BesteAuktion - Forderung rechtens?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bahnler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
BesteAuktion - Forderung rechtens?

Hallo und erstmal ein schönes neues Jahr euch allen!

Ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richti bin, denn eseinzelpositionen&re handelt sich um die Auktionsplattform "BesteAuktion", die, wie viele andere Plattformen, Ende 99/Anfang 2000 aus dem Boden sprießen.

Heute, vor einigen Minuten, bekam ich eine Email:

Hallo XXXX,

Sie haben in letzter Zeit erfolgreich Artikel über BesteAuktion
verkauft. Wir möchten Sie nun bitten, die dafür fällige Provision
in Höhe von 2.44 EUR zu überweisen. Dieser Betrag
beinhaltet 16% MwSt (=0.34 EUR).
Eine Einzelauflistung
der Rechnung finden Sie unter "Mein Konto" oder indem Sie
nachfolgendem Link folgen:

https://www.besteauktion.de/my_konto.php3?page=chnung_id=xxxx

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen auf
nachfolgendes Konto:

Konto-Nr.: x
Bankleitzahl: x
Kreditinstitut: x
Verwendungszweck (Zeile 1): x
Verwendungszweck (Zeile 2): x
Betrag: 2.44 EUR
IBAN: x
BIC: x

Sollten Sie außerhalb von Deutschland leben, können Sie uns den fälligen
Betrag auch als Scheck an unten angegebene Adresse zukommen lassen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg bei BesteAuktion!

Ihr Team von BesteAuktion

--

Ich dachte zuerst an einen Hoax, so loggte ich mich ein, da ich tatsächlich vor Jahren einmal Artikel versteigert hatte; aber, soviel ich mich erinnern kann, gab es noch eine "Grenze" bei den Gebühren bzw. gab es gar keine? Es ist eben schon eine Ewigkeit her:

Rechnung Nummer #xxxx
Vorgangsnummer Datum Vorgang Auktionsnummer Betrag Saldo
x 18.06.00 Verkaufsprovision x -0.15 EUR -0.15 EUR
x 11.08.00 Verkaufsprovision x -0.54 EUR -0.69 EUR
x 17.08.00 Verkaufsprovision x -6.21 EUR -6.90 EUR
x 25.08.00 Gutschrift Auktion #x 6.21 EUR -0.69 EUR
x 28.10.00 Verkaufsprovision x -0.32 EUR -1.01 EUR
x 19.12.00 Verkaufsprovision x -0.52 EUR -1.53 EUR
x 16.01.02 Verkaufsprovision x -0.91 EUR -2.44 EUR

Rechnungsbetrag: 2.44 EUR

--

Ich hoffe, dass dies nicht zu sehr zerissen nach dem posten aussieht.

Nicht, dass ich mich wegen den 2,50 aufrege, aber es kam weder eine Mitteilung, dass Gebühren erhoben werden (nachträglich), noch dass sich die AGB geändert haben.

Wie gehe ich da am Besten vor?

Problem bei eBay und Co?

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Bahnler.

Sofern die Rechnungsmail NACH MITTERNACHT bei Dir eingegangen ist, ist die Forderung verjährt !

Dein letzter Verkauf hat im Januar 02 stattgefunden.
Die Verjährungsfrist für diesen letzten Verkauf begann also am 1.1.03 und ENDETE am 31.12.2005.
Unabhängig davon, ob es damals überhaupt eine Gebührenliste gab oder nicht ist die Forderung somit VERJÄHRT !

Du hast also 2 Möglichkeiten:

1. Du zahlst den Betrag.

2. Du bezahlst nicht und sitzt die Sache aus.
Natürlich könnte Dir dann die Plattform den Account löschen. Da Du aber seit 2002 kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit mit BesteAuktion gezeigt hast, dürfte Dir das wohl egal sein.
Du könntest theoretisch auch Mahnungen oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Mahnungen könntest Du einfach ignorieren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid müßtest Du innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen (Begründung: "Die Forderung ist verjährt"). Ein entsprechendes Formblatt liegt meistens dem Mahnbescheid bei.

Meine Vermutung:

Möglicherweise hat irgendein Inkassobüro diese Uralt-Forderungen von BesteAuktion aufgekauft und versucht jetzt mit der Unwissenheit der Leute ( und satten Gebühren ) noch Reibach zu machen.
Pech nur, daß die Forderung ein paar Stunden zu spät bei Dir eingegangen ist. Dumm gelaufen ;)

Darum UNBEDINGT die Rechnungsmail AUSDRUCKEN, damit Du einen Nachweis über Datum und Uhrzeit des Zugangs als Beweis hast.

Ein gutes neues Jahr wünscht Dir

RobertRatlos








-- Editiert von RobertRatlos am 01.01.2006 06:59:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bahnler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo RobertRatlos,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Die Email kam am 01.01.2006 um 04:47 an. Interesse habe ich tatsächlich keine mehr, da es sich zu einem "Briefmarken/Postkarten-Umschlaghafen" entwickelt hat. ;)

Liebe Grüße

Bahnler

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Aber Vorsicht, wenn du denen jetzt schreibst: hihi.. die Forderung ist verjährt dann kommt das nem Schuldeingeständnis gleich und du hebst die Verjährung auf.. also am besten gar nicht antworten!

Bye

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bahnler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nene, ich schreib' denen gar nichts, hatte es ehrlich gesagt - bevor ich hier nachgefragt habe - vor.

Ich hoffe, dass das einloggen, um o.g. "Umsätze" abzufragen, keine weitere Auswirkungen hat.

Aber eine geschickte Methode, um noch an Geld zu gelangen, wobei das hier - im Gegensatz zu den großen Hütchenspieler - pipifax ist. Aber die Masse machts ja bekanntlich aus...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dann kommt das nem Schuldeingeständnis gleich und du hebst die Verjährung auf

Nein. Verjährt ist verjährt, das wird nicht mehr 'aufgehoben'.

Trotzdem bleibt aber der Tip richtig, der Gegenseite gegenüber gar nicht zuzugeben, die Email überhaupt erhalten zu haben. Die sind nämlich beweispflichtig dafür, innert der Verjährungsfrist gemahnt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei die Mahnung alleine nichts hilft.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

dachte ich mir schon Mareike.. wenn er jetzt am 31.12. hihi geschrieben hätte, hätte es die Verjährungsfrist verlängert.. richtig?!?

Moonrayker

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nö.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

eine mahnung unterbricht die verjjährung nicht.

und auch der hinweis dass eine gestellte forderung bereits verjährt ist, stellt kein schuldeingeständniss dar

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Casteraja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich mit meiner Meinung hier offensichtlich alleine stehe:

Ich würde mich schämen!

Da wird hier eine Riesendiskussion vom Zaun gebrochen für EUR 2,44? Für eine Leistung die der entsprechende User unstreitig in Anspruch genommen hat? Ein weiterer "ratloser" User kommt mit der wahnwitzigen Idee, daß die Forderung vielleicht an ein Inkassobüro verkauft sein kann und dieses sich nun "satte Gebühren" einstreicht. Wo bitte sind in diesen EUR 2,44 die "satten Inkasso-Geühren"?

Anstatt froh zu sein, daß die Besteauktion Ihre Forderungen bisher zinslos gestundet hat, wird hier ein solcher Unsinn verbreitet. Um mit einer aktuellen Werbekampagne "Wir sind Deutschland!" zu sprechen:

Ihr seid es sicher nicht....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Im Bezug auf die 2,44euro geb ich dir Recht...

Allerdings geht es hier wohl mehr um`s Prinzip!
Ist ein Auktionshaus, das von 2000 - 2002 keine Gebühren erhebt, berechtigt, im Jahr 2006 noch nachträglich Gebühren zu erheben, die es damals nicht gab?!



-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Casteraja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gebühren hat es auch im Jahre 2000 schon gegeben. Sie sind durch Verkäufe entstanden, die der User damals erfolgreich abgewickelt hat. Er hat also sehrwohl einen Nutzen gehabt und hatte durch das Anerkenntnis der AGB der Besteauktion auch Kenntnis der Gebührenstruktur.
Was jetzt hier ausgenutzt wird, ist das Entgegenkommen der Besteauktion, indem sie dem User die Kosten bis heute gestundet hat. Anstelle sich darüber zu freuen, wird hier ein riesen TamTam veranstaltet...
Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich sehe es etwas anders....

hier sind sehr viele stille Leser wie auch ich die hier gern lesen und gute Tips förmlich aufsaugen. In diesem Fall geht es um 2,44 Euro. Wenn dir, Casteraja, nächste Woche das gleiche passiert und es dann um 2440 Euro geht, dann wirst du es hier genauso schreiben und wünscht die gleiche Aufklärung. Sehe es einfach als Beispiel für, in Deinen Augen, weit wichtigere Dinge :-)

...und ich denke das es da viele weitere Beispiele gibt....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bahnler
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also als erstes habe ich nur nach einem Rat gefragt, weil die Forderung just4fun kam, daher verstehe ich das Rumgemaule wegen meinem Gemaule (?) nicht.

Die Gebühren sind zwar angefallen, aber ich habe wage in Erinnerung, dass man erst ab einem Betrag von 10 DM/5 Euro eine Zahlung tätigen muß - was weiß ich warum - sonst wär doch sicherlich schon eher was gekommen.

Mich hat es nur gewundert, dass nach Jahren eine Email eintrudelt, wenn man gerade von einer Feier heimkommt.

Ich habe BesteAuktion nicht um eine Stundung gebeten.

Also ruhig Blut Casteraja, ich wollte nur Auskunft, die ich auch erhalten habe.

Schämen tu' ich mich übrigens nicht. Nur informieren.

Liebe Grüße

Bahnler

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Luchtenberg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

BesteAuktion hat an der Gebührenstruktur nichts geändert, seit 1.1.00 (seit dem ist BesteAuktion online) werden maximal 3 % des Verkaufspreises berechnet. Allerdings gab es auch schon immer die Gebühr für eine Hervorhebung, wie Fettschrift, auf diese zusätzlichen Gebühren für zusätliche Leistungen wurde "vor" Annahme einer Auktion immer hingewiesen.

Es trifft zwar zu, dass in vorgestellter Rechnung die Buchungen verjährt sind und es ist auch korrekt, dass eine Rechnung erst ab einem Minus von (heute) 3,00 Euro versendet wird. Da sich aber die Nutzerkonten im Laufe der Zeit häuften, wo die Minusbeträge der einzelnen Konten unter diesen 3,00 Euro lagen, hat BesteAuktion zum 1. Mal zum Jahreswechsel alle Konten ab einem Minus von 0,50 Euro abgerechnet, bzw. die Rechnungen verschickt.

Seht das mal aus der Sicht von BesteAuktion, wenn es z.B. 2.000 Nutzerkonten gäbe, mit einem Minusbetrag von 1,00 Euro, so ist das doch eine ganze Menge was da zusammenkommt, was wiederum doch in BesteAuktion investiert werden kann, Entwicklung etc. Warum soll BesteAuktion auf die gebuchten Beträge verzichten, die Leistung wurde doch erbracht, auch wenn es bei einigen schon Jahre her ist.

Natürlich kann man sich jetzt auf die Verjährungsfrist berufen, ist durchaus legitim, aber wie hier auch schon angesprochen wurde, kann BesteAuktion daraufhin den Account sperren.

Es wäre nur fair, wenn man die in Anspruch genommene Leistung auch bezahlt, Verjährung hin oder her.

Susanne Luchtenberg
Geschäftsführung von BesteAuktion

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ganz klar. Hier spricht die professionelle Geschäftsführerin. ;)

Somit ist die Frage ja beantwortet. Die Rechnung ist verjährt und Frl. Luchtenberg wünscht sich Zahlung aus moralischen Gründen.

Das nenne ich professionell!

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Besonders nett ist der subtile Erpressungsversuch:
Wenn Sie die uns rechtlich nicht zustehende Forderung nicht begleichen, müssen Sie mit der Sperrung des Accounts rechnen. Wußte nicht, daß BesteAuction schon Methoden von Ebay angenommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Vor allem hat Sie ja vorher zugegeben, dass Sie ihnen rechtlich NICHT zusteht (sondern nur moralisch).
Abgesehen davon wußte der User ja kaum noch, dass er dort mal einen Account hatte - da wird ihm die Löschung herzlich egal sein.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Luchtenberg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine hier gelesen zu haben, dass es ums Prinzip geht und nicht um das Niedermachen geschriebener Texte oder sonstigem. Es geht also nur ums Prinzip, aber nur aus der Sicht des Users? Nicht aber darum, dass eine Leistung in Anspruch genommen wurde welche Geld kostet?

Legitim ist es sich als User auf die Verjährungsfrist zu berufen, nicht legitim hingegen ist das Recht der Plattform einen User wegen Nichtzahlens oder ich nenne es mal "unfairem Verhalten" auszuschliessen? Der User darf auf sein Recht pochen der Betreiber nicht? Und deshalb ist das Recht des Betreibers dann auch Erpressung, klingt logisch ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Entschuldigung....Aber...

BesteAutkion startet 2000 das Auktionshaus. Die VK können ein Minus von 3 Euro machen, ohne das KTO auszugleichen. Ok!
Das machen 5000 User.
Dann merkt BesteAuktion (nach 5 J) das es vielleicht doch zu viele sind und BA dadurch mittlerweile 15000 Euro aus dem Fenster geworfen hat. Also stellt BA das System um. OK!

Aus Sicht vom Unternehmen kann ich es sehr gut verstehen, das man versucht das Geld, was in den letzten Jahren flöten gegangen ist, irgentwie wieder einzufangen. Auch OK!

Kann ich alles verstehen.

___________________________________

>Legitim ist es sich als User auf die Verjährungsfrist zu berufen, nicht legitim hingegen ist das Recht der Plattform einen User wegen Nichtzahlens oder ich nenne es mal unfairem Verhalten auszuschliessen<

Jetzt frage ich mich allen ernstes, warum wegen nichtzahlung? Ihr wolltet doch gar kein Geld vom User haben. Erst wenn -3Euro überschritten werden. Das hat der User nicht getan. Von daher ist das m.E. quatsch!


Ausserdem gibt es sicherlich noch weitere Plattformen;)

Mal ne andere Frage.... Das Thema ist ja nicht grade sehr alt...wie kommt die Geschäftsleitung in dieses Forum, genau zu dem Zeitpunkt, als das Thema eröffnet wurde?!
Kleinen Tipp bekommen;)


-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

-- Editiert von M.J. am 04.01.2006 15:32:20

-- Editiert von M.J. am 04.01.2006 15:33:03

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#22
 Von 
Luchtenberg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@M.J.: Würdest Du Geschäftspartner haben wollen, welche sich Dir gegenüber unfair verhalten? Das glaube ich kaum.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Natürlich will niemand Geschäftsführer als Partner, die sich unfair verhalten.
Noch weniger kann man jedoch Geschäftsführer akzeptieren, welche die Spielregeln einfach nach ihrem Gutdünken ändern.

Und genau vor solchen unangenehmen Überraschungen sollen die Verjährungsfristen ja schützen, denke ich.

Interessant übrigens, wieviel Zeit sich Geschäftsführer(innen) heutzutage in Laienforen um die Ohren schlagen. Aber wahrscheinlich machen das auch nur >>Laien<< (oder halt gefakte Geschäftsführer).


-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

da bin ich ganz deiner Meinung KDR.

ebay hat auch gleich Gebühren erhoben und ist die größte Autk.Plattform. Die mussten nicht nach 5 Jahren ihr System ändern und KD anmahnen, sondern haben gleich Gebühren erhoben.


@GEschäftsführerin

Wenn ihr sowas macht und damit duch kommt, dann kann es nicht lange dauern, dann hängt Ebay sich an seine kunden und fordert für jede getätigte Auktion der letzten 5 Jahre die Gebührendifferenz der preise heute und der damals ein.

Ihr brecht doch die Vertragsbestandteile, in denen, so nehme ich an, damals stand, dass ein VK ab minus 3,01 euro sein KTO erst ausgleichen muss.

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#26
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bin echt erschüttert.....merkt ihr gar nicht, das der "rechtliche Teil" längst geklärt ist. Wir sind bereits beim "menschlichen Teil" angekommen und da habt ihr eine glatte 6 verdient. Jedem seine Meinung, aber was ihr betreibt ist ein Aufhetzen der besonderer Art.

Wenn ich mit jemanden zusammen Arbeite, dann zählt mein Wort, so auch im privaten Bereich, das scheint bei euch nicht der Fall zu sein, ......>>hast du schriftlich das ich mir gestern Abend in der Bar 10 Euro geliehen habe<<<<.... könnte es bei euch im Freundeskreis so zu gehen????

...meine Meinung.

...und wenn sie nun der Meinung ist, nicht zu zahlen, dann ist doch autoimatisch, das sie dort auch nicht mehr >hin geht< b.z.w. nicht willkommen ist.



-- Editiert von Thomas1972 am 04.01.2006 21:47:03

-- Editiert von Thomas1972 am 04.01.2006 21:49:41

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Luchtenberg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch zum Abschluss: Auszug aus den AGB's von BesteAuktion.

Sollte der Nutzer seine Rechnung nicht innerhalb der Fälligkeit zahlen, behält sich BesteAuktion das Recht vor, den Nutzer bis zur vollständigen Zahlung von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

Die Nutzungsbedingungen müssen, wie bei jeder anderen Plattform auch, akzeptiert werden, somit dürfte sich das mit der "Erpressung" geklärt haben.

Im Übrigen steht in den AGB's dass die Rechnungen bei einem Minusbetrag von 3,00 Euro versendet werden. Es steht NICHT geschrieben, dass der Verkäufer erst ab dem Betrag 3,01 Euro sein Nutzerkonto ausgleichen muss. Also sehe ich hier keinen Vertragsbruch.

Ich schliesse mich meinem Vorredner an, es ist zum Rechtlichen alles gesagt. Letzten Endes wird dieses Problem ja nicht mehr auftreten, da jetzt 1 Mal im Jahr auf jeden Fall abgerechnet wird. Aber Eure Äusserungen regen einen als Betreiber an die AGB's in Hinsicht auf die Rechnungen ab einem Minus von 3,00 Euro entsprechend zu ändern, sicher ist sicher ;)

Ich wünsch' Euch was.

-- Editiert von Luchtenberg am 05.01.2006 11:57:21

-- Editiert von Luchtenberg am 05.01.2006 12:00:13

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Erpressung hat sich nicht erledigt, da diese Äußerung nicht strafrechtlich sondern moralisch gedacht war. In dem Sinne: Wenn Sie unsere Forderungen nicht akzeptieren, werden Sie schon sehen, was Sie davon haben.

Im übrigen war das hier beste Antiwerbung für BesteAuktion. Sollte diese Plattform jemals an Bedeutung gewinnen, dann jedenfalls ohne einige der hier postenden Mitgleider. Starke Leistung Frau Luchtenberg, die Firma wird es Ihnen danken!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@Frau von Luchtenberg:

Wenn Sie sich der rechtlichen Lage bewußt sind, warum um alles in der Welt schicken Sie dann ausgerechnet am 1.1.06 um 4 Uhr (in diesem Beispiel) die Forderung?

Wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, dies mindestens 5 Stunden vorher zu tun, um in der Verjährungsfrist zu bleiben? (mal abgesehen davon, dass eine email eh nicht ausreicht)

Wenn die Geschäftsführung nicht in der Lage ist, sich innerhalb dieser langen Verjährungsfrist mal zu entscheiden, wie sie Ihre Forderungen eintreibt, ist sie selbst schuld. Da muß man nicht im Nachhinein mit irgendwelchen Appellen an die Moral kommen.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

0x Hilfreiche Antwort

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