Betreungsgeld und Unterhalt (nicht verheiratet)

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cano5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreungsgeld und Unterhalt (nicht verheiratet)

Hallo Miteinander, hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Kurz die Daten:

Bin 28 Jahre alt, habe einen Sohn der im Juni 3 wird. Lebe zurzeit mit meinem Sohn und meiner Freundin zusammen, sind nicht verheiratet. Ab Februar werden wir getrennt leben und mein Sohn wird bei seiner Mutter bleiben. Sie hat das alleinige Sorgerecht und bezieht das Kindergeld. Ich verdiene knapp 1.600 Euro Netto. Die Mutter meines Sohnes arbeitet zur Zeit knapp 20 Stunden in der Woche und verdient zwischen 400 bis 650 Euro im Monat. Der Kurze wird ab Februar 4 Tage in der Woche bei einer Tagesmutter sein.

Frage 1:

Kann mir jemand mitteilen, wie viel Betreuungsgeld ich meiner Ex zahlen muss, bis der Kurze 3 ist. Gibt es eine Möglichkeit es ausrechnen zu lassen???

Frage 2:

Wie viel steht meinem Sohn zu?

Frage 3:

Könnte es dazu kommen, dass ich meiner Ex nach dem mein Sohn 3 geworden ist, auch Unterhalt zahlen muss.

Ich hoffe Ihr habt Informationen für mich und bedanke mich und danke euch im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

1.)Du hast einen Selbstbehalt von 1000 Euro!
Sprich Deine Ex und Dein Sohn können max 600 Euro von Dir fordern !, aber nur bis Dein Sohn 3 Jahre ist !

2.)Dein Sohn steht 216 Euro zu !

3.) eher unwahrscheinlich , da laut neuer Reform
nur noch bis zum 3 Lebensjahr BUH zu zahlen ist !aber genaueres weiß ich da leider auch nicht !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cano5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Dir Jimmi,

hast mir weiter geholfen

:) :) :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

beachte die Anmerkungen unter Punkt 3 der DT 08.
Meines Erachtens fiele der BU dann etwas geringer aus.

Gruss marxx
---------------------------------------------
Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
Kein Rechtsauskunft!








-- Editiert von marxx am 08.01.2008 10:42:43

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