Beste Lösung? Eintrag in Grundbuch oder Testament

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)
Beste Lösung? Eintrag in Grundbuch oder Testament


So, diesmal wird es umfangreicher, deshalb vorab schonmal vielen Dank für hilfreiche Antworten :)

Meine Eltern möchten nach Auflösung einiger Vermögensangelegenheiten diese nochmal sinnvoll und ohne Verluste (Abgeltungssteuer) investieren, überlegen sich deshalb eine Immobilie anzuschaffen (Innerhalb der Familie scheiden sich die Geister, aber die Entscheidung obliegt den Eltern).

als Beispiel gehen wir mal von folgenden Werten aus:

Barvermögen in Höhe von 250.000 vorhanden, 150.000 würden als Kredit aufgenommen (es ist nichtmal die Traumwohnung aber es gibt jemanden der ihnen zu dieser Investition rät...)

Es sind 5 erbberechtigte Kinder vorhanden, allerdings wären nur 2 davon in der Lage der Unterhaltspflicht im Pflegefall nachzukommen.

Die Frage ist nun... ist es sinnvoller und sicherer für die Kinder wenn sie bereits jetzt bei der Verbriefung der Immobilie zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen werden (Schenkung) mit lebenslangem Niessbrauchsrecht für die Eltern und die Kinder entscheiden nach Ableben ob die Wohnung vermietet oder verkauft wird?

Ist dieses "Vermögen" das ja von den Eltern überlassen wurde vorrangig antastbar wenn es um den Unterhalt im Pflegefall geht?

Gehen wir davon aus dass die Kinder nur testamentarisch zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt werden und gehen wir von einer Wertsteigerung des Objekts aus, wùrde die Erbschaftssteuer auf den Gesamtbetrag der Immobilie anfallen oder nur auf den jeweiligen Anteil des einzelnen Erben (sprich höchstwahrscheinlich nichts)?

Die Eltern würden gerne eine Lösung finden, die kein böses Blut innerhalb de, wi Familie aufkommen lässt. Sie wollen die zugesicherten Anteile schriftlich festhalten, wissen aber nicht wie, damit auch im Falle von Unterhalt bei Pflege keines der Kinder benachteiligt ist (wer schon vorher Vermögen hatte soll nicht benachteiligt sein denen gegenüber die erst durch die Erbschaft zu Vermögen kamen)

Es soll auch keines der Kinder gezwungen sein ins Ausland zu flüchten :) oder selbst zwanghaft zu investieren.

Nicht falsch verstehen: alle sind gewillt im Fall der Fälle für die Eltetn aufzukommen... nur die einen können, die anderen nicht... oder müssen die nach erfolgter Erbschaft erst für die Pflege aufkommen oder dürfen sie zuerst ihre selbst angeschafften Schulden tilgen mit dem Erbe?

Da greiffen so viele Gesetze ineinander dass es nur noch schwer zu überblicken ist welche Folgen das für den einzelnen haben wird..

Eine andere Möglichkeit wäre noch das vorhandene Barvermögen zu Lebzeiten anteilig zu verschenken mit Bedingung dieses Geld für die Eltern zu Verwahren sollte es mal zu Unterhaltsleistungen den Eltern gegenüber kommen... einfachste Variante ohne Risiko für den einzelnen... oder sehe ich das falsch?

Wer bis jetzt durchgehalten hat: DANKE :)


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Die Frage ist nun... ist es sinnvoller und sicherer für die Kinder wenn sie bereits jetzt bei der Verbriefung der Immobilie zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen werden (Schenkung) mit lebenslangem Niessbrauchsrecht für die Eltern und die Kinder entscheiden nach Ableben ob die Wohnung vermietet oder verkauft wird?


Es kommt darauf an, welches Ziel man damit verfolgt. Die Eltern haben dann jedenfalls kaum noch Handlungsspielraum, wenn sich in der Zukunft irgendetwas ändert. Insbesondere sind sie nicht mehr in der Lage, einem Kind, welches die Pflege der Eltern übernimmt, dafür eine angemessene Gegenleistung zukommen zu lassen.

Da außergewöhnliche Kosten vom Eigentümer und nicht vom Nießbraucher getragen werden müssen, können auch die Kinder in eine unangenehme Situation kommen.

quote:
Nicht falsch verstehen: alle sind gewillt im Fall der Fälle für die Eltern aufzukommen... nur die einen können, die anderen nicht...


Und die, die nicht können haben dann Glück gehabt.

quote:
Es soll auch keines der Kinder gezwungen sein ins Ausland zu flüchten oder selbst zwanghaft zu investieren.


Warum sollte das passieren?

quote:
Eine andere Möglichkeit wäre noch das vorhandene Barvermögen zu Lebzeiten anteilig zu verschenken mit Bedingung dieses Geld für die Eltern zu Verwahren sollte es mal zu Unterhaltsleistungen den Eltern gegenüber kommen... einfachste Variante ohne Risiko für den einzelnen... oder sehe ich das falsch?


Die einfachste Variante wäre, wenn die Eltern ihr Geld einfach behalten oder wie geplant in die Immobilie investieren und diese auf eigenen Namen eintragen lassen. Und häufig sind die einfachen Wege auch die besten Wege.

quote:
Gehen wir davon aus dass die Kinder nur testamentarisch zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt werden und gehen wir von einer Wertsteigerung des Objekts aus, wùrde die Erbschaftssteuer auf den Gesamtbetrag der Immobilie anfallen oder nur auf den jeweiligen Anteil des einzelnen Erben (sprich höchstwahrscheinlich nichts)?


Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000€. Über die Erbschaftsteuer müsstet Ihr Euch daher erst dann Gedanken machen, wenn die Eltern mehr als 2.000.000€ zu vererben hätten.

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