Beschränkter Einspruch Tagessatzhöhe jetzt Hauptverhandlung

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Spookay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschränkter Einspruch Tagessatzhöhe jetzt Hauptverhandlung

Hallo,
ich habe Fragen zum beschränkten Einspruch.
Ich habe im letzten Jahr eine Radfahrerin übersehen. Hierzu habe ich einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 20 Tagessätzen a 150€ erhalten. Aus meiner Sicht zu hoch daher habe ich beschränkten Einspruch eingelegt und mein letzten 3 Monatsabrechnungen für mein Gehalt ca. 2500€ netto beigefügt und der bitte um Entscheidung im Beschluss gebeten. Des weiteren habe ich den Hinweis gegeben das ich Familienvater von 3 Kindern bin und meine Frau in Elternzeit. Nun habe ich eine Vorladung zur Hauptverhandlung erhalten. Alles ohne Rechtsbeistand.
Meine Fragen.
1 Kann ich den beschränkten Einspruch zurück nehmen ?
2 Können sich die Tagessätze auch noch erhöhen ?
3 Was erwartet mich bzw. macht jetzt noch ein Rechtsbeistand Sinn ?

Danke vorab für eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

daher habe ich beschränkten Einspruch eingelegt Beschränkt auf was? Höhe des TS? Zahl der TS?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Spookay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,

sry. Natürlich beschränkt auf die Höhe der TS.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

1. Ja.
2. Nein - es sei denn, Ihr Einkommen läge plötzlich über 4.500 Euro.
3. Vermutlich eine Senkung Ihres TS. Ein Anwalt ist völlig überflüssig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Sind Sie sicher? Sind es nicht eher 150 Tagessätze zu 20€?
Das klänge erheblich plausibler.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Das klänge erheblich plausibler.


Bei 2.500,00 netto wäre ein Tagessatz von 20,00 EUR nicht wirklich plausibel ;) Auch bei 3 Kindern nicht (wobei ich davon ausgehe, dass die im eigenen Haushalt sind, also kein Barunterhalt geleistet wird) zumal es ja auch noch die "Mama" gibt, die Elterngeld bezieht.

Selbst wenn er Bar-Unterhalt für 3 Kinder außer Haus zahlen würde, müssten ihm 1.400,00 EUR belassen werden, was einem Tagessatz von rd. 45,00 EUR entspräche.

Und -letztendlich- wären 150 TS für eine fahrl. KV im Straßenverkehr in Form einer übersehenen Radfahrerin auch ein sehr heftiges Strafmaß. Wenn da keine Verletzungen entstanden sind, wird sowas in der Regel eher eingestellt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2018 01:40

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