Besteht bei meinem Arbeitsvertrag eine betriebliche Übung für die Weihnachtsgratifikation?

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
NoRegrets
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht bei meinem Arbeitsvertrag eine betriebliche Übung für die Weihnachtsgratifikation?

Besteht bei meinem Arbeitsvertrag eine betriebliche Übung für die Weihnachtsgratifikation?

Hallo Zusammen

Eckdaten:
- Eintritt in das Unternehmen war März 2011.
- bisher wurde jedes Jahr eine Weihnachtsgratifikation und ein Urlaubsgeld jeweils Brutto in Form eines halben Monatslohns ausbezahlt, ohne einen erneuten Hinweiß das die Leistung freiwillig ist und/oder jederzeit widerrufen werden kann.
- Im Arbeitsvertrag findet sich folgender Paragraph wieder:

"
...

§5 Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers
I. Soweit der Arbeitgeber allgemein ein Urlaubsgeld oder eine Weihnachtsgratifikation gewährt, erhält der Arbeitnehmer diese ebenfalls; im Jahre des Eintritts beim Arbeitgeber gegebenfalls anteilig. Im Falle des Gewährens eines Urlaubsgeldes wird dies mit dem Gehalt für den Monat Juni, im Falle des Gewährens einer Weihnachtsgratifikation mit dem Gehalt für den Monat November ausgezahlt.

II. (Regelt die Auszahlung falls Kündigung bis zum 30.6. bzw. 30.11. bereits erfolgt ist)

III. Der Arbeitnehmer erkannt an, dass das Urlaubsgeld sowie die Weihnachtsgratifikation freiwillig gezahlt werden und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst. Insofern handelt es sich hierbei um jederzeit widerrufliche Leistungen.

...
"

Nun die Frage:
Besteht bei meinem Arbeitsvertrag eine betriebliche Übung für die Weihnachtsgratifikation?

Hintergrund:
Der Arbeitgeber möchte einen Teil der Weihnachtsgratifikation mittels sogenannter Innovativlohnbausteinen ausbezahlen.
Diese sind für den Arbeitgeber Steuerfrei => Einsparungen in den Abgaben an die Sozialkassen.
Der Arbeitnehmer erhält das selbe Netto, allerdings weniger Brutto da ja weniger an Steuern abgeführt wird.

Nachteil für den Arbeitnehmer:
- Langfrisitig einbußen in der Rente
- Kurz und Mittelfristig einbußen bei eventuellem Arbeitslosengeld und beim Krankengeld

Nun wurde von unserem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erstellt in der es heißt das sollten einzelvertragliche Ansprüche
(z.B. betriebliche Übung, 13tes Monatsgehalt) bestehen, eine Teilnahme an der Anwendung der Maßnahme freiwillig ist.

Besteht für mich eine betriebliche Übung (d.h. ist für mich die Teilnahme an der Maßnahme freiwillig?)
Gibt es hier entsprechend passende BAG Urteile?

Danke
NoRegrets

-- Editiert von NoRegrets am 28.11.2017 16:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Paragraf 5 III scheint mir doch hinreichend deutlich zu sein, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NoRegrets
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein! Geht es genauer?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von NoRegrets):
Nein! Geht es genauer?


Ich nehme an, du hast dir deinen Vertrag nicht durchgelesen, als du ihn unterschrieben hast?

III. Der Arbeitnehmer erkannt an, dass das Urlaubsgeld sowie die Weihnachtsgratifikation freiwillig gezahlt werden und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch (Keine Betriebliche Übung) erwächst. Insofern handelt es sich hierbei um jederzeit widerrufliche Leistungen (Keine Betriebliche Übung).

1x Hilfreiche Antwort


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