Guten Tag,
mal angenommen ein Mieter beschwert sich schriftlich bei seinem Vermieter über den Lärm der Nachbarn. Daraufhin bekommt er eine Email mit der Mitteilung das Maßnahmen stattgefunden hättenn. Allerdings verweigert der Vermieter dem Mieter genauere Auskunft, was unternommen worden ist und beruft sich dabei auf das Datenschutzgesetz.
Wäre das Legitim? Hat den der Mieter nicht ein Recht darauf zu erfahren, ob überhaupt etwas und was mit seiner Bescherde passiert ist? Und was hätte die Sache mit Datenschutz zu tun?
Wenn etwiger Mieter nun das Gefühl hätte, seine Beschwerde wäre nicht ernstgenommen worden, was könnte er tun?
Vielen Dank falls jemand eine Antwort darauf weiß
Beschwerde - Vermieter verweigert Auskunft
22. Mai 2014
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Frage vom 22. Mai 2014 | 16:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde - Vermieter verweigert Auskunft
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#1
Antwort vom 22. Mai 2014 | 16:18
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Nein, der Vermieter ist nicht auskunftspflichtig, was genau er unternommen hat.
quote:
Wenn etwiger Mieter nun das Gefühl hätte, seine Beschwerde wäre nicht ernstgenommen worden, was könnte er tun?
Er kann abwarten ob die Situation sich jetzt bessert. Wenn nicht, kann er sich erneut beschweren und ein Lärmprotokoll einreichen.
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#2
Antwort vom 23. Mai 2014 | 08:57
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Warum sollte der Mieter darauf Anspruch haben? Wichtig ist nur, dass der VM erfolgreich etwas unternommen hat.
Das ist wie eine Anzeige bei der Polizei: Danach wird man auch nicht auf dem Laufenden gehalten, was den Ermittlungsstand angeht.
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