Besitzstandswahrung - Wohnheim Diakonie

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lovisa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Besitzstandswahrung - Wohnheim Diakonie

Hallo,

nehmen wir an Person x arbeitet in einem Wohnheim der Diakonie.
Zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts Stiftung, kurz darauf wurde eine GmbH daraus.
Zu Stiftungszeiten galt Tvöd. Seit GmbH gelten AVR des Diakonischen Werkes der evangelischen Kiche.
Person x hatte zunächst einen befristeten Vertrag (Tvöd), erhielt dann einen unbefristeten, allerdings "neuen" Vertrag (AVR), trat als Gruppenleitung in den Dienst: 75%, Entgeltgruppe 8, Besitzstandswahrung. Bzlg. der Besitzstandswahrung steht im Vertrag: Frau x erhält eine statische persönlich Zulage in Höhe von 168 Euro pro Monat bei einem Beschäftigungsumfang von 75%.
Bei Veränderung des Beschäftigungsumfangs änder sich auch die Höhe der Zulage."
Person x wollte nach einiger Zeit die Gruppenleitung nicht mehr machen.
Vertrag wurde entsprechend geändert. Beschäftigungsumfang bleibt 75%.
Entgeltgruppe ist nun 7, soweit ok, da keine Gruppenleitung mehr.
Aber bzgl. der Besitzstandswahrung steht nun im Vertrag: Statische Zulage in Höhe von 129 Euro.

Die Besitzstandswahrung war aber doch gar nicht abhängig von der Gruppenleitung. Also müsste diese doch eigentlich höher sein?

Grüsse,
Lovisa

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7 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Ich vermute mal, dass diese Besitzstandswahrung abhängig von der Eingruppierung ist, das wäre jedenfalls logisch.

"Statische persönlich Zulage" bedeutet wohl nur, dass diese sich an den AVR-Lohnanpassungen nicht mehr orientiert. Eine Änderung durch eine Eingruppierungsändeung dürfte vermutlich möglich sein.

Gab es nicht bei dem Übergang in die GmbH irgendwelche Schreiben/Verträge, wie diese Besitzstandswahrung zu berechnen ist?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
Lovisa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Meines Wissens gab es die nicht, bzw. wurden die den ANs nicht vorgelegt.
Da müsste man nachschauen.
Person x wurde von der Leitung gesagt, durch die Besitzstandswahrung müsste Person x montlich das gleiche netto rausbekommen, wie vorher, also mit "dem alten Vetrag auch" unabhängig von der Gruppenleitung.
Bzw. durch die Gruppenleitung käme dann noch mehr raus, da höhere Entgeltgruppe.
Deshalb denkt Person x, ohne Gruppenleitung müsste jetzt monatlich das rauskommen, was mit dem alten Vertrag ohne Leitung auch rauskam.

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#3
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo

hast du schon mal ausgerechnet ob das Verhältnis in % gleich geblieben ist?

sprich doch mal mit dem BR, was der dazu sagt, aber ich kann mir schon vorstellen, dass es so Rechtens ist, da vorallem der Vertrag abgeändert worden ist, nach der Umstrukturierung.




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#4
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo

hast du schon mal ausgerechnet ob das Verhältnis in % gleich geblieben ist?

sprich doch mal mit dem BR, was der dazu sagt, aber ich kann mir schon vorstellen, dass es so Rechtens ist, da vorallem der Vertrag abgeändert worden ist, nach der Umstrukturierung.




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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Person x wurde von der Leitung gesagt, durch die Besitzstandswahrung müsste Person x montlich das gleiche netto rausbekommen, wie vorher, also mit "dem alten Vetrag auch" unabhängig von der Gruppenleitung.


Da die Gruppenleitung einer höheren Tarifgruppe bedeutet, ist das m.E. schon abhängig von der Gruppenleitung. Die Aussage "Person x wurde von der Leitung gesagt, durch die Besitzstandswahrung müsste Person x montlich das gleiche netto rausbekommen" kann sich nur auf die gleiche Tätigkeit beziehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#6
 Von 
Lovisa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Aussage "Person x wurde von der Leitung gesagt, durch die Besitzstandswahrung müsste Person x montlich das gleiche netto rausbekommen" kann sich nur auf die gleiche Tätigkeit beziehen.

Ja genau. Durch die Gruppenleitung gab es ja mehr Geld.
Das fällt nun natürlich weg.
Gemeint war, Person x müsste jetzt wieder genauso viel bekommen, wie vor der Gruppenleitung.
Vor der Gruppenleitung hatte Person x einen "alten Vertrag". Dann "den neuen Vertrag" und diese "neuen Verträge" beinhalten auch weniger Gehalt. Deshalb war ja diese Besitzstandwahrung angedacht. Also trotz neuem Vertrag (und anderem Tarif) das gleiche Geld.Ohne Gruppenleitung. Die Gruppenleitung kam aber noch dazu und dafür gab es dann insgesamt mehr Geld als vorher.
Nun geht es nur darum, ob Person x dann nicht wieder das bekommen sollte, wie davor. Von der Leitung wurde es so rübergbracht, dass die Besitzstandswahrung unabhängig von der Gruppenleitung ist.

Einen Betriebsrat haben wir leider nicht.



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#7
 Von 
Lovisa
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Ach und, wieviel Zeit hat man, so eine Vertragsänderung zu unterschreiben?
Im März teilte x dem Chef mit, dass sie die Gruppenleitung niederlegt. Man einigte sich dann auf eine Vertragsänderung zum 1.April.
Die schriftliche Variante hielt sie aber erst vor 3 Tagen in den Händen...
Da ihr, wie schon gesagt, die Sache mit der Besitzstandswahrung komisch vorkommt, möchte sie sich erstmal kundig machen.
Nun drängte der Chef heute darauf, den unterschriebenen Vertrag zurückzubekommen.
Wie lange darf sie sich dafür Zeit lassen?

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