Besteuerung beim Verkauf von Anteilen an einer GmbH im EU-Ausland

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
shaddi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung beim Verkauf von Anteilen an einer GmbH im EU-Ausland

Hallo miteinander,

ich bin Mitgesellschafter einer Firma in Österreich, wohne und lebe aber in Deutschland. Mir liegt nun ein Angebot über den Verkauf meiner GmbH-Anteile vor, der potenzielle Käufer lebt in Österreich.

Mir ist nun nicht ganz klar, wie genau und in welchem Land welche Steuern anfallen. Erstaunlicherweise habe ich Internet auch nicht wirklich etwas zu diesem Fall gefunden. Fällt zB in Österreich die KESt an und in Deutschland das Teileinkünfteverfahren? Für eine konkrete Antwort wäre ich sehr dankbar.

Und gibt es steuersparende legale (!) Abwicklungsmodelle für diesen Fall? Für eine Holding oä ist der potenzielle Verkaufsbetrag zu gering (5stellig). Prinzipiell ist der Käufer aber offen was die Gestaltung angeht.

Ich freue mich auf eure Antworten :)

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

60% des Veräusserungsgewinns wird in Deutschland versteuert. Österreich hat kein Besteuerungsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen