Besucher-Visum meiner Schwiegermutter abgelaufen??

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
tweak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Besucher-Visum meiner Schwiegermutter abgelaufen??

Hallo,

bin neu hier und hab direkt mal ne Frage.
Meine Schwiegermutter aus der Ukraine ist uns besuchen gekommen, und nun haben wir festgestellt, dass von den 10 tagen, die sie hier verbringt, womöglich das Visum für die letzten 7 tage schon abgelaufen ist.
Die 180 tage seit Anfang ihres letzten Besuches (bei dem sie 87 tage in Deutschland war) sind nämlich noch nicht abgelaufen, sie hatte aber gedacht , die 180 tage würden ab dem Zeitpunkt gelten, an dem sie das Visum beantragt hat.
Das haben ihr die Behörden in der Ukraine wohl fälschlicherweise so mitgeteilt. Wenn das so wäre, wäre ja alles ok, da die 180 Tage schon abgelaufen wären.
Weiß jemand vielleicht, wie hoch die Strafe für ein abgelaufenes Visum ist?
Eingereist ist sie am Flughafen ohne Probleme, aber die ersten 3 Tage ist das Visum ja noch gültig. Ist es wahrscheinlich, dass es bei der Abreise eine Strafe gibt?

Vielen Dank schon mal!
Viele Grüße
tweak

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

...dabei spielt es keine Rolle ob und in wiefern was falsch verstanden wurde. Selbst wenn die Behörde es falsch dargelegt hatte, müsste man selbiger dies erstmal nachweisen und dies ist schwer.

§ 95 des Aufenthaltsgesetztes stellt den illegalen Aufenthalt in Deutschland unter Strafe:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltsttel nach § 4 Abs. 1 S. 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3. entgegen § 14 ABs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiete einreist,
4. ...

Häufig wird die Strafe nicht verhängt bzw. vollzogen, weil dann die Ausreise, bzw. Abschiebung erfolgt.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das haben ihr die Behörden in der Ukraine wohl fälschlicherweise so mitgeteilt.


Wie zu verfahren ist, das ist nicht die Sache der Schwiegermutter, sondern der Aufnehmenden. Weder die Schwiegermutter, noch ukrainische Behörden sind in der Lage, das deutsche Aufenthaltsrecht zu erfassen.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Weiß jemand vielleicht, wie hoch die Strafe für ein abgelaufenes Visum ist?

Hallo,
ich mochte Ihnen nahe legen, den Rat von "Saxonicus II" anzunehmen und sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Die Überschreitung des Bezugszeitraumes, dürfte den kontrollierenden Beamten am Flughafen normalerweise auffallen.
Zur Folge hätte dies, dass bei einer kurzzeitigen Überschreitung ( 1 Tag- Atypischer Fall) eine Sicherheitsleistung in Höhe zwischen 100 bzw 150 Euro fällig wird. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich in der Regel nach dem zu erwartenden Strafmaß (§ 132 StPO )
Des Weiteren müssen Sie mit eine Reihe straf-prozessualen Maßnahmen rechnen.(Vernehmung, Tatvorwurf, Bevollmächtigter, u.s.w.)
Um eine Anzeige wegen unerlaubten Aufenthalt, kommt sie natürlich auch nicht drumherum.

Gruß




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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tweak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann werden wir das wohl so machen.
vielen Dank für die Antworten.

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4x Hilfreiche Antwort

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