Beschluss - Bauliche Veränderung - Zustimmungsvorbehalt

16. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ninchen123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 170x hilfreich)
Beschluss - Bauliche Veränderung - Zustimmungsvorbehalt

Könnte man beschließen:
bauliche Veränderung "XY" erlaubt!
Allerdings, der Verwalter muss vorher um Erlaubnis gefragt werden!

Darf man dem Verwalter laut Beschluss diese Kompetenz einräumen?
Wäre dieser Beschluss grundsätzlich nichtig, oder nur anfechtbar?

Man sollte wissen:
Beschluss wurde einstimmig angenommen!


Wenn möglich Urteile senden!!!
Bin für wirklich alles dankbar!

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1 Antwort
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#1
 Von 
Ninchen123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 170x hilfreich)

So hier die Auflösung, wurde mir als Tipp gesendet.
Warum ich nicht selbst auf die Idee komme!
Das Buch " Beck-Rechtsberater im dtv" (7.Auflage 2004 also a.F.) gibt die Lösung!
Bauliche Veränderung - Zustimmungsvorbehalt
- Die Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass bauliche Veränderungen nur mit der ggf. schriftlichen Zustimmung des Verwalters zulässig sind (BGH/BayObLG); ohne eine solche Vereinbarung ist der Verwalter zur Zustimmung mit Wirkung für und gegen die nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer nur befugt, wenn er hierzu besonders bevollmächtigt wurde (BayObLG/OLg Celle).
Mehrheitsbeschluß
- Mehrheitsbeschlüsse über die Durchführung von baulichen Veränderungen, die Zustimmung die Zustimmung oder die nachträgliche Genehmigung (OLG Köln) sind wenn sie nicht durch Vereinbarung zugelassen sind - anfechtbar aber i.d.R. nicht nichtig (BGH, BayObLG, OLG Köln), so das sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist bestandskräftig und bindend werden und nur auf Anfechtung für ungültig zu erklären sind. §22 Abs.1 WEG schaft nämlich eine grundsätzliche Beschluss Kompetenz der Wohnungseigentümer, so das der konkrete Regelungsgegenstand einem Beschluss zugänglich ist (BayObLg, OLG Köln).
Wurde der Beschluss nicht angefochten, so können die überstimmten Eigentümer nicht mehr die Beseitigung der baulichen Veränderung verlangen (OLG Köln).

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