Beschwerde gegen Schule wegen nicht beachten von Nachteilsausgleichen bei Selectiven Mutismus und LR

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)
Beschwerde gegen Schule wegen nicht beachten von Nachteilsausgleichen bei Selectiven Mutismus und LR

Hallo,
Kennt sich einer evtl. aus?
Wenn ein Kind eine vom Kinder und Jugendpsychologen diagnostizierte LRS hat und ein weiteres ebenso diagnostiziert einen Selectiven Mutismus (Sprechangst) und der Schule beide Diagnosen vorliegen, darf sie den Nachteilsausgleich verwehren?
Wenn der Nachteilsausgleich nur mündlich zugesagt wurde, hat man dann bei einer Beschwerde überhaupt eine Aussicht auf Erfolg.
Ist es zum Beispiel zulässig, das das Selectiv Mutistische Kind, obwohl im Attest vom Psychologen steht, das mündliche Leistungen nicht bewertet werden sollen und eine Depression bereits vorhanden ist, eine 5 in Philosophie bekommen mit dem Hinweis: fehlende mündliche Mitarbeit?
Ebenso das LRS Kind eine 5 in Englisch, wo nachweislich er mit der Zeit nicht hingekommen ist und keine Zeitzugaben bekommen hat?
Die Noten sind auf dem Halbjahreszeugnis, also nicht versetzungsrelevant.
So als Laie würde ich jetzt denken, das die Schule eine Pflicht hat den Schülern Chancengleichheiit zu verschaffen. Aber was wenn diese grob verletzt wird. Gegen Noten vorgehen, macht ja in der Regel wenig Sinn. Würde man die Beschwerde besser gezielt auf den Punkt konzentrieren, das die Nachteilsausgleiche nicht gewährt wurden?
..oder Gefährdung des Kindes? also bei dem bereits deswegen stark psychisch belasteten Selectiv Mutistischen Kind.
Vielen Dank Vorweg,
und sorry, wenn man dem Text evtl. ansieht das LRS erblich ist...

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20 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



Wurde der Nachteilsausgleich schriftlich, mit den Attesten beantragt?
Kam die Absage schriftlich? Mit welcher Begründung?

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#2
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei selectiven Mutismus ja,
Ja, wurde schriftlich beantragt. Incl. Attest vom Kinder- Jugendpsychologen. Mit Hinweis darauf, das bereits eine Depressive Störung entstanden ist und der Therapierfolg durch abwertende mündliche Noten gefährdet wird.
Der wurde aber nur mündlich zugesagt.
Aber unter Zeugen (Schulpsychologin)

Bei der LRS leider nicht.
Gut, da ist es auch nur ärgerlich, aber anders als beim selectiven Mutismus nicht eine Gefahr für das Kind.

Vielen Dank schon mal vorweg,

Ich weiß nicht ob relevant, aber der IQ Test des Kindes mit Werten zwischen 116 (Gesammtwert) und 130(Wert des schriftlichen Testanteils bzg. Logik usw) liegt der Schule auch vor.
Die Schulform ist Gymnasium 7 Klasse. Also noch vor der Pupertät. Bei selectiven Mutismus besteht die Gefahr von Depressionen vor allem wärend der Pupertät. Informationsmaterial liegt der Schule ebenfalls vor.

Viele Grüße




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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Iliane):
Die Noten sind auf dem Halbjahreszeugnis, also nicht versetzungsrelevant.


Na entweder legt man dagegen jetzt Widerspruch ein und/oder klärt das weitere jetzt vernünftig mit dem Klassenlehrer für das zweite Halbjahr.

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#4
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Klar, sehe ich auch so,
..für beides ist es aber mit Sicherheit gut, zu wissen wo man rechtlich steht.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Bei selectiven Mutismus ja,
...
Bei der LRS leider nicht.


Dann wirds ja ein wenig objektiver: Was man nicht beantragt, kann nicht abgelehnt werden!

Zitat:
Mit Hinweis darauf, das bereits eine Depressive Störung entstanden ist und der Therapierfolg durch abwertende mündliche Noten gefährdet wird.Der wurde aber nur mündlich zugesagt.
Aber unter Zeugen (Schulpsychologin)


Das scheint mir eine gewagte mündliche Zusage! Mal ganz platt formuliert: Man fordert eine gute Bewertung, da eine schlechte die Depression verstärkt oder verursacht??

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#6
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

eigentlich sollte die Note sich aus dem erbringbaren (also z.B- schriftlichen Leistungen) ergeben. Egal ob gut oder schlecht.
Was aber bei mutistischen Kindern nicht passieren darf, ist sie schhlecht zu bewerten, weil sie es nicht schaffen etwas zu sagen.

Also mal mehr praktisch erklärt zwei Beispiele aus dem Leben des Muistischen Kindes:
1. Französisch Arbeit verhauen und eine 5 kassiert ... das Kind denkt sich Mist, dann lerne ich wohl nächsten mal besser ..
2. Bei einem gut vorbereiteten Referat im Entscheidenen Moment aus Angst versagt und nicht aufgestanden ... Note 6 - das Kind bekommt Panik, weil es nicht weiß, wie es aus der Situation raus kommen soll. Es meldet sich vorsichtshalber nicht mehr für Referate. Es fühlt sich auch ohne Note schon als Versager.
Punkt 1 kann natürlich in die Endnote mit rein, Punkt 2 nicht.

Einem Rollstuhlfahrer würde man ja auch nicht sagen, Du bist die 100m nicht gelaufen also 6. Man muß die Sport Note aus den Leistungen, die er erbringen kann bilden.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Danke für die Erklärung - dann ist wohl die mündliche Variante, die diese Probleme macht.

Aber nochmal meine Frage, mit welcher Begründung der Antrag auf Nachteilsausgeich abgelehnt wurde.
Der Antrag war schriftlich (mit Facharzt-Attesten) und die Ablehung ebenfalls, mit Begründung? Das muss nämlich so erfolgen.

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#8
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, es gab keine Ablehnung.
Also auch keine Begründung.

In Gesprächen warum die LRS nicht beachtet wurde, wurden folgende Argumente vorgetragen:
1. Noten werden aus Prinzip nicht korregiert, weil sich sonst andere Eltern dazu ermutigt fühlen würden, auch Noten anzufechten.
2. Nachteilsausgleiche werden generell restrektiv gehandhabt, damit später für die Abiturprüfungen nicht so viele Anträge gestellt werden müssen.
3. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wäre zu allgemein gestellt und enthielte keine konkreten Forderungen wie z.B. X% Zeitzugaben.
4. Wegen anderen Vorkommnissen ( eine Schülerin hat Selbstmord begangen) hätte man keine Zeit gehabt. Allerdings war der Selbstmord vor 3 Monaten, der Antrag wurde bei der Schulanmeldung vor 1,5 Jahren gestellt.
5. Das Kind hat ab und zu seine Hausaufgaben vergessen, deswegen wäre die mündliche Note jetzt von einer 3 auf eine 5 gefallen, sodaß eine Nachkorrektur der Arbeiten keinen Unterschied in der Endnote darstellen würde. Das dem Kind die mündliche Endnote 3 genannt wurde, wurde damit begründet, das Lehrer die Noten ja nicht immer alle im Kopf haben (evtl. auch nicht in ihrem Buch, aus dem die vorgelesen wurde .. sorry Sarkasmus)
Aber das Gesprächsprotokoll wollte der Schulleiter nicht unterschreiben. D.h. es gibt auch dazu nichts schriftliches.
Die Gespäche bzgl. des Mutismus stehen noch aus.

Kann man eigentlich auch ohne Prozess einen Anwalt damit beauftragen, Nachteilsausgleiche durchzusetzen? ..also Korrekte rechtssichere Anträge stellen. Saubere Wiederspüche und Beschwerden formulieren, .. also die ganze Sache an einen Fachmann abgeben? Oder gibt es dafür Ansprechpartner beim Gesundheitsamt, Jugendamt , Bildungministerium o.ä. ? Weiß das jemand? (Bundesland ist: NRW)

Gruß














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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, der Antrag aber noch nicht abschließend bearbeitet wurde, dann wäre der erste Schritt aber der, dass man für eine schnelle Entscheidung über den Antrag sorgt.
Wenn Sie jetzt gegen irgendwelche Noten vorgehen wollen, machen Sie den zweiten Schritt vor dem ersten.
Wie will man erfolgreich gegen Noten vorgehen, wenn der Antrag auf Nachteilsausgleich noch nicht "durch" ist? Da fehlt derzeit einfach die Rechtsgrundlage. (Wäre der Antrag bewilligt, dann ist es einfach sich zu wehren, falls der bewilligte Ausgleich ignoriert werden sollte. - Aber Sie haben keinen bewilligten Antrag, also hat die Schule formal nichts falsch gemacht, wenn bei der Notenvergabe der Nachteilsausgleich ignoriert wurde.)

Die Anfechtung von einzelnen Noten ist rechtlich sowieso problematisch. Wie Sie wahrscheinlich wissen, kann man auf rechtlicher Schiene nur gegen "Verwaltungsakte" vorgehen. Bei Schulen stellen einzelne Noten aber keinen Verwaltungsakt dar, sondern maximal das Abschlusszeugnis (weil da ja ein Abschluss zuerkannt oder nicht zuerkannt wird) und die Versetzungsentscheidungen (versetzt / nicht versetzt).

Wenn Sie Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich forcieren wollen, so dass es mal zu einer Entscheidung kommt, und Sie etwas Handfestes auf Papier haben, dann sollten Sie bei Punkt 3 allerdings wohl nacharbeiten. Nach meinem Wissensstand muss bei Anträgen tatsächlich auch klar zum Ausdruck gebracht werden, was genau man beantragt.

Zitat:
Kann man eigentlich auch ohne Prozess einen Anwalt damit beauftragen, Nachteilsausgleiche durchzusetzen? ..also Korrekte rechtssichere Anträge stellen. Saubere Wiederspüche und Beschwerden formulieren, .. also die ganze Sache an einen Fachmann abgeben?

Ja. Anwälte machen alles - man muss nur einen entsprechenden Anwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet finden. Von denen dürfte es wohl nicht allzu viele geben. Und billig wird es auch nicht. Fachkennnisse auf Spezialgebieten lassen spiegeln sich meist in der Höhe des Honorars wieder.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Schließe mich drkabo an und hier ist vieles so undeutlich geschildert, dass man Spaghetti aus Nasen zieht.
Es geht hier also nicht um einen abgelehnten Antrag und er wird auch nicht "ignoriert" wie es die Überschrift signalisiert.


Anträge auf Nachteilsausgleich müssen restriktiv behandelt werden, gerade in Bezug auf Forderung Nr. 3:

Zitat:

3. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wäre zu allgemein gestellt und enthielte keine konkreten Forderungen wie z.B. X% Zeitzugaben.


Das ist ein häufiger Mangel bei solchen Anträgen! Versuchen Sie das mit einem Facharzt zu präzisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, das klingt hilfreich, :-)
also im Fall LRS sauberen Antrag abgeben und auf nächstes Schuljahr hoffen..
bzw. wenn die Schule wieder nicht reagiert, eine schriftliche Zu- bzw. Absage fordern.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich für den Selectiven Mutismus wurde vom Psychologen geschrieben. Da die Schule den mündlich bestätigt und in keiner Form dem wiedersprochen hat oder einen anderen vorgeschlagen hat, wäre der ja demnach gültig.
..aber auch da besser nochmal auf eine klare schriftliche Vereinbarung bestehen..

..ok, gute Arbeit hat ihren Preis. Aber in dem Fall mit dem Selectiven Mutismus geht es um den Therapieerfolg. Ein Kinderchoaching dazu kostet auch mehrere 1000€ und erfolgsversprechende Therapien werden auch oft von der Kasse nicht übernommen. ... d.h. ohne finanzielle Mittel sieht es leider eh düster aus.

Falls später mal jemand auf diesen Beitrag stoßen sollte, der ebenfalls mit dem Fall eines Selectiv Mutistischen Kindes beschäftigt ist, gebe ich die bis dahin gewonnen Erkenntnisse oder gefundenen Musteranträge gerne weiter. Für LRS gibt es ja auch Selbsthilfeverbände, wo man sich (wie ich jetzt herausgefunden habe) Musteranträge herunterladen kann.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

hilfreich bezog sich auf den Beitrag von drkabo ,

zu HeHe:
Im LRS Erlass von NRW steht: die Eltern stellen den Antrag formlos
.. ich denke für einen Laien ist es nicht ersichtlich, das doch ein formeller Antrag benötigt wird

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Was und weshalb man etwas möchte muss natürlich trotzdem mit Begründung und konkreten Forderungen enthalten sein.


Genau!

Wie soll eine Schulverwaltung ohne medizinischen/psychologischen Hintergrund solche Anträge denn bearbeiten??
Die Krankheit muss attestiert sein und idealerweise nennt der "Fachmann" eine Variante, die es dem Prüfling möglich macht, unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände eine Prüfung unter vergleichbaren Bedingungen wie die eines normalen Teilnehmers ablegen zu können.

Abhängig von der Beeinträchtigung ist das z. B. Zeitausgleich bei LRS oder größere Schrift bei Sehschwäche oder Prüfung im Einzelzimmer bei Phobien und und und...............

Aber eines darf aus dem Nachteilsausgleich nicht resultieren: Eine fachliche Absenkung der Anforderungen!

Um Ihr eigens Beispiel aus #6 zu nehmen:
Zitat:
Einem Rollstuhlfahrer würde man ja auch nicht sagen, Du bist die 100m nicht gelaufen also 6. .

..........wäre es anderen gegenüber nicht gerecht, dem Rollstuhlfahrer eine 1 zu geben weil er nicht laufen kann!




-- Editiert von HeHe am 08.02.2017 14:25

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

[B] Einem Rollstuhlfahrer würde man ja auch nicht sagen, Du bist die 100m nicht gelaufen also 6. Man muß die Sport Note aus den Leistungen, die er erbringen kann bilden.[B]

Man würde besagten Rollstuhlfahrer auch nicht in eine Laufsport-Gruppe stecken. Daher wäre meine erste Frage, ob das Kind überhaupt auf einer für es geeigneten Schule ist. Philosophie ist, wie sich viele andere Fächer eher ein "mündliches Fach" - ich frage mich, wie soll das überhaupt im Allgemeinen und Besonderen weitergehen?

Wäre es für die Depressionen bzw das Kind nicht 1000x besser, es auf eine Schule gehen zu lassen, wo es auch Erfolge feiern kann? Nur mal so gefragt...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Daher wäre meine erste Frage, ob das Kind überhaupt auf einer für es geeigneten Schule ist.


Im rot-grün-inkludierten NRW natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Statt die Frage zu stellen, ob unser Kind, nur weil es Sprechangst hat, nicht auf dem Gymnasium sein sollte zu beantworten, würde ich mal eher die Frage stellen: warum sind wir eins der wenigen Europäischen Länder (oder Länder weltweit), die den quantitaiven Redebeiträgen so ein großes Gewicht bei den Noten geben?
...danach jammern wir dann, das zu wenige Abiturienten in Naturwissenschaften oder Ingeniuersstudiengänge gehen.
Nach meiner Erfahrung nach, sind aber viele Naturwissenschaftlich- Mathematisch begabte eher introvertiert.
...und später Reden über ihre Arbeit halten, können die alle.
Inzwischen kann sich ja ein mittelbegabtes Kind bis zum Abitur "quatschen". Aber im Studium scheitern dann viele davon. Die Aufgabe vom Gymnasium ist es auf das Studium vorzubereiten.
Wegen der genetischen Komponente kenne ich viele, die als Kind selectiv Mutistisch waren. Alle hatten Probleme in der Schule wegen den mündlichen Noten. Alle haben Studiengänge wie Physik, Tiermedizien, Jura, Informatik, Elektrotechnik oder Maschienenbau mit Bestnoten absolviert. Im erwachsenen Alter ist davon keiner mehr Mutistisch.
Da alle Schulformen mündliche Mitarbeit fordern, ist G8 für selective Mutistische Kinder die Beste Lösung, weil sie ein Jahr kürzer leiden müssen. Da sie in der Regel überduchschnittlich sensibel sind und eine höhere Aufmerksamkeitspanne haben, ist es für selctive Mutisten keine Herausforderung den Inhalten der Fächer zu folgen.

Aber hier geht es ja nur um die rechtliche Seite.
Und da haben wir jetzt nachgebessert und den LRS Nachteilsausgleich nochmal sauber nach einer professionellen Vorlage erstellt und uns beim Abgeben den Empfang quittieren lassen.





0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielleicht noch ein Nachtrag wegen der Rechtslage:
Zumindest in NRW gilt:
1. die Eltern stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich formlos.
2. die Schule legt in Zusammenarbeit mit den Eltern den Nachteilsausgleich fest
Dabei können Schulen sich auch von Fachleuten z.B. Sonderpädagogen von Spracheilschulen o.ä. beraten lassen.
Die Eltern sind ja auch nur Laien.
Nur sind die Rechte später besser durchsetzbar, wenn man gleich alle nötigen Maßnahmen schriftlich mit in den Antrag mit aufführt.

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