Betreten des Gleisbettes

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Betreten des Gleisbettes

Hallo,

ich habe neulich aus Reflex das Gleisbett einer S-Bahn betreten. Ich stand am Bahngleis und da fiel einer Freundin etwas runter und direkt ins Gleisbett. Da keine S-Bahn kam bin ich schnell hinterher und habe es hochgeholt. Ich weiß war dumm, aber habe gar nicht nachgedacht. Es kam vielleicht auch hinzu, dass ich ein wenig angetrunken war. Die S-Bahn kam dann auch sofort und hat auch noch ein Warnsignal abgegeben. Wurde dann sofort von der S-Bahn Polizei ins Häuschen geschleppt und die haben meine Daten aufgenommen und gesagt, dass es nicht nur eine Ordnungswidrigkeit war, da die S-Bahn ein Warnsignal abgegeben hat, ist es eine Straftat.
Kann mir jemand sagen womit ich ungefähr rechnen kann? Wie verhalte ich mich denn am besten?

Danke sehr

Gruß
corner

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

nun ja, es könnte sich um § 315 StGB handeln, der recht empfindliche Strafen androht. Es ist aber recht unwahrscheinlich, daß sich hier im Forum jemand mit der exakten Auslegung des § auskennt, geschweige denn in der Urteilspraxis - dafür ist derlei zu selten. Mein Vorschlag - warten Sie erst mal ab, ob wirklich was kommt. Zunächst müßten Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder eine Vorladung zur Polizei (war das die Berliner S-Bahn? Dann ist die Bundespolizei zuständig). Kommt was, kann man überlegen, was zu tun ist.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein es war die Hamburger S-Bahn Polizei, vielleicht auch die normale Polizei bin mir da gar nicht sicher

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie durch ein Warnsignal einer S-Bahn aus einer Owi eine Straftat werden soll ist mir ein Rätsel. Vermutlich wollte Ihnen der Beamte etwas Angst einjagen.

Eine Straftat ist nicht ersichtlich.

Warten Sie einfach ab und machen Sie sich vor allem nicht verrückt.

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#4
 Von 
corner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok Danke. Hatte mich auch gewundert. Die Beamten haben auch von Sachbeschädigung geredet und weil der Zug eben bremsen musste. Habe aber dort gar nichts dazu gesagt. Habe gelesen, dass sogar Freiheitsstrafe auf Verstoß gegen § 315 steht aber damit muss ich jawohl hoffentlich nicht rechnen.

Eine Frage hätte ich dazu noch:

Meine Frau war auch dabei und wurde als Zeugin aufgenommen. Dafür musste sie ihren Ausweis abgeben und obwohl sie mit ins Häuschen wollte und den Beamten nicht mit ihrem Ausweis alleine weggehen lassen wollte durfte sie es nicht. Der Beamte hat einfach den Ausweis genommen und ist damit weggegangen (ins Häuschen). Ist das rechtens? Im Nachhinein hat er dann gesagt, sie können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Gruß

corner

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie eine private Haftpflicht (PHV) haben brauchen Sie sich wegen einer zivilrechtlichen "Sachbeschädigung" keine Sorgen machen. Sollte ein Schaden am Zug eingetreten sein (wie auch immer) zahlt diesen die PHV.

Strafrechtrechtlich haben Sie einen solchen Tatbestand mangels Vorsatzes ohnehin nicht erfüllt.

Wegen einer Freiheitsstrafe brauchen Sie sich keinesfalls Sorgen machen.

Eine Pflicht ihrer Ehefrau sich auszuweisen vermag ich nicht zu erkennen.

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