Besucher auf Touristenvisum abgehauen

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
lally96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Besucher auf Touristenvisum abgehauen

Hallo zusammen,
ich hatte mit einer Verpflichtungserklärung meine Bekannten aus Indien eingeladen, und diese sind nun mit dem 3-monatigen Touristenvisum hier in Deutschland. Die Eltern des Jungen sind bei mir, aber deren Sohn ist letzte Woche abgehauen... Wir sind haben schon versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen, aber wir können ihn nicht erreichen.. Das Visum läuft in 2 Wochen ab und der Rückflug ist nächste Woche.
Aber die frage ist jetzt, ob ich jetzt wegen ihm keine Probleme bekomme, da ich ja die Verpflichtungserklärung für den Besuch erstellt habe..
ich hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob ich nicht in Probleme kommen würde.

Viele grüße
lally96

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, ob du Probleme bekommst?

Du hast dich verpflichtet, für ALLE Kosten, die der Besuch hat, aufzukommen.
Dazu gehören z.B. auch Abschiebekosten, falls der entflohene Besuch aufgegriffen wird.

Die Aktion könnte also relativ teuer werden für dich. Ist halt die Frage, ob du das als Problem bezeichnest oder nicht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ob Du Probleme bekommst, das können wir hier nicht abschätzen. Geh aber einfach mal davon aus, dass du für alle Kosten, die dem Staat/der Krankenkasse entstehen, aufkommen musst. Einschliesslich Abschiebung u.s.w.

Es sei denn, die Verpflichtungserklärung ist audrücklich auf einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt. Eine solche Erklärung kenne ich jedoch nicht, normalerweise umfasst sie den gesamten Aufenthalt.

wirdwerden

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#3
 Von 
lally96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für die schnellen Antworten,

okay... und ,, wie sieht es aus, wenn der junge also nicht zurückfliegt und dann ja nach Ablauf des Visums illegal wohnt, kann ich denn weiterhin anderen eine Verpflichtungserklärung schicken, weil meine mutter jedes jahr zu weihnachten zu mir kommt,, also wird es dann trotzdem keine Beeinträchtigungen für mich geben?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Letztlich musst Du leistungsfähig sein, damit Du Deinen Verpflichtungen aus der Erklärung nachkommen kannst. Wir können jetzt nicht sagen, wie Deine Leistungsfähigkeit in einigen Monaten aussieht, falls der Bursche bis dahin richtig Kosten verursacht hat, die Du tragen musst.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es sei denn, die Verpflichtungserklärung ist audrücklich auf einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt.

Die Verpflichtungserklärung ist so lange gültig, bis der Verpflichtungsnehmer wieder ausreist oder ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Da letzteres im hier geschilderten Fall wohl sehr unwahrscheinlich sein dürfte, haftet der Verpflichtungsgeber für alles Kosten, welche der Verpflichtungsnehmer dem deutschen Staat verursacht. Da können hier ohne weiteres Beträge (mit Abschiebehaft und Abschiebung) durchaus in fünfstelliger Höhe zusammenkommen. Man sollte es sich schon reiflich überlegen, für welche Personen man so eine Verpflichtungserklärung abgibt. Der deutsche Staat wird sich sein Geld beim Verpflichtungsgeber schon zurückholen, auch wenn es Jahre dauert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von lally96):
kann ich denn weiterhin anderen eine Verpflichtungserklärung schicken, weil meine mutter jedes jahr zu weihnachten zu mir kommt,, also wird es dann trotzdem keine Beeinträchtigungen für mich geben?


Bei der Verpflichtungserklärung werden deine finanziellen Verhältnisse überprüft. Da du im Prinzip ab jetzt dem Staat Geld in noch unbekannter Höhe schuldest, kann ich mir vorstellen, dass deine finanziellen Möglichkeiten als nicht mehr ausreichend angesehen werden könnten, und die Erklärung daher nicht mehr akzeptiert wird.
Das hängt natürlich von deiner finanziellen Situation ab.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von lally96):
kann ich denn weiterhin anderen eine Verpflichtungserklärung schicken, weil meine mutter jedes jahr zu weihnachten zu mir kommt,, also wird es dann trotzdem keine Beeinträchtigungen für mich geben?

Im Zweifelsfalle legt der Staat bei der Prüfung einer neuen Verpflichtungserklärung den Pfändungsfreibetrag zugrunde bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Womit die Leistungsfähigkeit bei 0 liegen dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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