Besteht ein Anfechtungsrisiko für Gläubiger, wenn sie bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes noch Leistungen erhalten oder erzwingen?

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Insolvenz, Gläubiger
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kein Inhalt
Das könnte Sie auch interessieren
Insolvenzrecht Erst Rosen - dann Rosenkrieg - manchmal Bankrott