Beschluss nur an ein Elternteil?

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Beschluss nur an ein Elternteil?

Hallo zusammen,

im Zuge eines Sorgerechtsverfahrens erhielt der betreuende Elternteil einen Beschluss, dass das Kind zu einer Anhörung durch das Gericht geladen wird.
Als das Kind dies nun dem anderen Elternteil erzählte, fiel dieses offenbar aus allen Wolken da es davon keine Kenntnis zu haben schien.
Ist es normal, dass in diesem Kontext nur das betreuende Elternteil den Beschluss erhält?

Gruß
Carl

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es geht offensichtlich um die Ladung des Kindes. Die geht üblicherweise nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Ist es normal, dass in diesem Kontext nur das betreuende Elternteil den Beschluss erhält?

Ja.
Ladungen gehen im Regelfall an den Wohnsitz der geladenen Person (= das Kind). Der ist ja typischerweise mit dem Wohnsitz des betreuenden Elternteils identisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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