Namen hergeben, weil sich niemand anderes findet. Wenn dem so ist, beschäftige dich einmal mit der Haftung des Vorstands gem. BGB.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#15
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Langsam, zurück :-)

Wenn A eine Aufgabe übernimmt, dann auch richtig. Das steht fest. Da wird nicht ein Name hergegeben ohne zu wissen was da passiert. Vereinsführung ist für Person A nichts neues, nur in der Konstellation Vorstand und zeitgleich die Tätigkeit mit der Firma für den selben Verein hat es bislang nicht gegeben.

Mal zur Erklärung:
Verein = Sportverein
A = macht keinen Sport, demnach ist der Sinn des Vereins für A unerheblich. Die Vorzüge, die man als Sportler durch den Verein hat, werden durch A nicht genutzt.

Und wie im ersten Beitrag geschrieben: Es findet sich niemand, der im Vorstand arbeiten möchte, ganz hart gesagt: Vorteile nutzen, Arbeit dafür = nein. Daher ist man an A rangetreten.

Und hier geht es nur um rechtliche Abklärung ob Person A privat im Vorstand mitarbeiten darf und weiter zus. als Firma X für den Verein im Rahmen wie bisher tätig bleiben kann.

Da das ganze Fiktiv bleiben muss darf ich hier nicht mehr reinschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
ob Person A privat im Vorstand mitarbeiten darf und weiter zus. als Firma X für den Verein im Rahmen wie bisher tätig bleiben kann.

Das liest sich jetzt aber so, also ob § 181 BGB zu beachten wäre. ( Insichgeschäft )

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Beim $ 181 BGB müsste aber gegeben sein, dass der Funktionsträger auch den Verein nach außen hin vertritt, mit einem anderen Funktionsträger (2 Funktionsträger vertreten den Verein nach außen). Das sind i.d.R der 1. & 2. Vorsitzende.

Die zu übernehmende Funktion beinhaltet nicht den Vorsitz (weder 1. noch 2.), noch den Kassierer. Die Funktion ist aber satzungstechnisch halt als geschäftsführender Vorstand eingetragen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
satzungstechnisch halt als geschäftsführender Vorstand eingetragen.

Die Geschäftsführung eines Vereins bestimmt § 26 BGB .
Geschäftsführender Vorstand deutet das also auf § 26 BGB hin und damit vertretungsberechtigt nach § 26 BGB !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Crema
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten morgen,

nochmal zurück. Einer der beiden genannten mit einem weiteren Mitglied. Das hatte ich falsch in Erinnerung.

Ok, ich denke ich habe erstmal Input den ich brauche und werde das nochmal im kleinen Kreis ansprechen und dann sehen wir mal wie wir verfahren.

Danke an alle, die sich beteiligt haben. :)

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