Bestätigung der Anmeldung

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
shibumigo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestätigung der Anmeldung

Hallo Zusammen,

gut zu lesen dass es noch anderen Personen ähnlich geht im Zusammenhang mit der GEZ.
Mein Fall stellt sich wie folgt dar :

Ich bin nicht verheiratet und lebe in einer eheänlichen Beziehung.
Seitdem die Gebührenordnung geändert wurde, bin ich jährlich von der GEZ angeschrieben worden gefragt worden, ob ich GEZ zahle. Die Formulare, die man mir zugeschickt hat, habe ich jedes Mal ausgefüllt und erklärt, dass für unseren Haushalt GEZ gezahlt wird. Dabei habe ich immer meine alte Nummer, die ja weggefallen ist und die Beitragsnummer, über die wir GEZ zahlen, vermerkt.

Vor ein paar Monaten kam wieder eine Abfrage zu dem Thema, die ich ausgefüllt und der GEZ zugeschickt habe.
Da ich die ganzen Formulare eher für eine lästige Pflicht gehalten haben, habe ich sie auch nie kopiert und aufgehoben.

Jetzt habe ich eine Bestätigung der Anmeldung erhalten und einen Gebührenbescheid, mit der Bemerkung ich hätte mich auf keines der Schreiben des Beitragsservices gemeldet.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass es reicht eine Meldebestätigung einzureichen auf der beide Ehepartner stehen. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht verheiratet ist. Ist dieser Weg dann auch möglich.

Danke schon Mal...

Viele Grüße

-- Editier von shibumigo am 07.07.2016 18:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Aber wie sieht es aus, wenn man nicht verheiratet ist. Ist dieser Weg dann auch möglich. Natürlich - der Wegfall der Zahlungspflicht hängt ja nicht an der Ehe (das war früher mal), sondern am Zusammenleben mit einer vollzahlenden Person. Ob das der Gatte, Freund, Mitbewohner oder sonst wer ist, ist schnuppe. Nur eins ist wichtig - daß der andere auch wirklich zahlt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und jetzt nochmal, was zu tun ist:

Weisen Sie der Einzugsstelle nach, dass für die Wohnung gezahlt wurde, und das sinnvollerweiserweise per Einschreiben.



P.S, Die GEZ und das Jobcenter reagieren nicht auf einfache Briefe, da hilft nur das Einschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shibumigo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank!



-- Editiert von shibumigo am 08.07.2016 08:08

0x Hilfreiche Antwort

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