Besteuerung Dienstwagen Heimfahrten dopp. HHF

11. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
anthonyb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Besteuerung Dienstwagen Heimfahrten dopp. HHF

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen bei folgendem Sachverhalt:

Ich bekomme demnächst einen Firmenwagen zugewiesen. Habe mich diesbezüglich auch ansatzweise belesen.
Entfernung Heimatwohnsitz - Arbeitswohnung = 600 km
Entfernung Arbeitswohnung - Arbeit = 20 km

Mir ist bewusst, dass zunächst 1 % pauschal besteuert werden.
Hinzu kommen 0,03 % je Entfernungs-km für Strecke zur Arbeit.

Meine Frage nun zu den Heimfahrten:

Kann ich die Besteuerung der Heimfahrten umgehen, wenn ich diese statt mit dem Dienstwagen mit bspw. Mitfahrgelegenheit bestreite?

Mein Ziel:
Bei der Einkommensteuererklärung will ich die pauschalen Heimfahrten geltend machen (51 Fahrten * 600 km *0,30 EUR); allerdings diesbezüglich den Dienstwagen nicht besteuert bekommen (lediglich die Pauschale von 1 % zzgl. der Besteuerung für meine Fahrten von Wohnung am Arbeitsort zum Arbeitsort).

Ist dies zulässig?

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Normalerweise werden für die Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen keine zusätzlichen Steuern erhoben (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ). Im Gegenzug können diese Fahrten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 2 Satz 9 EStG ).

Wenn jetzt die Familienheimfahrten nicht mit dem Dienstwagen erfolgen, dann führt das aus meiner Sicht dazu, dass diese Fahrten steuerlich geltend gemacht werden können ohne dass das zu einer Erhöhung der Pauschalversteuerung für den Dienstwagen führt.

Allerdings sollte man in so einem Fall jede einzelne Fahrt glaubhaft machen können, z.B. durch Vorlage der entsprechenden Bahntickets. Schon die Anzahl von 51 Fahrten pro Jahr ist unglaubwürdig, da man ja auch Urlaub hat.

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#2
 Von 
anthonyb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

"Normalerweise werden für die Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen keine zusätzlichen Steuern erhoben (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ). Im Gegenzug können diese Fahrten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 2 Satz 9 EStG )."

--> Bei meiner Internetrecherche habe ich nichts dergleichen finden können. Überall war angegeben, dass die Heimfahrten mit Dienstwagen da sie einen geldwerten Vorteil darstellen mit 0,002 % je km besteuert werden MÜSSEN????

"Allerdings sollte man in so einem Fall jede einzelne Fahrt glaubhaft machen können, z.B. durch Vorlage der entsprechenden Bahntickets. Schon die Anzahl von 51 Fahrten pro Jahr ist unglaubwürdig, da man ja auch Urlaub hat."

--> Ich dachte, die 51 Heimfahrten können pauschal geltend gemacht werden, egal mit welchem Verkehrsmittel und ob die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angetreten werden????????


Vielen Dank schonmal :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

--> Ich dachte, die 51 Heimfahrten können pauschal geltend gemacht werden, egal mit welchem Verkehrsmittel und ob die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angetreten werden.

Nein, pauschal geht das nicht. Man kann höchstens eine Heimfahrt pro Woche geltend machen und natürlich auch nur so viele, wie man tatsächlich gemacht hat. Da kommt man nicht auf 51 Fahrten, wenn man auch noch irgendwann Urlaub hatte. Das Verkehrsmittel ist dann egel, es sei denn es handelt sich um einen Dienstwagen. Gerade wenn Du einen Dienstwagen hast, mit dem Du quasi kostenlos die Familienheimfahrten durchführen kannst, musst Du mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen und solltest daher nachweisen können, dass Du Familienheimfahrten mit einem anderen Verkehrsmittel tatsächlich durchgeführt hast.

Vorsätzliche Falschangaben erfüllen übrigens den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

0x Hilfreiche Antwort

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