Bestattungsvorsorge?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
Bestattungsvorsorge?

Hallo
Weis nicht ob ich hier richtig bin,hab eine Frage.Was ist wen man gestorben ist,und keiner der Hinterbliebenen
weiss was man wollte?Oder wenn man alleinstehend ist,was für eine Bestattungsart gäbe es dan?Erdbestattung oder Feuerbestattung?
Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Oder wenn man alleinstehend ist,was für eine Bestattungsart gäbe es dan? Die, die Hinterbliebenen festlegen. Wenn es eine Sozialbestattung ist, wird es wohl eine Feuerbestattung werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Wenn man seine Bestattung selbst regeln will,wie macht man das?
Das es auch so wird wie man will?
gruß

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Dann sollte man einer nahestehenden Person mitteilen.

Eine schriftliche Verfügung ist nicht unbedingt sinnvoll, da diese ggf. erst nach der Bestattung aufgefunden wird.

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#4
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Gibt es Stellen wo man diese Verfügung hinterlassen kann?Zum beispiel bei der Gemeide?
Bei einem Testament kann man das ja auch
Gruß

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Nein.

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#6
 Von 
werkannhelfen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
bei uns kann man bei der Stadt seine komplette Beerdigung aus einem Katalog heraussuchen und im voraus einbezahlen.

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#7
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Ich komme aus Ländlicher Gegend.Hab mal im Internet bei Google geschaut,da steht Bestattungsvorsorge,
weis jemand was darüber,ob das seriös ist? Oder Bestattungsverfügung?
Gruß

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Klar, kann man einen solchen Vertrag abschließen.

Ich frage mich allerdings, wie kommt der Bestatter rechtzeitig an die Info, dass derjenige verstorben ist? Was ist, wenn derjenige umgezogen ist (z.B. Pflegheim in anderer Stadt)?

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#9
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Klar, kann man einen solchen Vertrag abschließen.

Ich frage mich allerdings, wie kommt der Bestatter rechtzeitig an die Info, dass derjenige verstorben ist? Was ist, wenn derjenige umgezogen ist (z.B. Pflegheim in anderer Stadt)?


:???: :???: :???:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ich frage mich allerdings, wie kommt der Bestatter rechtzeitig an die Info, dass derjenige verstorben ist? Was ist, wenn derjenige umgezogen ist (z.B. Pflegheim in anderer Stadt)?


Wenn man Hinterbliebene hat, werden normalerweise diese verständigt und sie sind auch für die Abwicklung der Bestattung zuständig. Von daher sollte das mit denen vorher geklärt werden. Wenn man der eigenen Verwandtschaft nicht traut, kann man eine Bestattungsverfügung an geeigneter Stelle hinterlegen (habe z.B. was vom zuständigen Pfarramt bzw. Friedhofsverwaltung gelesen, sofern man "sowas" zur Verfügung hat).

Hat man keine Hinterbliebene, sollte man das mit einer anderen vertrauenswürdigen Person regeln (z.B. Heimleitung im genannten Fall, dort im Zweifelfall auch wieder mit der Hinterlegung einer Bestattungsverfügung an geeigneter Stelle). Insbesondere auch die finanzielle Seite. Im Falle einer Sozialbestattung hat man soweit ich weiß nämlich keine Wahl.

Bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation, wie einem Umzug, auf die man selbst noch Einfluss hat, sollte man die entsprechenden Vorbereitungen nötigenfalls auch anpassen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von cruncc1):
Ich frage mich allerdings, wie kommt der Bestatter rechtzeitig an die Info, dass derjenige verstorben ist? Was ist, wenn derjenige umgezogen ist (z.B. Pflegheim in anderer Stadt)?


Wenn man Hinterbliebene hat, werden normalerweise diese verständigt und sie sind auch für die Abwicklung der Bestattung zuständig. Von daher sollte das mit denen vorher geklärt werden. Wenn man der eigenen Verwandtschaft nicht traut, kann man eine Bestattungsverfügung an geeigneter Stelle hinterlegen (habe z.B. was vom zuständigen Pfarramt bzw. Friedhofsverwaltung gelesen, sofern man "sowas" zur Verfügung hat).

Hat man keine Hinterbliebene, sollte man das mit einer anderen vertrauenswürdigen Person regeln (z.B. Heimleitung im genannten Fall, dort im Zweifelfall auch wieder mit der Hinterlegung einer Bestattungsverfügung an geeigneter Stelle). Insbesondere auch die finanzielle Seite. Im Falle einer Sozialbestattung hat man soweit ich weiß nämlich keine Wahl.

Bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation, wie einem Umzug, auf die man selbst noch Einfluss hat, sollte man die entsprechenden Vorbereitungen nötigenfalls auch anpassen.


Hallo arnonoym
Weisst du vieleicht wie Erspartes am besten vom Sozialamt sicher ist,ich mein wenn man für eine
Bestattung gespart hat,und Grundsicherung bekommt?Gruß :sweat:

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun, das nennt sich Schonvermögen, ist vom Alter abhängig. Da findest Du aber viel im www.

wirdwerden

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