Beschuldigten Anhörung - Körperverletzung

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
go316002-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigten Anhörung - Körperverletzung

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Rauferei. Zunächst wurde ich nach einer kleinen verbalen Auseinandersetzung, wüst beschimpft wobei sich das ganze hochgespielt hat und in einer kleinen und kurzen handgreiflichen Auseinandersetzung (ohne ernsthafte Folgen also keine Verletzungen) endete. Nun wurde ich wegen Körperverletzung angezeigt und habe eine Beschuldigten Anhörung erhalten. Folgende Fragen habe ich hierzu:

- Soll ich mich nun schriftlich zu diesem Fall äußern oder zunächst nur mein Einkommen und persönliche Daten auf dem Anhörungsbogen ausfüllen?
- Wie geht es dann weiter? Wie groß sind die Chancen einer Verurteilung?
- Falls es zu einer Verurteilung kommt wie hoch kann ggf. die Strafe ausfallen (Brutto 4.000 EUR/Monatseinkommen)?

Vielen Dank. Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

>Soll ich mich nun schriftlich zu diesem Fall äußern oder zunächst nur mein Einkommen und persönliche Daten auf dem Anhörungsbogen ausfüllen?

Du kannst einen Anwalt nehmen und mal einen Blick in die Akte werfen.
Du kannst auch erst einmal nur den Pflichtteil ausfüllen und dich später immer noch äußern.

Ich weiß nicht wie schwer genau die Tat ist, die dir vorgeworfen wird. Von deinem Text her klingt es recht harmlos.

>einer kleinen und kurzen handgreiflichen Auseinandersetzung
Hast nur du angegriffenn oder wurdest du auch angegriffen?

Bei so Raufereien kann man im Nachhinein oft gar nicht mehr genau festellen wer nun angefangen hat.
Wenn du auch "was abbekommen hast" könntest ebenfalls Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Ob und wie du dich äußern sollst kann ich so nicht sagen. Dazu habe ich viel zu wenig Informationen.

>Wie geht es dann weiter? Wie groß sind die Chancen einer Verurteilung?

Eher Strafbefehl wenn überhaupt. Wenn die Sache "undurchsichtig" ist, sprich oft nicht einmal mehr genau festgestellt werden kann wer wen wann in welcher Reihenfolge angegriffen hat wird das Verfahren meist eingestellt (wenn es wirklich keine sichtbaren Verletzungen gibt).

>Falls es zu einer Verurteilung kommt wie hoch kann ggf. die Strafe ausfallen (Brutto 4.000 EUR/Monatseinkommen)?

Man rechnet mit dem Nettoeinkommen...
Das monatliche Nettoeinkommen / 30 ist ein Tagessatz.

Ich würde unter 60 Tagessätzen schätzen, vielleicht auch weit drunter aber wenn es doch nicht so harmlos war wie du beschrieben hast kanns auch schon mal mehr werden...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go316002-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also es fing mit gegenseitigen stossen an und danach haben beide versucht dem anderen eine mitzugeben. 2 min spaeter wurden wir von der polizei getrennt, es war auf einem volksfest. naja also schlimm war es dahin gehend nicht, da weder ich noch die anderen beiden ausserliche verletzungen hatten. also kein blut oder angeschwollenes auge etc. nichts.

wie geht es nun weiter, wenn ich den bogen zurúeck schicke ohne stellungnahme aber mein einkommen mit angebe? kommt es hier zu einer gerichtsverhandlung oder wie geht es weiter?

vielen dank.

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Die Angaben zum Einkommen sind freiwillig. Sie sollten Ihr Einkommen nicht angeben. Der Regel-Tagessatz (hier in Berlin) liegt bei 40 EUR. Daraus ergibt sich ein Monatsnetto von 1.200 EUR. Falls die Staatsanwaltschaft keine Angaben von Ihnen bekommt, nimmt sie die 40 EUR.

Wenn die Polizei den Streit beendet hat, gehe ich davon aus, dass beide eine Verfahren wegen Körperverletzung bekommen haben.

Einstellung gegen Geldauflage und Strafbefehl sind möglich. Akteneinsicht können Sie über einen Rechtsanwalt oder auch selbst beantragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
Akteneinsicht können Sie über einen Rechtsanwalt oder auch selbst beantragen.


Sie sind Rechtsanwalt? Dann sollte auch klar sein, dass man "selbst" keine vollständige Akteneinsicht erhält sondern "nur" eingeschränkt Abschriften von den paar wichtigsten Unterlagen.

Sicher sollten einem auch diese paar Zettel weiterhelfen können (da es sich hier ja eh nur um Lappalien handelt) aber vollständige Akteneinsicht kann man das nun wirklich nicht nennen.

Ein Anwalt wird sich hier aber gar nicht lohnen. Viel wird da nicht bei rauskommen...

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#5
 Von 
go316002-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank soweit. also am besten erstmal ohne stellungnahme und einkommen zurückschicken und abwarten. da niemand verletzt wurde - kann das verfahren eingestellt werden?

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