Betreutes Wohnen - Zwei Fragen

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
AktenzeichenYX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreutes Wohnen - Zwei Fragen

Hallo zusammen,

seit Kurzem wohnt meine Großmutter nun endlich im betreuten Wohnen.
Neben den Miet- und Nebenkosten ist auch eine Betreungspauschale i.H.v 110€/mtl. zu entrichten.

Außer einer Art Notruf ist bei der so genannten Betreuung eigentlich nicht viel mehr enthalten.
Alles wird in Rechnung gestellt.

Dazu hätte ich jetzt zwei kleine Fragen:

1) Der Mietvertrag läuft seit 15. März. Abgebucht wurde aber die komplette Betreungspauschale für den kompletten Monat. Bei telefonischer Nachfrage hieß es, dass sei so üblich im Haus und kann nicht anders geregelt werden - rechtens?

2) Bei dem Haus handelt es sich um einen Neubau, bei meiner Großmutter handelt es sich demnach um Erstbezug. Die für den Telefonanschluss verantwortliche Telekom war bei der Leitungslegung im Verzug, so dass die ersten Wochen kein Festnetzanschluss vorhanden war. Daraufhin hab ich ein Festnetztelefon mit Simkarte angeschafft, was soauch wunderbar funktioniert. Jetzt wurde mitgeteilt, dass die in der Betreuungspauschale enthaltene Notruffunktion (die die ersten 1 1/2 Monate nicht vorhanden war - wozu dann Betreungspauschale zahlen?) über die Telekom abgewickelt wird und man deshalb einen Festnetzvertrag bei der Telekom buchen muss. Da wir aber äußerst zufrieden mit der jetzigen Mobilfunkvariante sind und obendrein nur ein Drittel dessen zahlen müssen, was die Telekom für die identische Leistung abrufen würde seh ich es überhaupt garnicht ein wegen der Notruffunktion auf die Telekom umzusteigen. Im Mietvertrag steht auch überhaupt nichts davon geschrieben, dass für die Funktion ein Anschluss der Telekom notwendig ist. Ist das Haus nun verpflichtet anderweitig eine solche Funktion einzurichten oder sind wir gezwungen auf Telekom zu wechseln?

Falls jemand einen Rat weiß - Danke schonmal!

Beste Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Württemberger123):
Außer einer Art Notruf ist bei der so genannten Betreuung eigentlich nicht viel mehr enthalten.

Nun man vergisst wohl, die Bereitstellung des Personal, welches ja 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss.
Zitat (von Württemberger123):
was die Telekom für die identische Leistung abrufen würde seh ich es überhaupt garnicht ein wegen der Notruffunktion auf die Telekom umzusteigen

Die Leistungen sind verschieden und nicht vergleichbar.
Technisch gesehen geht es auch mit den Mobilfunkadaptern sofern ein TAE Anschluss vorhanden ist.
Jedoch wird niemand dann für die Betriebssicherheit des Notruf dann eine Verantwortung übernehmen, so viel sollte jedem bewusst sein.
Zitat (von Württemberger123):
Im Mietvertrag steht auch überhaupt nichts davon geschrieben, dass für die Funktion ein Anschluss der Telekom notwendig ist. Ist das Haus nun verpflichtet anderweitig eine solche Funktion einzurichten oder sind wir gezwungen auf Telekom zu wechseln?

Nö, es würde nur ein Bestandteil der Betreuung, was gesondert ausgewiesen ist dann Entfallen.
Zudem fällt das nicht unbedingt unters Mietrecht.
Jedoch man sollte sich selbst überlegen, was ein Ausfall des Mobilfunk im Notfall von der Mutti wohl für Folgen hätte, die Anschlüsse der Telekom sind bei Einrichtungen mit einer Leitungsüberwachung versehen.

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#2
 Von 
AktenzeichenYX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja wohl deren Problem, wie sie es umsetzen.
Unser Part ist die Betreuungspauschale zu überweisen.
Wie die dann ihren Notruf umsetzen kann dem Bewohner an sich ja egal sein, am Ende muss die Leistung stimmen.

Aber dann zusätzlich noch zu der Betreuungspauschale vorgeschrieben bekommen, welchem Telefondienstleister man sich unterwirft? Sicherlich nicht.

Gibt ja unterschiedliche Möglichkeiten.
Studiere Maschinenbau und nicht Elektrotechnik, aber dann realisiert man halt einen hausinternen Notruf zur nächsten Station, die im Fall der Fälle dann vorbeischauen - dafür bezahlt man doch die Betreuungspauschale.

Einen Hausnotrof der Johanniter, RK oder sonst wem über den Telefonanschluss kann ich mir auch selber einrichten. Brauche ich aber nicht, zahle Betreuungspauschale und damit müssen die das bereitstellen.

Möchte ich nicht einen unnötigen teuren Vertrag der Telekom, stehe ich ohne Notruf da und zahle trotzdem dafür? Kann ja nicht rechtens sein.

Bin ansonsten auch der letzte der kleinkariert oder pingelig ist, aber hier setzt man allerlei unnötige Dinge um, deren Kosten man dann auf die Bewohner auslagert, die das schon hinnehmen, in ihrer altersbedingten Gutgläubigkeit.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Württemberger123):
zahle Betreuungspauschale und damit müssen die das bereitstellen.


Stellen die auch sicher bereit, abrufbar aber nur über die Telekom. Wenn man die Leistung nicht abruft ist nicht der Anbieter Schuld.

Einfach mal in die Verträge (zur Betreuungspauschale) schauen. Da sollte es drin stehen. Falls nicht, den Anbieter nach der Rechtsgrundlage fragen.

Wir kennen die vertraglichen Absprachen nicht - können demzufolge dazu auch nichts sagen.

Mit "ich will aber" kommt man im Geschäftsleben selten weiter.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Württemberger123):
Möchte ich nicht einen unnötigen teuren Vertrag der Telekom, stehe ich ohne Notruf da und zahle trotzdem dafür? Kann ja nicht rechtens sein.

Man sollte einfach den Betreuungsvertrag / Heimvertrag lesen,oder hier einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

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